Minderung GdB von 60 auf 30 zulässig?

Hallo,

ich habe aufgrund von Depressionen, Persönlichkeitsstörung, Migräne und Wirbelsäulenproblemen einen Schwerbehindertenausweis mit GdB 60. Der Ausweis wurde im Februar 2011 ausgestellt, unbefristet gültig ab Oktober 2010.

Wegen eines Antrags nach Opferentschädigungsgesetz (OEG), den ich aufgrund einer erlebten Straftat gestellt habe, musste ich Anfang 2012 zu einem Gutachter. Dieser hat in seinem Gutachten "festgestellt", dass sich mein Befinden seit der Anerkennung der Behinderung wohl verbessert hätte und nur ein GdB von 30 angebracht wäre.

Heute habe ich nun einen Bescheid des Versorgungsamts bekommen, dass mein GdB von 60 auf 30 reduziert wird.

Ich es rechtens, dass sich das Amt hier auf das OEG-Gutachten stützt, das ja völlig unabhängig von der Schwerbehinderung erstellt wurde??

Darf das Amt jederzeit verlangen, dass der GdB erneut überprüft wird, oder gibt es da Fristen/Vorgaben?

Ich hoffe, es kann mir hier jemand weiter helfen.

Laliluna

Antworten

  • Hallo Laliluna,

    ich empfehle die Seite Versorgungsmedizin-Verordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/BJNR241200008.html), da kannst du alles lesen. Ich empfehle dir einen Arzt zu suchen den du Vertraust und auch dich beim VDK mal zu erkundigen die können gut helfen.

    Gruss kp0106
  • Laliluna hat geschrieben:
    Hallo,

    ich habe aufgrund von Depressionen, Persönlichkeitsstörung, Migräne und Wirbelsäulenproblemen einen Schwerbehindertenausweis mit GdB 60. Der Ausweis wurde im Februar 2011 ausgestellt, unbefristet gültig ab Oktober 2010.

    Wegen eines Antrags nach Opferentschädigungsgesetz (OEG), den ich aufgrund einer erlebten Straftat gestellt habe, musste ich Anfang 2012 zu einem Gutachter. Dieser hat in seinem Gutachten "festgestellt", dass sich mein Befinden seit der Anerkennung der Behinderung wohl verbessert hätte und nur ein GdB von 30 angebracht wäre.

    Heute habe ich nun einen Bescheid des Versorgungsamts bekommen, dass mein GdB von 60 auf 30 reduziert wird.

    Ich es rechtens, dass sich das Amt hier auf das OEG-Gutachten stützt, das ja völlig unabhängig von der Schwerbehinderung erstellt wurde??

    Darf das Amt jederzeit verlangen, dass der GdB erneut überprüft wird, oder gibt es da Fristen/Vorgaben?

    Ich hoffe, es kann mir hier jemand weiter helfen.

    Laliluna


    Hallo Lilaluna,

    verstehe ich das richtig? Du hattest den GdB 60 vor der erlebten Straftat und sollst jetzt zurückgestuft werden, weil der GdS (Grad der Schädigung) nach der Straftat "nur" 30 sein soll?

    Jeder nomale Mensch sollte doch annehmen, dass sich nach einer erlebten Straftat Dein Zustand nicht gebessert, sondern verschlimmert hat. Meiner Meinung nach hat ein GdB auch nichts mit dem Grad der Schädigung (durch die Straftat) zu tun. Das sind doch zwei paar Schuhe. Wann war denn der Zeitpunkt der an Dir vergangenen Straftat - vor oder nach Feststellung der Schwerbehinderung?

    Ich würde einen Widerspruch einlegen und gleichzeitig das Gutachten anfordern.

    Alles Gute wünsch ich Dir

    Zornroeschen
  • Hallo Laliluna,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Ich habe Dein Anliegen an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Guten Tag,

    grundsätzlich kann man dazu sagen, dass es nach meiner Ansicht rechtens ist, dass sich bei der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft auf das OEG-Gutachten gestützt wird. Die Frage ist nur, ob dies zu dem richtigen Entschluss kommt.

    Ich würde raten, gegen den nun ergangenen Bescheid mit 30 % Widerspruch einzulegen (Achtung ab Zugang des Briefes, es zählt das Datum des Poststempels auf dem Kuvert) dieser Widerspruch muss binnen 4 Wochen beim zuständigen Versorgungsamt vorliegen. Bitte mit Nachweis versenden (Einschreiben mit Rückschein).

    Mit diesem Widerspruch würde ich gleichzeitig Akteneinsicht in die Schwerbehindertenakte beantragen, nach Sichtung des Inhalts müsste man dann mit Behandllern das weitere Vorgehen abstimmen. Evtl. ein Gegengutachten erstellen lassen bzw. medizinische Gründe anführen, warum diese Entscheidung nicht richtig ist.

    Hat dies alles keinen Erfolg, dann bleibt noch der Weg vor das zuständige Sozialgericht, der sich, je nach Sachlage, durchaus lohnen kann.
  • Hallo zusammen,

    schon mal vielen Dank für Eure Rückmeldungen.

    Den Widerspruch habe ich verfasst, mit Hinweis, dass ich die Begründung nachreiche. Termin beim VdK steht auch schon...

    @Zornröschen: Nein, die Straftat fand schon länger (Jahre...) vor der Anerekennung der Schwerbehinderung statt. Aus familiären Gründen durfte/konnte ich das aber erst jetzt offiziell melden und den Antrag nach OEG stellen...

    LG
    Laliluna










  • Hallo Laliluna,

    Auf jeden Fall fristgerecht Widerspruch einlegen, sonst hast Du das akzeptiert.
    Und dann wieder auf den alten Stand zu kommen ist fast unmöglich.
    Neben dem was die anderen schon gesagt haben wären fachärztliche Gutachten auf dem neusten Stand für Dich günstig, wenn drinsteht, daß sich nichts verbessrt hat oder sich womöglich was verschlechtert hat.

    LG

    Surfer
  • Hallo Laliluna,

    Du hast nun einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank an alle, die etwas beigetragen haben).

    Auch bist Du selbst schon aktiv geworden. Sehr gut!

    Gern kannst Du an dieser Stelle auf dem Laufenden halten. Auch bei weiteren Fragen kannst Du dich gern jederzeit wieder an uns wenden.

    Bitte denke auch daran, mittels des Zahlenstrahls oberhalb des Threads anzuzeigen, wie weit Dein Anliegen bereits geklärt ist. So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Hilfe benötigt wird.
Diese Diskussion wurde geschlossen.