Kostenübernahme beh.-gerechter Zusatzausstattung Kfz

Guten Abend,

Ich habe eine Frage bezgl. der Übernahme der Ein-/Umbaukosten von div. behindertengerechter Kfz-Ausstattung.

Hintergrund:
Ich bin 47 Jahre alt, männlich und habe seit 1985 Multiple Sklerose. Mein SB-Ausweis hat die Merkzeichen G, aG, B und der GdB liegt bei 80%. Die Gehstrecke liegt ohne Hilfsmittel bei 0m, mit Gehstock bei 20m und mit Rollator bei 50m.
Seit März 2012 habe ich einen faltbareren Rollstuhl (Sopur Easy Life) mit E-Motion-Antrieb (M15) dessen Kosten komplett von der Krankenkasse übernommen wurde.
Ich bin Angestellter im ö.D. (Kein Beamter!!!) und arbeite Vollzeit.

Zur eigentlichen Frage:
Ich habe seit Februar 2010 ein durch die DRV bezuschusstes Kfz Marke Nissan, Typ Qashqai mit Automatikgetriebe, Behindertenausstattung = Standheizung mit FB, Gaspedal links umsteckbar. Die beh.-Ausstattung wurde seinerseits von der DRV zu 100% übernommen.
Um jetzt aber den Rollstuhl in meinem Kfz zu transportieren muss dieser a, gefaltet werden und b, die E-Motion-Antriebsräder abgezogen werden. Anschließend kann eine Verladung in den Kofferraum erfolgen.
Beides, sowohl abziehen der Antriebsräder, als auch die Verladung in den Kofferraum kann ich nicht alleine und bin auf fremde Hilfe angewiesen. Gleiches bezieht sich selbstverständlich auch auf das Ausladen und zusammenbauen des Rollstuhls.

Nun wollte ich also mein Kfz mit einem Rollstuhlverladesystem ausstatten.

Ein Kransystem kommt nicht in Betracht da ich aufgrund von Gleichgewichtsproblemen im freien Stand dieses nicht bedienen kann. Also bleibt nur noch der Ladeboy Maximum der Fa. Rausch übrig.
Dieser passt aber nicht in mein jetziges Auto, da ich aber immer mehr auf den Rollstuhl angewiesen bin, ist so ein Ladesystem mittlerweile unverzichtbar.

Nun habe ich ein ziemlich attraktives Angebot über einen Neuwagen erhalten, dass ich gerne annehmen würde. Es handelt sich hierbei um einen Nissan Qashqai +2, Automatik (CVT), also mein jetziges Fahrzeug mit einem um 40cm größeren Kofferraum in dem nicht nur das Verladesystem inkl. Rollstuhl passt, sondern auch der Rollator und die Gehhilfe.
Die vorhandene Pedalerie mit Linksgas kann kostengünstig (Kostengünstig im Vergleich zu einem Neueinbau) umgebaut werden. Einzig die Standheizung und das Verladesystem müssen neu angeschafft werden.

Und hier kommt die Frage:
Wie sehen die Chancen aus, dass die DRV den Ein-/Umbau der behindertengerechten Zusatzausstattung (hier: Rollstuhlverladesystem Ladeboy, Standheizung mit FB und umbau der Pedalerie) erneut nach 2 3/4 Jahren übernimmt und auch die Mehrkosten der notwendigen Automatik (1500€) bezahlt?
Eine Antragstellung bei der DRV ist relativ Aufwendig und wenn die Chancen auf einen positiven Bescheid gen Null gehen, würde ich mir die Mühe gerne ersparen.

Danke für's Lesen und ich bin gespannt auf die Antworten

Guido

Antworten

  • Ich schätze das du um eine Antragstellung nicht drumherum kommst, weil wenn dich ein Vertrauensarzt von der DRV untersucht und feststellt, das du die angesprochenen Umbauten am Kfz, für´s Erreichen deines Arbeitsplatzes notwendig sind, dir trotz das erst 2 3/4 Jahre seit dem letzten Umbau vergangen sind, dir den jetzigen Umbau bewilligen würden. Ich glaube das könntest du nur durch einen Antrag stellen herausfinden! viel Glück
  • Hallo Guido,

    zunächst einmal herzlich willkommen in unserer Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast.

    Nun, einer Entscheidung durch die DRV kann hier niemand vorgreifen. Würde persönlich aber zu einer Antragstellung raten, da meiner Auffassung nach die Notwendigkeit definitiv gegeben ist.

    Halte uns gern auch an dieser Stelle auf dem Laufenden und wende dich bei weiteren Fragen jederzeit gern wieder an uns.

    Bitte bewerte den Thread auch, um uns eine bessere Übersicht zu ermöglichen, wo noch Unterstützung benötigt wird.
  • Moin GiBo,
    du MUSST sogar einen Antrag stellen, bzw. den DRV informieren, wenn du dein bezuschusstes Auto verkaufen willst. Sonst kann es beim Neuantrag in ... Jahren zu Problemen kommen.
    Die Zusatzausstattung wird dir (so meine Erfahrung) definitiv genehmigt, denn davon hängt ja auch dein Arbeitsleben von ab.

    Du wirst den Aufwand auf dich nehmen müssen 😉

    LG
    Mona
  • Kurzer Zwischenstand:

    die DRV hat mir mitgeteilt, dass wegen Verschlechterung des Gesundheitszustandes grundsätzlich Anspruch auf eine Förderung bzw. auf Leistungen nach der Kfz-Hilfe-Verordnung vorzeitig möglich ist.

    Das war genau die Aussage, die ich hören wollte - Anträge sind gestellt und div. Kostenvoranschläge eingereicht.

    Ich werde weiter informieren ...

    Gruß, Guido
  • Freut mich sehr für Dich 😀
  • Hallo Gibo,

    Neben den Links bei My Handicap kann vielleicht auch noch dieser Hinweis weiterhelfen:

    Im Netz ist eine spezielle Seite für Behinderte kobinet.de
    Hinter diser Abkürzung verbirgt sich die Kooperation Behinderter im Netz.
    Dort sind immer aktuelle Nachrichten und Artikel aus dem Behindertenbereich.

    Was das KFZ für Behinderte betrifft sind dort 2 neue Nachrichten.
    Die erste vom 27.11.2012 und die zweite vom 11.12.2012.
    Es geht darum,daß es für unrechtmäßig erklärt wurde, daß die Bezirke vor allem in Bayern,aber auch in anderen Bundesländern, ein Auto für Behinderte nur in Verbindung mit der Arbeit finanzieren.

    LG

    Surfer
  • Guten Morgen,

    hab´ am 24.12. ne´ schöne Weihnachtsüberraschung seitens der DRV bekommen. ALLE Anträge sind ausnahmslos genehmigt worden (also die notwendigen, behinderungsbedingten Umbauten)!
    Jetzt heißt es also: Auto bestellen und umbauen lassen ...

    Es stimmt also tatsächlich, dass man Anspruch auf vorzeitige Kostenübernahme, bzw. Förderung eines neuen Kfz hat - so dann einer Verschlechterung des Gesundheitszustands eingetreten ist oder auch, wenn das vorhandene Kfz nichtreparabel verunfallt ist. Wichtig ist hierbei auch die "hieb- und stichfeste" Argumentation des Facharztes.

    Die arbeit der Antragsstellung hat sich also wahrlich gelohn ...

    Gruß, Guido
  • GiBo hat geschrieben:
    hab´ am 24.12. ne´ schöne Weihnachtsüberraschung seitens der DRV bekommen. ALLE Anträge sind ausnahmslos genehmigt worden (also die notwendigen, behinderungsbedingten Umbauten)!
    Jetzt heißt es also: Auto bestellen und umbauen lassen ...

    glückwunsch! wenn DAS kein weihnachtsgeschenk ist?!!!!! 😛

    lg rosi