Habe eine ganze iv rente erhalten, wie weit ist diese Verfügung bindend für eine die Erwerbsausfallr

muss sich die Privatversicherung an den IV grad der iv halten oder kann mir anders bewerten, es geht um Krankheit und betrifft Schweizer Privatversicherung, nach 16 Jahren iv rente will diese mir die Leistungen kürzen obwohl die iv weiterhin mich 100% invalide hält, danke für ihre Antworten?

Antworten

  • Hallo Mokki14

    Im Rahmen der IV bestimmt sich die Invalidität anhand der gesetzlichen Grundlagen; im Rahmen einer Privatversicherung anhand der vertraglichen Grundlagen. Daraus folgt, dass eine Privatversicherung nicht an die Entscheide der IV gebunden. In aller Regel ist es aber so, dass die Invalidität der IV von den Privatversicherungen übernommen wird; tun sie dies nicht, so sind deren Akten einzuverlangen und der Sachverhalt einer genaueren Prüfung zu unterziehen.

    Freundliche Grüsse
    Sebastian Lorentz
  • zuerst recht herzlichen dank für die prompte Antwort,
    hinzufügen möchte ich folgender Absatz von der Police, daran lässt sich ganz eindeutig dass der iv grad übernommen wird, das würde auch erklären wieso ich 16 Jahren keine Probleme hatte mi ter Versicherung....
    Abschnitt: Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die Versicherte Person wegen Krankheit vorübergehend oder dauern nicht mehr fähig ist, ihren Beruf oder eine andere, ihren Kenntnissen Fähigkeiten und ihren bisherigen Lebensstellung angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben.
    Für Erwerbstätige wird der Grad der Erwerbsunfähigkeit auf Grund des von der Versicherten Person erlittenen Erwerbsausfalles ermittelt.
    Eine Erwerbsunfähigkeit von 66 2/3% und mehr berechtigt zum Bezug der vollen Leistung.
    ....Die Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit werden während der Dauer der Erwerbsunfähigkeit der Versicherte Person erbracht, längsten bis zum vereinbarten Endtermin.
    Jede Änderung des Grades der Erwerbsunfähigkeit muss der Versicherungsgesellschaft ohne Verzug gemeldet werden, die dann ihre Leistungen entsprechend festsetzt.
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    das ist das einzige was in den Versicherungsbedingungen steht als ich vor über 20 Jahren unterschrieben habe.
    Vielen dank

    freundliche Grüße
    Mokki