Ab wieviel Prozent kann man eine extra Betreuungsperson auf Jugendfreizeiten beantragen?

Hallo,

im sommer leite ich eine Jugendfreizeit im Ausland, und dieses Jahr wollen wir zum ersten mal einen Jugendlichen/jungen erwachsenen (16.-19Jahre) mit Behinderung mitnehmen.
weiß einer von euch, wieviel % dieser Jemand haben müsste, damit er eine eigene Betreuungsperson mit nehmen kann?
würde mich sehr freuen wenn mir da einer von euch weiterhelfen könnte...

Antworten

  • Hallo Spaßankultur,

    Ab einem Behinderungsgrad von 80% dürfte das kein Problem sein.

    Auf jeden Fall geht es aber unabhängig vom GdB wenn man ein B für Begleitung im Ausweis hat.

    LG

    Surfer
  • Hallo SpaßanKultur!

    Ob eine extra Betreuungsperson gebraucht wird, kann nicht am GdB festgemacht werden.
    Es ist wahrscheinlich, dass ein "B" im SB-Ausweis eine Betreuung rechtfertigt, das
    "B" sagt aber aus, dass ich das Recht auf eine Begleitung (z.B. ins Theater) habe, aber nicht, dass ich eine Betreuungsperson brauche.

    Frage die Person, um die es geht. Diese kann dir das am besten sagen (oder Erziehungs-
    berechtigte).

    Gruß, Josef
  • Hallo SpaßAnKultur!

    Ich will jetzt nicht soviel ins Blaue argumentieren, da deine Angaben ja sehr mager
    sind (z.B. du sprichtst von einer Person, die 16 bis 19 Jahre alt ist), aber ich habe
    folgende Web-Seite gefunden, die erklärt so ziemlich alle Aspekte:

    http://wiki.btprax.de/Betreuungsvoraussetzung

    Gruß, Josef
  • Hallo Spaßankultur,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Um Dir helfen zu können wäre es in der Tat hilfreich, wenn Du die Angelegenheit etwas genauer erläuterst.

    Was für Einschränkungen hat diese Person? Was genau meinst Du mit Betreuungsperson? Jmd. der mitfährt und sich während der gesamten Reise um die Person kümmert? Oder meinst Du vielleicht nur, ab wann eine Betreuungsperson irgendwo freien Eintritt erhält?

    Wir freuen uns darauf, Dir weiterhelfen zu dürfen 😀
  • hallo
    ich habe ein paar jahre in der behinderten freizeit als betreuer gearbeitet.zeitweise wahren schwerst behinderte bei uns .bei uns wurde das so geregelt für 2 behinderte menschen ein betreuer und wenn der grad der behinderung zu groß ist können u.u auch eltern mit in die freizeit fahren .du brauscht auf jeden fall ein attest vom arzt das dein kind dich als betreungs person braucht die kosten könnten ggf von der pflegekasse oder vom land getragen werden . was für ein freizeit anbieter hast du ? noch eins wenn dein kind eine pflegesufe hat kannst du eh als betreungs person mit . doch das muß vorab bei der krankenkasse beantragt werden. wenn du fragen hast versuche ich dir zu helfen so gut es geht lg erika
  • Hallo Spaßankultur

    ich habe die Bewertung des Threads auf 100% gesetzt, damit andere User eine bessere Übersicht haben, welche Anliegen bereits geklärt sind.

    Dies ist vor allem für neue User wichtig, die Rat suchen. Aber auch für unser Kollegium, damit wir sehen, wo noch Hilfe benötigt wird.

    Da es seit über vier Wochen keine Beiträge mehr zu dieser Diskussion gab, gehe ich davon aus, dass kein weiterer Diskussionsbedarf mehr besteht.

    Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, in diesem Thread zu posten. Themenersteller können – bei Bedarf – die Bewertung auch wieder zurücksetzen.

    Bei neuen Fragen oder Anliegen, bitten wir darum, einfach einen neuen Thread im entsprechenden Forum zu eröffnen.

    Schöne Festtage und liebe Grüsse 😃
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