Hallo mein Name ist Robert W. Ich bin Blind (Hochgradigsehbehindert 100Prozent Merkzeichen BL H G RF

Hallo mein Name ist Robert W. Ich bin Blind (Hochgradigsehbehindert 100Prozent Merkzeichen BL H G RF) bin 44J. alt und habe zwei Kinder. Mein Sohn 22J Hochgradigsehbehindert (100Prozent mit Merkzeichen G H) lebt mit mir seit fünf Jahren in der derzeit aktuellen Wohnung. Er absolviert derzeit eine Ausbildung zum Kaufmann für Bürokomonikation im BFW. Düren bis Sommer 2013. Ich (Vater) bekomme zu meiner EU-Rente anteilig ergänzende Hilfe mein Sohn bekommt Kindergeld und BHB dazu anteilig ergänzende Hilfe nach SGB II. Nun ist es so das diese Woche meine 16J aflte Tochter (ohne Handycap) Schülerin spontan von ihrer Mutter zu mir gezogen ist. Ich bin dabei einen einen formlosen Antrag an das zuständige JobCenter zustellen um Aufnahme in die BG. da ihrer seits noch kein Einkommen vorliegt und die Mutter Ergenzendeleistung zu ihrem Einkommen aus halbtags Job bekommt und kein Unterhalt zahlen kann. Aufgrund der nun beengten Wohnsituation würden wir uns Wohnraummässig um einen Raum vergrößern. Ich habe heute versucht das zuständige JobCenter telefonisch zu kontaktieren aber ist kein durchkommen. Daraufhin habe ich bei der zuständigen Sachbearbeiterin vom Grundsicherungsamt angerufen um mir Informationen bezüglich angemessener Miete und Nebenkosten einzuholen. Dort bekam ich die Aussage das uns mit drei Personen eine netto Kaltmiete von max. 368Euro plus Heizung u. Nebenkosten zusteht, auf meine frage wie es den mit Wohnraum Mehrbedarf aussieht auf Grund unserer bekannten persönlichen Situation (Handicap) bekam ich die Antwort das dies für alle gelte und ich mich damit zufrieden geben müsste. Darauf äußerte ich mich das hier in unserer Stadt solch eine Miete nur im finstersten (Sozialebrennpunkte) Stadtteilen zu realisieren ist. Darauf kam die Antwort sehen sie es ist auf jeden Fall zu realisieren und damit war es für sie erledigt. Ich bitte sie um Tipps sprich Informationen und evtl. Hilfe in dieser Angelegenheit. Vielen Dank im voraus MfG. Robert W

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  • RWahl1 hat geschrieben:
    Hallo mein Name ist Robert W. Ich bin Blind (Hochgradigsehbehindert 100Prozent Merkzeichen BL H G RF) bin 44J. alt und habe zwei Kinder. Mein Sohn 22J Hochgradigsehbehindert (100Prozent mit Merkzeichen G H) lebt mit mir seit fünf Jahren in der derzeit aktuellen Wohnung. Er absolviert derzeit eine Ausbildung zum Kaufmann für Bürokomonikation im BFW. Düren bis Sommer 2013. Ich (Vater) bekomme zu meiner EU-Rente anteilig ergänzende Hilfe mein Sohn bekommt Kindergeld und BHB dazu anteilig ergänzende Hilfe nach SGB II. Nun ist es so das diese Woche meine 16J aflte Tochter (ohne Handycap) Schülerin spontan von ihrer Mutter zu mir gezogen ist. Ich bin dabei einen einen formlosen Antrag an das zuständige JobCenter zustellen um Aufnahme in die BG. da ihrer seits noch kein Einkommen vorliegt und die Mutter Ergenzendeleistung zu ihrem Einkommen aus halbtags Job bekommt und kein Unterhalt zahlen kann. Aufgrund der nun beengten Wohnsituation würden wir uns Wohnraummässig um einen Raum vergrößern. Ich habe heute versucht das zuständige JobCenter telefonisch zu kontaktieren aber ist kein durchkommen. Daraufhin habe ich bei der zuständigen Sachbearbeiterin vom Grundsicherungsamt angerufen um mir Informationen bezüglich angemessener Miete und Nebenkosten einzuholen. Dort bekam ich die Aussage das uns mit drei Personen eine netto Kaltmiete von max. 368Euro plus Heizung u. Nebenkosten zusteht, auf meine frage wie es den mit Wohnraum Mehrbedarf aussieht auf Grund unserer bekannten persönlichen Situation (Handicap) bekam ich die Antwort das dies für alle gelte und ich mich damit zufrieden geben müsste. Darauf äußerte ich mich das hier in unserer Stadt solch eine Miete nur im finstersten (Sozialebrennpunkte) Stadtteilen zu realisieren ist. Darauf kam die Antwort sehen sie es ist auf jeden Fall zu realisieren und damit war es für sie erledigt. Ich bitte sie um Tipps sprich Informationen und evtl. Hilfe in dieser Angelegenheit. Vielen Dank im voraus MfG. Robert W

    hallo robert

    willkommen im forum zunächst einmal! 😉

    leider bin ich für eure probleme keine expertin, doch es werden dir bestimmt noch andere user bzw. moderatoren antworten.

    was ich zunächst einmal gar nicht verstanden habe:
    was meinst du mit dem antrag hinsichtlich "aufnahme in die bg"?

    liebe grüße, alles gute und viel erfolg

    rosi
  • Hallo
    also mit BG. ist die Bedarfsgemeinschaft gemeint und folglich die daraus resultierenden
    Ansprüche nach SGB II

    Gruß
    Robert
  • RWahl1 hat geschrieben:
    Nun ist es so das diese Woche meine 16J aflte Tochter (ohne Handycap) Schülerin spontan von ihrer Mutter zu mir gezogen ist.


    Hi Robert

    Der Fachmann bin ich zwar auch nicht, aber deine Tochter hat ja mit ihrer Mutter eine BG gebildet. Daher ist es ohne Genehmigung des Jobceters gar nicht so einfach spontan umzu ziehen. Die Ergänzungsleistungen der Mutter werden ja dann neu berechnet sprich gekürzt, u.U. ist ihre Wohnung zu groß, da sie ja jetzt alleine wohnt usw.
    Kindergeld solltest du bzw deine Tochter bekommen, solange sie noch in der Schule bzw. Ausbildung ist.

    17% Mehrbedarf sollten dir zustehen auf Grund deines GdB. Mehr Wohnraum, auf Grund dessen, dass ihr jetzt drei Personen seid, auch. Aber wie gesagt den Umzug mit dem Kostenträger der Mutter/Tochter absprechen. Zusätzlichen Wohnraum wg Behinderung gibt es nur mit dem Merkzeichen "ag" bzw Rollstuhl, zumindest soweit mir bekannt

    Klaus


  • Hallo Robert,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Ist es denn sicher, dass Deine Tochter nun dauerhaft bei Dir bleibt? Gibt es da keine Schwierigkeiten mit evtl. Sorgerechtsentscheidungen?

    Einen Mehrbedarf für Wohnraum habt Ihr aufgrund der Handicaps tatsächlich nicht. Für Euch gilt der Bedarf einer dreiköpfigen BG - wenn Deine Tochter denn nun tatsächlich dauerhaft bei Dir bleibt.