Neuregelung zur Rauchmelder-Pflicht in NRW
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Die Sicherheit von Menschen mit Hörbehinderung steht auf dem Spiel!
"Rauchmelder sollen in NRW ab 2013 mehr Menschenleben retten. Damit sich auch Menschen mit Hörbehinderung im Falle eines Feuers rechtzeitig in Sicherheit bringen können, müssen ihre Bedürfnisse unbedingt bei der aktuellen Überarbeitung der Landesbauordnung berücksichtigt
werden", erklärt Karl-Heinz Fries vom Sozialverband VdK
NRW angesichts der Planungen der Landesregierung zur Einführung einer Rauchmelder-Pflicht für Neubauten.
Der VdK-Landesvorsitzende macht das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr darauf aufmerksam, dass der Alarmton, den Rauchmelder in der Regel in einer Gefahrensituation abgeben, nicht von hörbehinderten Menschen wahrgenommen werden kann. "Daher müssen Rauchmelder für öffentlich zugängliche Räumlichkeiten
zusätzlich visuelle Signale aussenden, um die Überlebenschancen aller Menschen gleichermaßen zu erhöhen", so Fries.
Für rein privat genutzte Räume in Neubauten müssten Vorschriften gelten, die zumindest die Nachrüstung mit visuellen Warnvorrichtungen ermöglichen, wenn sie von Menschen mit Hörbehinderung bezogen werden.
Quelle: Pressemitteilung von Andrea Temminghoff / Sozialverband VdK NRW
"Rauchmelder sollen in NRW ab 2013 mehr Menschenleben retten. Damit sich auch Menschen mit Hörbehinderung im Falle eines Feuers rechtzeitig in Sicherheit bringen können, müssen ihre Bedürfnisse unbedingt bei der aktuellen Überarbeitung der Landesbauordnung berücksichtigt
werden", erklärt Karl-Heinz Fries vom Sozialverband VdK
NRW angesichts der Planungen der Landesregierung zur Einführung einer Rauchmelder-Pflicht für Neubauten.
Der VdK-Landesvorsitzende macht das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr darauf aufmerksam, dass der Alarmton, den Rauchmelder in der Regel in einer Gefahrensituation abgeben, nicht von hörbehinderten Menschen wahrgenommen werden kann. "Daher müssen Rauchmelder für öffentlich zugängliche Räumlichkeiten
zusätzlich visuelle Signale aussenden, um die Überlebenschancen aller Menschen gleichermaßen zu erhöhen", so Fries.
Für rein privat genutzte Räume in Neubauten müssten Vorschriften gelten, die zumindest die Nachrüstung mit visuellen Warnvorrichtungen ermöglichen, wenn sie von Menschen mit Hörbehinderung bezogen werden.
Quelle: Pressemitteilung von Andrea Temminghoff / Sozialverband VdK NRW
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Antworten
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Das müßte doch eigentlich deutschlandweit gelten, oder?
Gruß, Katrin
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Hallo Katrin,
die Gesetze zur Rauchmelderpflicht für Privathaushalte sind in den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer festgelegt.
Grundlage ist die DIN 14676.
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