Einbahnstrasse mit Fahrradspur im Gegenverkehr auch mit E-Rolli (6km/h) nutzbar?

Hallo ihr Lieben
Seit heute morgen tut sich folgende Frage für mich auf.
Zum Sachverhalt:

Auf dem Rückweg vom Arzt nutzte ich eine Fahrradspur entgegen der Einbahnstrasse(spare dadurch ca 2km). In einer unübersichtlichen Kurve kommt mir ein Auto mit hoher Geschwindigkeit entgegen,nur durch Vollbremsung des PKWs konnte ein Zusammenstoß verhindert werden.
Die Fahrerin tobte, ich erwiderte: als erstes ist hier Zone 30 und als zweites ist hier eine Fahrradspur im Gegenverkehr.
Nach dem sie sich gesammelt hatte und unsicher war erwiderte sie, sie sind aber kein Fahrad.
Ich érwiderte,nein Fahrrad nicht aber Rollstuhl mit Sonderrechten nach STVO. Sie zog mürrisch weiter.

Wie wäre nun im Falle eines Unfalls die Schuldfrage? Darf ich als E-Rollifahrer die Fahrradspur benutzen? Eine Anfrage beim Polizeirevier brachte keine rechtsverbindliche Antwort!
Weiss hier vielleicht jemand etwas genaues?

Ich hätte wohl auch auf dem Bürgersteig fahren können, das darf ich nach STVO auch, allerdings ist der dort sehr schmal und in einem sehr schlechten Zustand.
Schon mal Danke für Eure Beiträge
LG
rednaxela

Antworten

  • Hallo!

    Ich fahre weder Auto noch Rolli, aber eigentlich muß man sich doch der Fahrtrichtung der Einbahnstrasse anpassen, oder? Gibt es irgendwo in der fraglichen Strasse (meist Anfang oder Ende) ein Verkehrsschild, welches besagt, dass die Fahrradspuhr in beide Richtungen benutzbar ist? Oder ein entsprechendes Verbotsschild? Wenn ja, würde ich mich daran halten und nur mit der Fahrtrichtung die Strasse nutzen. Wenn eine Benutzung in beide Richtungen erlaubt ist, mach dies und sei auf weitere rücksichtslose Verkehrsteilnehmer gefasst.
    Was genau sind die Sonderrechte eines E-Rollis, die du erwähnst?


    Gruß, Katrin
  • Hallo Katrin
    danke für deine Beitrag. Beim einfahren in die Einbahnstraße steht ein Schild welches auf Gegenverkehr durch Radfahrer hinweist. Umgekehrt steht ein Schild" Radfahrer frei" dort wo für Autofahrer gesperrt ist. (rotes Schild mit weißen Querbalken drin).
    LG
    rednaxela
    http://www.gnp.de/extern/pdf/AK-Flyer_FE_11_Motorisierter_Krankenfahrstuhl_2007-09
  • Hallo Alexander!

    Vom Gefühl her würde ich sagen, dass du die Einbahnstrasse auf der Fahrradspur in beide Richtungen nutzen kannst. Hast du diese Verkehrsschilder auch beim Gespräch mit der Polizei erwähnt? Wenn nicht, würde ich erneut das Gespräch suchen, die Schilder erwähnen und um Rat fragen. Oder du schaust mal in die StVO, wo evtl. die Schilder erklärt sind, um auf der sicheren Seite zu sein.
    Das Auto, das dir entgegenkam, hat mit gar keinem Gegenverkehr gerechnet, auch nicht mit einem Fahrrad, was bei der genannten Beschilderung ein Fehler der Fahrerin ist.

    Gruß, Katrin
  • Hallo Katrin
    ja die ordnungsgemäße Beschilderung erwähnte ich bei der Polizei. Sie meinten ebenso wie du und auch ich daß ich dort beide Richtungen befahren darf mit meinem E-Rolli.
    Das aber ist leider nicht rechtsverbindlich. In der STVO finde ich nichts konkretes oder ich habe es übersehen.
    Mir ging es nur im Schadenfalls wie dann die Haftungsfrage geklärt würde. Aber seis drum, ich passe besonders auf daß nichts passiert. Alles andere kann ich nicht beeinflussen
    LG
    rednaxela
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