wohnung zu groß?

hallo zusammen...
ich und mein noch ehemann sind vor kurzen in einer extra für mich behinderten gebauten wohnung eingezogen...der vermieter meiner eltern hat ein großes obdachlosen haus gekauft und das komplett saniert und mir eine rolli gerechte wohnung dahin gebaut!
jetzt lassen mein mann und ich uns aber scheiden und für unterhalt waren wir nicht lange genug verheiratet!2 jahre waren es...
natürlich möchte er das ich da aussziehe...obwohl es für ihn viel einfacher ist eine neue *normale* wohnung zu bekommen als wie für ein rolli fahrer der zu 100% behindert ist!
noch wohnen wir zusammen!

so jetzt zu der eigentlichen frage...
die wohnung ist so um die 80qm groß kostet jetzt 500 euro warm
ich bekomme nur meine erwerbsminderungsrente von 858 euro monatlich...wie sieht das aus wenn er ausszieht ?stehen mir da irgendwelche mittel zu verfügung die wohnung zu behalten oder muss ich mir eine kleinere wohnung suchen?
was bei mir in der kleinen stadt sehr schwierig ist...die anderen behinderten wohnungen kosten so um die 900euro was aber eher für ältere menschen ist!
ich bin querschnittsgelähmt kann nicht laufen bedingt durch einer krankheit vor 5 jahren....das vll noch zur info...

es wäre super wenn ihr mir helfen könnt...
vielen dank schonmal für die vll möglichen antworten

lg steffi

Antworten

  • Hallo Steffi,

    Das mit der zu großen Wohnung ist für welche ohne Rolli.
    Ich nehme an, Du hast das aG für außergewöhnliche Gehbehinderung im Ausweis?
    Damit steht Dir behinderungsbdingt eine größere Wohnung zu, allein schon wegen dem Manöverieren mit dem Rolli.
    Somit kann das Amt nicht einfach sagen Du mußt Dir eine kleinere Wohnung suchen.
    Auch dann Mann dürfte durch Deine Behinderung keine Chance haben, daß du statt ihm ausziehen mußt.
    Dir stehen, wenn Du wirklich keinen Unterhalt kriegst Wohngeld und ALG II, die frühere Sozialhilfe als Hilfe zum Lebensunterhalt zu.
    Die Kommune ist zuständig, falls Du bisher nicht versicherungspflichtig gearbeitet hast.
    Du müßtest aber einen behinderungsbedingten Mehrbedarf geltend machen können, denn Deine Erwerbsminderungsrente wird mit möglichen Sozialleistungen verrechnet. Aber wenn die Rente nicht ausreicht könntest Du wegen dem Mehrbedarf zumindest eine Aufstockung Deiner Einkünfte erreichen.
    Unabhängig davon wird das Amt prüfen, ob bei Deinem Ex nicht doch Unterhalt zu holen ist und somit Sozialleistung wegfallen.

    LG

    Surfer

  • Hallo!

    Ich bin auch zu 100 Prozent schwerbehindert und sitze im Rollstuhl.Vor kurzem bin auch ich in ne behindertengerechte Wohnung umgezogen. Daher weiß ich, daß einem Rollifahrer alleine 60 qm Wohnfläche von amtswegen zustehen.Bei allem was drüber liegt machen die Ämter Probleme.Da muß man dann kämpfen und notfalls auch klagen.Meine jetzige behindertengerechte Wohnung wird auch vom Amt finanziert.Das war auch die einzigste behinderten,-und vorallem rollstuhlgerechte Wohnung hier in meiner Stadt ,zumindest zum Zeitpunkt meines geplanten Wohnungswechsels und hatte auch die passende vom Amt genehmigte Größe.Der Haken daran war nur der,die Wohnung war nur mit ner saftigen Maklercortage zu bekommen.D Amt weigerte sich natürlich die zu zahlen obwohl die das eigentlich gemußt hätten in Anbetracht der Tatsache,daß das halt die einzigste behinderten-und vorallem rollstuhlgerechte Wohnung in meiner kleinen Stadt war.Das weiß ich,weil ich mich diesbezüglich damals im Internet schlaugemacht habe.Jedenfalls hätte ich damals keine finanzielle Unterstützung von meiner Familie für die besagte Wohnung bekommen hätte ich einen verdammt langen Kampf mit dem Amt gehabt und wer weiß,ob die Wohnung dann noch zur Verfügung gestanden hätte.Ich persönlich mache das immer so: ich google im Internet nach meinen Rechten und diversen Paragraphen dazu und damit begründe ich dann meine Anträge und meistens hab ich dann auch Glück was durchzukriegen.Mal abgesehen davon,kann ich nicht verstehen,warum dein,wie ich denke,gesunder Mann ohne Behimderung dir diese behindertengerechte Unterkunft nicht läßt und sich selbst was Neues sucht.Immerhin wird der doch eher was Neues finden als du,die im Rollstuhl sitzt.Das ist sehr egoistisch von ihm.Außerdem kann man dich als behinderten Menschen noch viel weniger zwingen bzw. in die Pflicht nehmen aus einer behindertengerechten Wohnung auszuziehen und dir was Neues zu suchen als jemanden ohne Behinderung,denn du als Behinderte hast gewisse Sonderkündigungsrechte aufgrund deiner Behinderung.Ich würde dir empfehlen,dich auch mal im Internet,beim Sozialamt und eventuell auch mal bei nem Rechtsanwalt diesbezüglich über deine Rechte zu informieren.
    Ich wünsche dir alles erdenklich Gute und laß dich nicht unterkriegen.

    LG Belle
  • vielen lieben dank für die antworten...sie waren schon etwas hilfreich!
    er will deswegen nicht ausziehen weil wir beide viel besonders er in die wohnung an geld reingesteckt hat 1500euro alleine für den boden, den mussten wir nämlich selber zahlen!
    und weil ich einen neuen freund habe, er fühlt sich in seinen ego verletzt!
    und ja er ist nicht behindert....
    bei mir im ausweis ist alles makiert zwecks der 100%

    ich werde dann mal zum amt gehen/anwalt etc...
    danke euch zwei
  • Hallo shia,

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Wenn Du noch weitere Unterstützung benötigst, wende dich gern jederzeit an uns. Näheres zum Thema Wohnungsgröße findest Du auch in unserem Info-Bereich:
    http://www.myhandicap.de/wohnungsgroessen-quadratmeter-sozialhilfe-behinderung.html

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
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