wie funktioniert das mit der kfz beschaffungsbeihilfe?

bin dabei mir ein neues auto zu beschaffen. meine frage ,wie wird die kfzbeihilfe ermittelt? meine bg sagte laut gutachten darf ich nur noch automatik umgerüsstet auf links fahren, das bedeutet sie würden die kosten(1636 euro)der automatik und des umbaues übernehmen. nun bin ich ja gezwungen mir ein neues auto anzuschaffen und wie wird denn da die beihilfe berechnet? bin aus dem osten, habe gehört, die berechnungsgrößen beim einkommen werden nach ost und west unterschieden und das unterhalt gegengerechnet werden kann. wer kann mir da mit zahlen helfen.
wird, wie die bg sagt die umbaukosten und die kosten der automatik übernommen und zusätzlich pkw beschaffungsbeihilfe(so nenne ich es jetzt mal)prozentual nach meinen einkommen abzüglich meinen zu zahlenden unterhalt an meine tochter, oder gibt es bei der unterhaltssache eine festgesetzte summe die vorgegeben ist?

lg svend

Antworten

  • hallo svend

    du hattest hier

    http://www.myhandicap.de/forum.html?frage=bg-berechnet-h%F6he-sie-bet&tx_mmforum_pi1[tid]=27222&tx_mmforum_pi1[action]=list_post

    doch bereits eine entsprechende(?) frage gepostet und antworten erhalten.

    besser und übersichtlicher wäre, wenn du in dem o.g. thread weiter schreibst.

    lg
    rosi



  • Guten Tag,..

    stelle einen formlosen Antrag bei deiner dir zuständigen BG zum SGB VII § 40. Es beinhaltet die Kraftfahrzeughilfe und die zusätzlichen notwendigen Umbaumaßnahmen.

    Hier ein Link;

    http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=jpk-sgbvii&wt_mc=rss.jpk-sgbvii&nid=jpk-SGBGSR0037

    Dann bekommst du einen Antrag zu gesendet, fülle diese aus und sende den zurück an deine BG. In dem Antrag werden alle relevanten Frage gestellt zum Einkommen. Fordere die Richtlinien zum Antrag mit ab, dann kannst du nachschauen wie berechnet wird.

    Dir einen schönen Sonntag, Mfg Lyn 😉
  • das ist alles schon geschehen,warte auf das schreiben von der bg, laut ihrer aussage werden beim unterhalt 270euro beim einkommen abgezogen.wo meine frage ist ob das der heutige stand ist. hab mitlerweile viel gelesen und viele zahlen gehört. aber schlauer bin ich noch nicht. es wurde gesagt ddie bg übernimmt die umbaukosten und bezahlt eine festsumme von 1639 euro für die automatik des pkw ,weil ich laut begutachtung nur noch automatik umgebaut auf links fahren darf. und dann gibt es noch zusätzlich kfz anschaffungsbeihilfe ,sehe ich das jetzt richtig.

    lg svend

    ach eins hab ich noch vergessen was sehr irritierend ist, als bemessungs größe zur bestimmung der anschaffungsbeihilfe habe ich jetz 2 varianten, einmal west 2550 euro und ost 2240 euro oder man soll von 2450 euro ausgehen.für mich ist das wichtig, damit man mal selbst nachrechnen kann und bestimmen kann welche restsumme bei der finanzierung des neuwagen für einen selbst noch bleibt.
  • Hallo svend,
    Hast Du eine Behindertenfahrschule besucht und einen Fahrprobe beim TÜV/DEKRA gemacht?
    Das musst Du erst machen, ansonsten hättest Du im Schadensfall kein Versichungsschutz.
    LG Ralf
  • ja, das hab ich alles schon gemacht.es geht jetzt um die finanzierung des autos. was gibt die bg ,umbaukosten bezahlt sie, würde 1639 euro für die automatik geben die notwendig ist,und wie wird die kfz anschaffungsbeihilfe nun berechnet,nach was kann ich gehen. wie vorher geschrieben irritieren mich verschiedene berechnungsvarianten, zb nach welche berechnungsgröße geht mann beim einkommen und was wird an unterhaltsgeld für ein kind gegen gerechnet. ist es richtig, meine annahme das die bg die umbaukosten,die kosten der automatik übernimmmt und sich bei den anschaffungskosten beteiligt. welche berechnungsgrundlage ist den nun für mich aus dem osten nun aktuell, 2240 euro oder 2450 euro.
    kann da mir geholfen werden

    lg svend
  • Hallo!

    Hast du diese Frage schon mal genauso bei der BG gestellt? Die müssen es ja wissen, oder nicht? Evtl. die Stelle fragen, die dir auch die beiden Zahlen genannt hat, die du am Ende des Textes erwähnst.
    Und bei Unterhaltsfragen oder in Kombination aus beidem kann dir evtl. ein Fachanwalt oder das Jugendamt helfen.


    Gruß, Katrin
  • danke für die hilfreiche antwort, bei der bg habe ich eine mündliche aussage,wie schon beschrieben, aber andere stellen haben mir andere summen genannt und in verordnungen habe ich gelesen das bemessungs größen immer wieder mal geändert werden. z b anrechenbaren unterhalt, meine bg geht von 270 euro für ein kind aus, nun hab ich schon von anderen stellen gelesen das es noch zb die variante 300 bzw 310 euro gelten. tja, ich wollte eigendlich nicht einen anwalt einschalten. bei meinem einkommen macht es viel aus, ob zb 310 oder 270 euro berücksichtigt werden bei der berechnung der beihilfe. es geht schon um etwas geld, ist ja verständlich das ich es alles auf richtigkeit prüfen möchte. vieleicht kann doch jemand von hier aus dem forum helfen

    lg svend
  • Hallo Svend!

    Ich zahle selber Unterhalt für meine Tochter, die beim Vater lebt. Der Unterhalt wird nach der "Düsseldorfer Tabelle" berechnet. Ich zahle die Summe, die dort für ein 10jähriges Kind bei einem Nettogehalt bis 1500 Euro angegeben ist abzüglich dem halben Kindergeld, also 272 Euro monatlich. Dir bleibt aber ein Selbsterhalt von 950 Euro im Jahresdurchschnitt gerechnet.
    Also nicht Nettogehalt minus Unterhalt gleich 950 Euro, sondern auch alle 12 Monate sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld und evtl. Einmalzahlungen berücksichtigen. Die Summe dann durch 12 teilen minus 950 Euro.
    Bei mir ist es im Jahresdurchschnitt so, dass ich auf die 950 Euro komme, monatlich lande ich aber bei 920 bis 930 Euro.

    Stelle einen Antrag bei der BG oder da, wo du die Kostenübernahme haben möchtest und gehe allein von deren Berechnungen aus. Du kannst ja nicht mehrfach die gleiche Leistung beantragen, also kommt auch nur eine Berechnungsgrundlage zum Einsatz. Wenn du sagst, die BG hat die für dich besten Berechnungen, gehe dahin. Lass dir Aussagen, die rechtlich wichtig sind, immer schriftlich geben, auch, um evtl. Widerspruch einlegen zu können. Oder um zu beweisen, dass man dir genau diese Auskunft gegeben hat, auf die du dich verlassen können mußt, damit nicht mehrere Sacharbeiter mehrere verschiedene Aussagen treffen.
    Du kannst dich auch für kleineres Geld als beim Anwalt bei SoVD oder VDK beraten lassen. Schau im Netz nach einem Standort in deiner Nähe.


    Gruß, Katrin

  • Guten Tag,..

    ob der von dir genannte Betrag richtig ist können wir nicht nachvollziehen, weil wir

    a ) nicht wissen welche Einkommen / Arten du hast und
    b ) in welcher Höhe und
    c ) ob diese Einkommensarten zurechnungsfähig sind.

    Die BG leistet § 40 Abs siehe unten;

    (2) Von dem Einkommen des behinderten Menschen ist für jeden von ihm unterhaltenen Familienangehörigen ein Betrag von 12 vom Hundert der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs.
    1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch abzusetzen; Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.

    3)
    Einkommen im Sinne der Absätze 1 und 2 sind das monatliche Netto-Arbeitsentgelt, Netto-Arbeitseinkommen und vergleichbare Lohnersatzleistungen des behinderten Menschen. Die Ermittlung des Einkommens richtet sich nach den für den zuständigen Träger maßgeblichen Regelungen.

    (4)
    Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für die Hilfe zur erneuten Beschaffung eines Kraftfahrzeugs. Die Hilfe soll nicht vor Ablauf von fünf Jahren seit der Beschaffung des zuletzt geförderten Fahrzeugs geleistet werden.

    § 7 Behinderungsbedingte Zusatzausstattung

    Für eine Zusatzausstattung, die wegen der Behinderung erforderlich ist, ihren Einbau, ihre technische Überprüfung und die Wiederherstellung ihrer technischen Funktionsfähigkeit werden die Kosten in vollem Umfang übernommen.

    Dies gilt auch für eine Zusatzausstattung, die wegen der Behinderung eines Dritten erforderlich ist, der für den behinderten Menschen das Kraftfahrzeug führt (§ 3 Abs. 1 Nr. 2). Zuschüsse öffentlich-rechtlicher Stellen, auf die ein vorrangiger Anspruch besteht oder die vorrangig nach pflichtgemäßem Ermessen zu leisten sind, sind anzurechnen.

    Quelle,

    Gesetzliche Unfallversicherung
    Herausgeber: Bereiter-Hahn / Mehrtens
    © Erich Schmidt Verlag GmbH & Co., Berlin
    UV A 614b / SGB VII § 40 Kraftfahrzeughilfe


    Wie bereits durch Katrin geschrieben du solltest bei deinem SB = Sachbearbeiter nachfragen und dir die Berechnung der Kfz- Hilfe zu deinem Einkommen erklären lassen. Das kann man auch per Telefon tun.

    Zu den Summen / Beträgen durch dich genannt kann ich so nicht wirklich zuordnen. Wünsche dir eine positive Woche Mfg Lyn


  • vielen dank für die auskünfte, werde euren rat befolgen.

    lg svend
  • Hallo,

    Bin 51 Jahre 100% Schwerbehindert (g) und brauche ein KFZ damit ich einen ARBEITSPLATZ bekommen kann.
    Die ARGE will ERST einen ARBEITSVERTRAG,vorher gibts nichts.
    Ich habe schon 4 Arbeitsplätze NICHT bekommen,obwohl man mich wollte!
    Ich bin Baumaschinist,und die Regel ist,das es einen Arbeitsvertrag in der ersten Arbeitswoche gibt.
    Die Baustellen liegen teilweise so in der Pampa,das ich nicht oder nur zu Spät dorthin komme.
    Ich habe Private ARbeitsvermittler laufen wobei der Großteil mich nicht empfiehlt,wegen fehlender Mobilität.
    Und wenn,dann gibt es Abends gegen 16-19Uhr einen Anruf,das ich morgens zur Baustelle kommen soll.
    Der ARGE ist das bekannt,aber die bestehen auf einen Arbeitsvertrag für die maximalen 2000.-Euro,die ich erhalten kann.
    Verwandschaft oder Freunde,wo ich das Geld leihen könnte hab ich nicht!

    Mittlerweile bin ich nach diesen 4 Jobangeboten,die ich nicht antreten konnte, psychisch fertig,und habe keine Lust mehr.Es scheitert an die 2000.-Euro,und warum soll ich weiter suchen?
    Die Arbeitgeber brauchen Mitarbeiter sofort,und nicht erst in einigen Tagen!

    In der Industrie ist das ja üblich,das es erst einen Vertrag gibt,und dann die Arbeit anfängt.
    Aber im Abbruch/Recycling,etc.ticken die Uhren eben anders.

    Ich bin 15Jahre erwerbslos,und habe den Verdacht,das man mich nicht los werden will.
  • Hallo Solidar
    fahr mit dem Taxi zur Arbeitstelle und lass dir die Kosten von der Arge erstatten. Sollst mal sehen wie schnell die die Beihilfe zahlen.
    Gruß
    rednaxela
  • Hallo solidar1,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Bitte sei doch so lieb und verfasse zu Deinem Anliegen einen neuen Thread. So bleibt es übersichtlicher und es kann besser geholfen werden.

    Um einen neuen Thread zu erstellen, einfach hier klicken:
    http://www.myhandicap.de/schnelle-frage.html
  • Hallo sweety,

    Neben den Links bei My Handicap kann vielleicht auch noch dieser Hinweis weiterhelfen:

    Im Netz ist eine spezielle Seite für Behinderte kobinet.de
    Hinter diser Abkürzung verbirgt sich die Kooperation Behinderter im Netz.
    Dort sind immer aktuelle Nachrichten und Artikel aus dem Behindertenbereich.

    Was das KFZ für Behinderte betrifft sind dort 2 neue Nachrichten.
    Die erste vom 27.11.2012 und die zweite vom 11.12.2012.
    Es geht darum,daß es für unrechtmäßig erklärt wurde, daß die Bezirke vor allem in Bayern,aber auch in anderen Bundesländern, ein Auto für Behinderte nur in Verbindung mit der Arbeit finanzieren.

    LG

    Surfer