Versrgungsamt Widerspruch

Hallo zusammen,

ich habe im März 2012 meinen Behindertenausweis bei unserer Stadtverwaltung bis 2015 verlängern lassen. Wurde auch problemlos
gemacht. Im August erhielt ich eine Anfrage und Aufforderung, ob meine Beschwerden sich verbessert hätten und ich solle die Adressen meiner Ärzte mitteilten. Habe ich gemacht und ihnen mitgeteilt, dass mein Zustand sich verschlechtert hat und ich seit einem Jahr AU bin.
Das Versorgungsamt hat nur bei einem Arzt nachgefragt und mir vor Kurzem mitgeteilt, das es bei dem GdB (60%) bleibt und der Bescheid bereits im Okt. 2014 erneut überprüft wird. Zur Info, ich werde Anfang 2014 60 Jahre.
Meine Frage: Kann und soll ich Widerspruch einlegen und einen Verschlimmerungsantrag stellen? Bringt das etwas? Falls Widerspruch, gibt es Musterbriefe?
Ich danke Euch herzlich im Voraus für Antworten.

Antworten

  • http://www.schwerbehinderung-aktuell.de/include.php?path=content/articles.php&contentid=403


    hallo und guten abend,

    ich schätze widerspruch kann man erst nach dem bescheid einlegen.
    guck dir mal diesen link da oben an......

    viele grüsse

    christiane


  • Hallo,
    Da sich Deine Behinderung verschlimmert hat, würde ich auf jeden Fall jetzt einen Verschlimmerungsantrag stellen. Rückwirkend kann dies nämlich oft nicht festgestellt werden, sodass es Diskussionen gibt. Dass Du seit einem Jahr arbeitsunfähig bist,muss übrigens nicht heißen, dass sich die Behinderung verschlimmert hat. (Umgekehrt kann natürlich eine Verschlimerung der Behinderung sich auch in der Arbeitsfähigkeit niederschlagen. Soweit nur ein Hinweis zur Argumentation).
    Du musst den Verschlimmerungsantrag aber gar nicht im Detail begründen. Die Behinderung hat sich verschlimmert, basta. Das muss seit mindestens 6 Monaten so sein. Ob eine Verschmimmerung vorliegt entscheiden am Ende das Versorgungsamt.
    Spreche am Besten vorher mit Deinen Ärzten, ob sie auch der Auffasssung sind, dass sich die Behinderung verschlechtert hat oder eine neue Erkrankung hinzugekommen ist, die einen Grad der Behinderung vergrößert (z. B. weil sie einen weiteren Lebensbereich betrifft oder die Funktionseinschränkungen der bestehenden Behinderung verstärkt). Im Grunde kann ein Verschlimmerungsantrag Nerven kosten, aber sich durchaus lohnen.
    Einen Widerspruch kannst Du einlegen, sobald dir ein Bescheid mit Rechtsbelehrung zugegangen ist. Hört sich nicht so an, als hättest Du mehr als einen Brief erhalten, der mitteilt, dass man erst in ferner Zukunft die Angelegenheit püfen wird.
    Mit dem Antrag auf Verschlimmerung wäre das aber egal, denn dann wird mit Antragstellung neu geprüft. Ich schicke inzwischen dem Versorgungsamt Schreiben per Fax,um eine Eingangsbestätigung in den Händen zu halten.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    hiermit beantrage ich formlos die Neufeststellung des Grades meiner Schwerbehinderung und die Zuteilung der Merkzeichen. Mein Gesundheitszustand bzw. die bestehende Schwerbehinderung (GdB 60) hat sich dauerhaft verschlechtert. Bitte senden Sie mir entsprechende Antragsformulare zu.
    Mit freundlichen Grüßen

Diese Diskussion wurde geschlossen.