Taggeldkürzung bei Krankheit ist das Zulässig?

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Ich bin 2 Monate ausgefallen wegen einem Burnout.Nun habe ich eine Fristsetzung erhalten und eine Androhung der Taggeldkürzung und Einstellung des Taggelds. Ist das Zulässig? Ich bin noch 70% arbeitsunfähig geschrieben und arbeite bereits wieder 30%. Kann der Arbeitgeber mir eine Frist aufsetzten?

Antworten

  • MyHandicap User
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    Hallo Kitti,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Ich werde Dein Anliegen an unsere Kollegen in der Schweiz weiterleiten. Bitte hab ein klein wenig Geduld 😉
  • MyHandicap User
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    Hallo Kitti

    Also, wer setzt die Frist an? Der Krankentaggeldversicherer? Der Arbeitgeber kann eigentlich keine Frist ansetzen. Auch der Krankentaggeldversicherer kann nicht aus heiterem Himmel Fristen ansetzen (die bedienen sich meistens der Vertrauensärzte).

    Freundliche Grüsse
    Sebastian Lorentz
  • MyHandicap User
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    Hallo Sebastian

    Vielen Dank für deine Antwort. Ja der Arbeitgeber , resp. die Taggeldversicherung hat mir die Frist gesetzt.Ich habe 3 Tage später nach erhalt des Schreibens, Kontakt mit der Abteilung aufgenommen und schriftlich Nachgefragt auf welche Gesetztesvorlage oder Allgemeine Vertragsbestimmungen sich diese stützen für die Einstellung des Taggelds. Ich habe bis heute keine Antwort erhalten.

    Ich habe Vorgeschlagen, einen Vertrauensarzt mit einzubeziehen, und wie ich vorgehen muss.Die Antwort war nur, dies erachten sie nicht als Notwendig.

    Sollte ich mich an den Rechtsschutz wenden? oder sind das zu drastische Mittel?


    Ich danke für deine Antwort.

  • MyHandicap User
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    Hallo Kitti

    Nun ja, mitteilen, dass Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind. Dabei darauf hinweisen, dass Sie immer noch krank geschrieben sind (Arztzeugnis nicht vergessen). Dann abwarten was passiert. Bei einer Kürzung des Taggeld unbedingt Rechtsschutz einschalten. Auch bei einer Untersuchung bei einem Vertrauensarzt würde ich vorsorglich mal mit der Rechtsschutz reden. Vertrauensärzte entscheiden im Zweifel zu Gunsten der Versicherung.

    Freundliche Grüsse
    Sebastian Lorentz
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