Befreiungsausweis für Zuzahlungen bei Kassenleistungen?

Liebe My Handicap- Gemeinde,

Seit September habe ich eine KG, die nach Hause kommt und muß 2% vom EK zuzahlen, da ich mit angeborener Tetra- Spastik nicht unter die Regel chron. Kranke falle.
Soweit klar. Nun meint meine Krankengymnastin, daß man bei der Zuzahlung einen Befreiungsausweis bei der KK beantragen kann, wenn man wie ich kein eigenes EK hat.
Ich lebe mit meiner Mutter im Haushalt, die eine Rente hat und bin bei ihr familienversichert, trotzdem meint meine KG, daß nur das EK desjenigen berücksichtigt wird, der behandelt wird.
Selbst wenn das nicht so sein sollte meint sie, daß das EK meiner Mutter dann nur zur Hälfte für die Zuzahlung herangezogen werden dürfte, weil 2 davon leben.
Weiter meint sie so ein Befreiungsausweis kann auch bei anderen KK- Zuzahlungen sinnvoll sein auch im Blick darauf, wenn meine Mutter mal nicht mehr lebt.

Wer weiß mehr über diese Regelung und was muß man machen, um das zu kriegen?
Ich möchte wenn ich mich bei der KK er kundige nicht ahnungslos dastehen, denn manchmal nutzen die das aus.

Danke

Surfer

Antworten

  • Guten Tag Surfer,..

    die Dame hat nicht ganz unrecht,..

    Da diese Thematik jedoch sehr vielfältig ist zu der jeweiligen Lebenssituation lese dich in diesem Link dazu ein.

    Der Link;

    http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Zuzahlungen-Krankenversicherung-482.html

    Wenn du etwas nicht verstehst oder weitere Fragen hast, für dich offen bleiben so melde dich bitte nochmals. Ich wünsche dir einen positiven Tag, Mfg Lyn 😉
  • Hallo Surfer,

    Lyn hat Dir schon einen entsprechenden Link eingestellt. Als Tetraspastiker erhälst Du die "Chronikerregelung" sprich die Belastungsgrenze bei Zuzahlungen wird auf 1 % gedeckelt. In der Regel ist es so, daß die KK ein entsprechendes Formular hat, welches Du von Deinem behandelden Arzt ausfüllen lassen mußt. Schaue doch Mal auf der Webseite Deiner KK nach. Vielleicht steht es schon zum Download bereit. Jetzt hast Du 2 Möglichkeiten

    1. Du kennst ziemlich genau Deine Summe der Zuzahlungen. Dann kannst Du das Befreiungskärtchen für das kommende Jahr im voraus von der KK erhalten. Hierzu gibt es auch ein Antragsformular, in dem Du Deine Einkünfte eintragen mußt. Von den Gesamteinkünten wird dann 1% errechnet, den Du dann im 1 Quartal bei Deiner KK einzahlen mußt. Meist wird es so geregelt das Du der Kasse eine entsprechende Einzugsermächtigung unterschreibst. Der Betrag wird dann zu einem bestimmten Termin eingezogen. Den Einzugstermin kann man manchmal auch mit dem Sachbearbeiter der KK absprechen.

    2. Die 2te Möglichkeit ist, Du sammelst im laufenden Jahr alle Zuzahlungsbelege bis Du die Belastungsgrenze erreicht hast. Diese Belege reichst Du der Kasse ein und erhälst für den Rest des laufenden Jahres das Befreiungskärtchen.

    Für Zahnersatz gibt es unter Umständen auf Antrag den "doppelten Festzuschuß" Auch hier mußt Du auch den entsprechenden Antrag unter Beigabe des Heil und Kostenplanes des Zahnartzes bei KK stellen.

    Übringens, ich habe auch die Belastungsgrenze von 1 % und habe " nur eine spastische Hemiparese" (HalbseitenLähmung) links, von Geburt an.

    LG Nobby

  • Guten Abend Noby,..

    ganz so einfach ist es nicht.

    a) kein eigenes Ek,

    b) Familien versichert bei der Mutter,

    Da ist die Berechnung eine andere etc. als wenn man ein eigenem Einkommen hat. Im Fall von Surfer kann es gut möglich sein das er / sie gar keine Zuzahlungen hat.

    Mfg Lyn😉
  • Hallo Lyn

    danke für den Hinweis

    LG Nobby
  • Hallo surfer,

    ist Dein Anliegen dank der Hilfe aus der Community (vielen Dank dafür 😀 ) bereits geklärt? Oder kann man noch irgendwie helfen?

    Wünsche noch einen schönen Feiertag 😉