Rollstuhl - Laufzeit

Mir wurde von meiner Krankenkasse ein Rollstuhl zur Verfügung gestellt. In den Unterlagen des Santitätshauses, das den Rollstuhl lieferte, habe ich folgenden Vermerk gefunden: "Die Laufzeit der Fallpauschale beträgt 5 Jahre" .
Was bedeutet das für mich? Muß ich nach Ablauf dieser Zeit einen neuen Antrag stellen? Bekomme ich den Rollstuhl nur für 5 Jahre zur Verfügung gestellt? Was muß ich tun, wenn die Zeit abgelaufen ist?

Antworten

  • Hallo Schildborn,

    mit Dir hat das erstmal gar nichts zu tun. Das bedeutet nur, dass die Krankenkasse dem Sanitätshaus einen Betrag (Fallpauschale) zahlt und das Sanitätshaus Dir dafür 5 Jahre den Rollstuhl stellen muss, ohne dass dafür weitere Ansprüche des Sanitätshauses gegenüber der Kasse entstehen.

    Ggf. kümmert sich das Sanitätshaus selbstständig um eine Verlängerung bzw. eine neue Pauschale.

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich!

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