Führerschein

Hallo ich wende mich an Euch weil ich sonst nicht weiter weiß ich bekam vor knapp 10 Jahren Krebs verlor dadurch mein Rechtes Bein bis zum Knie und konnte weder Führerschein noch meinen alten Beruf wieder aufnehmen und musste durch die Arbeitsagentur eine Umschulung machen danach habe ich 2 Jahre in meinem Beruf gearbeitet. seit 2009 bin ich arbeitssuchend bin 2010 vom Saarland nach Niedersachsen gezogen in der Hoffnung hier wieder Arbeit zu finden das Problem leider ist es das viele Firmen einen Führerschein sowie ein PKW voraussetzen ich habe bis jetzt nach 3 Jahren weiterhin keine neue Arbeit weil es ohne Führerschein aussichtslos ist darauf hin habe ich bei der Agentur für Arbeit nach einem Zuschuss gefragt die mich aber zum Rentenversicherung geschickt haben auch die wollen davon nix wissen. Jetzt meine frage an wen kann ich mich wenden für Zuschüsse damit ich meinen Führerschein machen kann weil mit Hartz 4 kann ich mir den Führerschein der für mich knapp 2200 Euro kostet nicht leisten und ohne das wohl auch keine Arbeit finden werde da ich keine Mobilität besitze und mit meinen 31 Jahren will ich weiter in meinem Beruf arbeiten.

Antworten

  • Guten Tag,

    und sei uns herzlich willkommen im Forum,.. 😉 .

    Die ARGE macht es sich in deinem Fall ein bisschen zu einfach.

    Stelle einen Antrag bei deiner zuständigen ARGE zum Führerschein Bewilligung. Nimmt man dir den Antrag nicht ab schicke diesen per Einschreiben +Rs ( Rückschein ). Der Rückschein kommt zu dir zurück und so hast du die Bestätigung das dein Antrag eingegangen ist bei der ARGE.

    Selbst wenn die ARGE in deinem Fall nicht zuständig ist muss sie den Antrag an die für dich zuständige Behörde / Träger in einem bestimmten Zeitraum weiterleiten zur eigenen Entlastung. Ist deine ARGE nicht zuständig und gibt den Antrag an die nächste Behörde weiter, bekommst du dazu von der ARGE einen Zwischenbescheid ( bitte gut aufheben ).

    Tip:

    Klare Fristsetzungen regeln seit dem 1. Juli 2001 das Vorgehen der Träger, so dass zwischen Antragsstellung und Entscheidung nur ein zumutbarer Zeitraum liegen darf (§ 14 SGB IX). Anträge dürfen nicht mehr hin- und hergeschoben werden.


    Die nächste Behörde wird sich dann bei dir melden.

    Hier noch etwas zu deinen Rechten & Pflichten !

    http://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Themen/RehabilitionundTeilhabe/Verfahren/Verfahren_node.html

    Hier kannst du Zuständigkeiten und Verfahren gut selbst nachlesen im einzelnen. Du hast Rechte, nur du musst diese auch kennen und hast dazu eine Informationspflicht dazu. Ich wünsche dir viel Glück und positive Gedanken, Mfg Lyn 😉
  • Hallo danke für die schnelle Antwort das ganze hat mir jetzt um einiges weitergebracht. Woher bekomme ich so einen Antrag damit ich das ganze vom Amt beantragen kann.


    Mit freundlichen Grüßen
  • Lieber blacky2242,

    auch von mir ein "Herzlich willkommen" bei uns hier in der MyHandicap Community! Lyn hat dir ja schon etwas Passendes auf deine Frage geantwortet. Liebe Lyn vielen Dank für deine schnelle und sehr hilfreiche Antwort!

    Außerdem kann ich dir noch den folgenden Link zu dem Thema auf der MyHandicap-Seite empfehlen: http://www.myhandicap.de/foerderung-behinderung-arbeit-de.html

    Du kannst den Antrag in der Regel übrigens formlos stellen bzw. deinen Vermittler mal darauf ansprechen, ob es in Niedersachsen so einen Antrag gibt. Hier in Bayern gibt es dafür wohl kein Formblatt.

    Wenn du noch weitere Fragen hast, lieber blacky2242, dann wende dich einfach wieder vertrauensvoll an uns hier im Forum, wir helfen alle gerne weiter.

    Sollte deine Frage dann für dich beantwortet sein, dann denk bitte an die Bewertung des Threads mit 100%. 😃 Somit hilfst du uns hier im Forum für Ordnung und Übersichtlichkeit zu sorgen.

    Mit sonnigen Grüßen

    Kerstin (MyHandicap)
  • Alles klar dann weiß ich bescheid vielen lieben dank für die Information 😀
  • Hallo noch einmal eine Bekannter meinte zu mir das ich da ich zu 70 Grad behindert bin da mir ja das rechte Bein bis zum Knie fehlt und ich dadurch eine Bein Prothese trage ein Persönliches Budget Beantragen kann er hat mir jetzt dazu nichts näheres erklärt aber was ist das denn und steht mir sowas überhaupt zu?



    Mit freundlichen Grüßen
  • Guten Abend Blacky,..

    mit dem PB kannst du dies nicht abdecken zu einem Führerschein.

    Das PB = persönliche Budget ist etwas anderes, doch auch eine soziale Leistung. Justin hat dazu die Tage ganz ausführlich geschrieben.

    Hier für dich die Links dazu;

    http://www.myhandicap.de/forum.html?frage=expertentipp-pers%F6nliche-budget&tx_mmforum_pi1[action]=list_post&tx_mmforum_pi1[tid]=27110

    http://www.myhandicap.de/forum.html?frage=expertentipp-pers%F6nliche-budget-praxis&tx_mmforum_pi1[action]=list_post&tx_mmforum_pi1[tid]=27122

    http://www.myhandicap.de/forum.html?frage=expertentipp-pers%F6nliche-budget-praxis&tx_mmforum_pi1[action]=list_post&tx_mmforum_pi1[tid]=27122

    http://www.myhandicap.de/forum.html?frage=expertentipp-erh%E4lt-man-pers%F6nliche-budget&tx_mmforum_pi1[action]=list_post&tx_mmforum_pi1[tid]=27117


    http://www.myhandicap.de/forum.html?frage=expertentipp-alltag-pers%F6nlichen-budget&tx_mmforum_pi1[action]=list_post&tx_mmforum_pi1[tid]=27143

    So ich denke das müsste für den Anfang erst ein Mal ausreichen und dein WE ist kulturell gut ausgestaltet,.. schmunzle gerade etwas dazu. 😉

    Solltest du etwas nicht verstehen dann melde dich bitte einfach zu der Thematik nochmals. Oder du stellst deine Fragen gleich in den Beiträgen von Justin.

    In diesem Sinne Mfg Lyn 😉
  • Hehe danke ich hab schon ein Formlosen Antrag fertig gemacht ich warte nur noch auf den Kostenvoranschlag von der Fahrschule danach schicke ich das per Einschreiben mit Rückschein an die Arge und dann heißt es warten weil es kann so nicht weitergehen das ich nur absagen auf Bewerbungen erhalte gerade weil ich nicht mobil bin und die Arbeitsorte sonst nicht zu erreichen sind weil mit Hartz 4 kann ich mir ihn nicht selber bezahlen. 😛

    LG
  • Hallo ich bin es mal wieder ich hatte die Woche einen Termin bei meinem Arbeitsvermittler weil das Ergebnis vorlag vom Ärztlichen Dienst von der Arge es ging drum ob ich wieder Arbeitsfähig bin. Die Beraterin meinte das sie versucht habe den Führerschein über meine Behinderung fördern zu können aber der Ärztliche Dienst schrieb in den Bericht da ich nur das Merkzeichen G habe weil mir vor ein paar Jahren wo mein erster Behindertenausweis galt hatte ich noch aG und B sowie 90% drin das wurde mir aber nach ablaub des Ausweises aberkannt und bekam dann einen unbefristeten Ausweis mit dem Merkzeichen G nur noch und 70% aber auch nur da ich Widerspruch einlegte weil ich nach der Neubeantragung nur 50% hatte. Nur weil ich es keine aG Drin habe sondern nur G kann das Reha Team nichts machen weil der Arzt meinte das ich ohne Probleme Gehwege wenn sie nicht lange sind schaffe das Problem ist aber da die Busverbindung da wo ich wohne nicht so besonderst ist und ich keine Möglichkeit habe wenn ich wieder Arbeit bekommen sollte da hinzukommen. Und wegziehen kommt für mich auch nicht infrage da ich hier Bekannte und Verwandte habe. Was kann ich tun oder an wen kann man sich wenden der einem helfen kann weil ohne Führerschein und Auto bekomme ich keine Arbeit und ich habe keine lust ewig von Hartz 4 zu leben weil das ist kein Leben.


    LG
  • Hallo blacky,

    das ist natürlich sehr ärgerlich, dass die ARGE die Führerscheinkosten nicht übernehmen kann bzw. will.

    Ich werde mal einen Fachexperten hinzuziehen.

    Bitte hab ein wenig Geduld!
  • Alles klar 😀 ich warte dann mal bis es was neues gibt
  • Hallo blacky,

    bitte entschuldige, dass ich mich erst jetzt wieder melde. Ich war überraschend krankheitsbedingt ausgefallen.

    Unser Experte, Rechtsanwalt Florian Teßmer, seines Zeichens Fachanwalt für Arbeitsrecht, empfiehlt eine Kontaktaufnahme mit dem Integrationsamt.

    Hierzu findest Du auch Näheres in unserem Info-Bereich:
    http://www.myhandicap.de/integrationsamt-job-behinderung.html

    Sollte Dir dort nicht geholfen werden können, bleibt nach Auffassung unseres Fachexperten leider der beschwerliche Weg doch noch mal den Grad der Behinderung überprüfen zu lassen und die ursprünglich eingetragenen Kennzeichen wieder zu erlangen. Eine ärztliche Stellungnahme könnte auch helfen.

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich!

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit noch einmal an mich oder meine Kollegen oder die Community!
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