böse Überraschung trotz Merkzeichen aG

Hallo zusammen,

ich bin schwerbehindert, GdB 90, G, aG und B.

Bei einem Einkaufsbummel in den benachbarten Niederlanden parkte mein Mann unser Auto auf einem Anwohnerparkplatz, weil sonst kein freier Parkplatz mehr zu finden war. Dieses ist nach den geltenden Bestimmungen ja auch erlaubt (bis zu 3 Stunden). Meinen blauen Parkausweis und die Parkscheibe hatten wir ordnungsgemäß und gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt.

Als wir nach etwa 2 Stunden zum Fahrzeug zurückkamen empfing uns gleichzeitig eine böse Überraschung. Ein Zettelchen (Aankondiging van beschikking – d. h. da kommt noch ein Bußgeldbescheid der gemeente (Gemeinde)). Text: parkeren op parkeerplaats vergunninghouders (bord E9) zonder vergunning voor dat voertuig. Übersetzt heißt das in etwa: Sie haben auf einen Parkplatz geparkt, für den Sie keine Berechtigung haben.
Es soll nun ein Bußgeld in Höhe von 85,00 Euro zuzgl. 7,00 Euro an Gebühren erhoben werden.

Abgesehen davon, dass ich diese Höhe geschmacklos und total kundenunfreundlich finde (Nähe Einkaufscentrum), bin ich mir jetzt nicht sicher, ob ich das überhaupt zahlen muss, denn der blaue Ausweis ist doch in der gesamten EU (zu der auch NL gehört) gültig. Laut Internet soll man sich über die Bedingungen in den einzelnen Ländern informieren, aber fraglich finde ich dennoch, dass sich da anscheinend über geltende Gesetze hinweggesetzt wird. Im nachhinein haben wir dann auch erst ein entsprechendes Hinweisschild gesehen mit dem Hinweis auf die Anwohnerparkplätze.

Nun warte ich erstmal auf den Bußgeldbescheid und gucke dann mal weiter.
Grundsätzliche Frage: Muss ich das zahlen oder soll ich einen Widerspruch schreiben und die Beweismittel beilegen (Parkausweis, Schwerbehindertenausweis, Namen von 2 Zeugen).

Lieben Gruß
vom Zornröschen

PS: am nächsten Tag bekam ich einen Anruf von Sanitätshaus, dass mein neuer Rolli genehmigt wurde; somit war meine Wut ein stückweit verflogen.
😉

Antworten

  • Guten Morgen Zornröschen,..

    Du hast recht der Text lautet;

    Park auf dem Parkplatz Lizenznehmer (Deck (E9) ohne eine Lizenz für dieses Fahrzeug.

    Du hast widerrechtlich auf einen Pakplatz geparkt ohne gültige Lizenz für dein Auto auf dem Parkplatz.
    Eine Parklizenz gilt in dem Land nur für ein bestimmtes Auto und Parkplatz. Wie würde der Schwabe es nennen " Dumm gelaufen für Dich ". Sorry ich würde zahlen, mein Rat an dich zum WE. Dir trotzdem ein sonniges WE und viele positive Gedanken, Lg Lyn 😉
  • Hallo Zornroeschen,

    das ist ja doof was Dir bei den Niederländern passiert ist. Ich habe hier mal einen Link für Dich:

    http://www.bussgeldkataloge.eu/bussgeldkatalog-ausland.html

    Ich habe mir nur die Tabelle angeschaut, aber vielleicht findest du noch was beim Lesen, was Dir hilft.

    LG und ein schönes WE wünscht Dir Sanne
  • Hallo nochmal,

    ich hab nochmal in Internet geschaut, wie die Regelung in der Stadt aussieht.

    Wie würdet Ihr das verstehen?

    Handicapped Parking
    (Übersetzung)
    „In Roermond kann Handicapped Parking bis zu 3 Stunden kostenlosen Parkplatz. Insgesamt 32 Behindertenparkplätze in der Stadt. Darüber hinaus, mit einer bis zu 3 Stunden Parkverbote (gelbe Linie oder Straße E1) Einrichtungen, die Nutzung des Parkplatzes gemacht werden sollte deaktiviert. Alle übrigen Verkehr darf aber nicht behindert werden. Auch mit einem behinderten unbegrenzte parkten in einer blauen Zone, wo es keine maximale Parkzeit und keine Notwendigkeit, eine Parkscheibe benutzen dürfen.“

    Post hab ich noch nicht bekommen, halt nur die Vorankündigung mit dem happigen Betrag.

    Lieben Gruß
    vom Zornröschen
  • Liebe Redaktion,

    ich bin mit den bisherigen Antworten noch nicht so ganz zufrieden.

    Könnt Ihr die Anfrage mal bitte an eine/n Experten/in weiterleiten?

    freundliche Grüße
    von mir
  • Liebes Zornroeschen,

    es ist in der Tat richtig, dass der blaue Sonderparkausweis auch in den Niederlanden Gültigkeit besitzt.

    Allerdings haben die Niederländer etwas andere Regeln. So ist es dort bspw. nicht gestattet, mit dem Ausweis auf Anwohnerparkplätzen zu parken. In Deutschland ist dies, bis zu drei Stunden, in der Tat erlaubt.

    Tut mir sehr leid. Aber hier hattest Du dich nicht ausreichend informiert und wirst deshalb leider das Bußgeld zahlen müssen.

    Für die Zukunft: Diese Broschüre der EU bietet eine gute Übersicht zu den Regelungen in den einzelnen Ländern:
    http://www.vdk.de/cms/mime/2884D1310364883.pdf
  • Hallo Justin,

    alles klar - verbuche ich also zähneknirschend als Lehrgeld...

    Hab ja zumindest eine günstige Jacke erworben.

    Lieben Gruß

    Nachtrag:

    Auch das wußte ich nicht...

    „Sie müssen für das Parken auf Straßen mit gebührenpflichtigen Parkplätzen auch bezahlen und die zeitliche Begrenzung einhalten".
    Da hab ich jahrelang echt Schwein gehabt.

    Ich gehe jetzt aber einfach mal davon aus, dass dies für öffentliche Parkplätze nicht gilt!!?? Oh doch...

    DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZEN
    "Es werden keine Vergünstigungen für Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Parkausweis angeboten." Also auch da muss man zahlen?

    Muss man das jetzt alles verstehen?

    Vielen Dank für den link - wieder etwas schlauer - oder auch nicht.
    Am besten, ich bummel nur noch bei uns.



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