Feststellung des Grades der Behinderung

Nach einer Herzklappen-OP (Ersatz der Aortenklappe nach Insuffizienz und Aortenaneurhyma) komme ich leider nicht mehr wie vorhergesagt zu Kondition und Kraft. Anstrengungen ermüden mich rasch.
In meinem Beruf als Handwerksmeister werde ich nicht mehr voll arbeiten können, bin also auch finanziell eingeschränkt.
Jetzt hat das Amt für soziale Angelegenheiten meinen Grad der Behinderung auf 30 festgelegt. Gibt es eine Möglichkeit den Grad der Behinderung auf 50 zu bekommen und was muss ich dafür tun, bzw. wer muss mich dahingehend untersuchen?

Antworten

  • Hallo Hannes,

    hannes01 hat geschrieben:
    Jetzt hat das Amt für soziale Angelegenheiten meinen Grad der Behinderung auf 30 festgelegt.


    Was genau ist geschehen ?
    D. h., hattest Du bereits vor der OP einen GdB - möglicherweise sogar einen höheren GdB, der nun zurück gstuft wurde ?
    Oder sind Dir die 30%, mit denen Du Schwerbehinderten AUF ANTRAG gleichgesellt bist, Ergebnis eines Erstantrages von Dir ?
    In beiden Fällen kannst Du auf jeden Fall Widerspruch einlegen, bzw. einen Antrag auf Höhetufung stellen.
    Dazu ist es natürlich von Vorteil, wenn Du die geschilderten Einschränkungen mit ärztlichem Attest nachweisen kannst.

    Gruß
    Tom
  • Guten Abend Hannes,..

    sei uns herzlich im Forum willkommen,.. 😉 .

    Du hast leider nicht geschrieben wann der Op - Eingriff stattgefunden hat.

    Stellt man einen Erstantrag kommt mit dem Bescheid die Einstufung einer GdB/ GdS. Wenn du der Meinung bist diese Einstufung sei zu gering dann lasse es prüfen von deinem behandelnden Arzt. Der kann dies am besten beurteilen ob die Einstufung zu deiner Behinderung stimmig ist.

    Trifft dieser die Aussage es ist zu gering, dann musst du in den Widerspruch gehen und das beantragen was dein Arzt dir rät. Er kann dir dann auch dazu die Begründung formulieren und kann es mit der benötigten Dokumentation belegen.

    Sagt dein Arzt es ist in Ordnung dann hat es seine Richtigkeit. Verschlechtert sich der Zustand, dann hast du die Möglichkeit einen Verschlimmerungsantrag zustellen und es wird Neu geprüft.

    Für dich ein Link zum besserem Verständnis;

    http://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Themen/RechtlicheGrundlagen/BehinderungundAusweis/BehinderungundAusweis.html

    Link PdF Widerspruch,

    http://biggi0001.de/docs/SchwbV/Widerspruch%20Versorgungsamt.pdf

    Mfg Lyn
  • Hallo Hannes,

    Erstmal mußt Du formlos aber fristgerecht beim VA Widerspruch einlegen, ansonsten hast Du die 30% akzeptiert.
    Eine Höherstufung kannst Du nur durch neue fachärztliche Gutachten beantragen. Gut wäre wenn drinsteht was sich verschlechtert hat, welche neuen Schwierigkeiten bei der Arbeit und auch bei der Bewältigung des Alltags neu entstanden sind. Sind Folgewirkungen durch die Medikamente gegeben? usw.

    LG

    Surfer
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