bestandene Gerichtsurteile noch anfechtbar oder nicht

hallo sind hier aus 2009 und 2008 Gerichtsurteile anfechtbar ?

Antworten

  • Hallo magdalena
    Um was geht denn das?.Du musst mal richtige Auskünfte geben.Ich geh mal davon aus das es verjährt ist.
  • Hallo Magdalena,

    außerdem wäre wichtig, zu wissen, ob Du eine der beiden Parteien gewesen bist, welches Gericht da geurteilt hat und was im Urteil bzgl. Revision und entsprechenden Fristen stand.

    Ich freue mich darauf, Dir dann ggf. weiterhelfen zu dürfen 😀
  • hallo Justin,
    das letzte Urteil vom LSG Stuttgart wegen unangemeßene Größe , barrierefreie behinderten Wohnung EG ,zentrale lage, mit eigenem Waschmaschinenstellplatz, in der Wohnung, bei kleineren Wohnung im Hause ist kein eigener Waschmaschinen anschluss, außerdem hatte ich die Frist für die nicht zulassungsbeschwerde eingehalten jedoch hat aber der damalige Anwalt die Frist mit der Prozesskosten hilf nicht gewart !deas war im, Marz 2012, nun wurde bei mir hier seit 2010 außerdem noch die Eingliederungshilfe, festgestellt durch das Gesundheitsamt, bekomme aber keine leistung hier nach § 55 ! Ebenso wird hier auch vom LSG Stuggart, nicht mal erkannt das es bei der kostenaufwendige Ernährung hier nicht nach Empfehlung vom Deutschen Verein geht, denn die sind nicht hier die Grundlagen und auch nicht die Voraussetrzung ebenso bekomme ich keinen Mehrbedarf für die hochgradige teilerblindung , uind Rest Sehbehinderung von -0.5 bis -0,2 %
    Jetzt bekamm ich auch noch auf Grund meiner schweren Gehbehinderung, durch die diabetische Poloneuropatie, hier
  • Hallo Magdalena,

    vielen Dank für Deine Ergänzungen.

    Leider verstehe ich Deinen Text, glaube ich, nicht in jeder Einzelheit. Allerdings meine ich herauszulesen, dass die entsprechenden Fristen ohne Aktion von Dir bzw. Deinem Anwalt verstrichen sind.
    Damit sind die Urteile dann nicht mehr anfechtbar. Tut mir sehr leid, Dir keine positivere Antwort geben zu können.

    Falls ich etwas missverstanden habe, schreib gern noch einmal 😀

    Ansonsten sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. Denn dieses Anliegen ist dann - wenn auch leider nicht so, wie man sich das für Dich wünschen würde - abgeschlossen.
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