Gleichstellung oder Einspruch

Hallo Ich habe da mal ne Frage, und zwar habe ich einen GdB von 30 und bin nun am überlegen ob ich einen Gleichstellungsantrag stelle. Ich für meine Person würde schon sagen das Ich nicht mehr in der Lage bin 100 % Leistung zu bringen, was auf meine Behinderung zurück zuführen ist. Mein Chef ist zwar mit meiner Leistung zufrieden und es war noch nie etwas von Kündigung oder Versetzung im Raum gestanden. Deshalb könnte der Schuss auch nach hinten los gehen, den ich möchte ja gar nicht von meinem Arbeitsplatz weg oder so nur ich befürchte das ich eventuell noch mehr an Leistung verlieren könnte und auch meine Krankheitstag könnten ja noch mehr werden, und dann weis ich nicht ob er immer noch so positiv gestimmt ist.Oder sollte ich es aus sitzen und nächstes Jahr einen Neuantrag auf Feststellung meiner Gdb stellen da bei meinem letzten Antrag wurden nicht alle meiner Gebrechen erwähnt.Aber ich könnte ich Einspruch gegen den vorhandenen Bescheid einlegen nur wie muß ich da richtig vorgehen und wie formuliere ich richtig.

Danke für die Antworte im vorraus

Antworten

  • Hallo sandmann22,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Um Dir besser helfen zu können zunächst einmal eine kurze Nachfrage: Von wann ist Dein Bescheid mit dem GdB 30?

    Ich freue mich darauf, Dir weiterhelfen zu dürfen 😀
  • Justin_MyHandicap hat geschrieben:
    Hallo sandmann22,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Was mich edwas verunsichert
    Um Dir besser helfen zu können zunächst einmal eine kurze Nachfrage: Von wann ist Dein Bescheid mit dem GdB 30?

    Ich freue mich darauf, Dir weiterhelfen zu dürfen 😀


    Hallo
    Der Bescheid ist vom12.10 also die Frist von 4. Wochen könnte ich einhalten.Was mich verunsichert ist sollte ich Einspruch einlegen könnte es sein das man mich eventuell herrabstuft?
  • Hallo Sandmann,

    Andererseits ist es so, daß wenn man einem Schwerbehinderten gleichgestellt ist, daß man dann einen erweioterten Kündigungsschutz hat, also besser davor geschützt ist wegen der Behinderung den Arbeitsplatz zu verlieren!
    Auch vor Versetzungen und Mehrarbeit bist Du besser geschützt.
    Nur wenn Du wechseln willst kann es hinderlich sein.
    Das einzige was man als Gleichgestellter nicht hat ist der Zusatzurlaub.

    LG

    Surfer

  • Hallo sandmann,

    vielen Dank für Deine schnelle Ergänzung 😀

    Ich habe Dein Anliegen an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • surfer hat geschrieben:
    Hallo Sandmann,

    Andererseits ist es so, daß wenn man einem Schwerbehinderten gleichgestellt ist, daß man dann einen erweioterten Kündigungsschutz hat, also besser davor geschützt ist wegen der Behinderung den Arbeitsplatz zu verlieren!
    Auch vor Versetzungen und Mehrarbeit bist Du besser geschützt.
    Nur wenn Du wechseln willst kann es hinderlich sein.
    Das einzige was man als Gleichgestellter nicht hat ist der Zusatzurlaub.

    LG

    Surfer



    Danke für die Antwort,mit Mehrarbeit meinst du ( überstunden )?
  • Guten Tag,

    also ich würde Ihnen Raten das Sie zweigleisig fahren, auf der einen Seite einspruch gegen den Bescheid einlegen (Achtung das ist nur binnen vier Wochen ab Zustellung des Bescheides möglich) und des Weiteren mit dem Vorhandenen GdB von 30 einen Antrag auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit zu stellen. So das Sie beide Wege beschritten haben. Sollten Ihrem Widerspruch dann stattgegeben werden und Sie einen GdB von 50 oder mehr erhalten, können Sie den Antrag auf Gleichstellung auch wieder zurückziehen.
  • Hallo Sandmann,

    Ja, auch die Überstunden, aber es betrifft auch die Sache,wenn im Betrieb allgemein vorübergehend Mehrarbeit angeordnet wird.

    LG

    Surfer


  • Danke für die Antworte und Ratschläge, aber wie ist es, sollte ich Einspruch einlegen könnt es passieren das man mir mein Grad Herrab setzt ?
  • Guten Tag,

    gundsätzlich besteht immer das Risiko das der Grad herab gesetzt wird denn egal ob Verschlechterungsantrag, Neuantrag oder Einspruch der einzelne Fall wird immmer vollumfänglich geprüft.
Diese Diskussion wurde geschlossen.