Expertentipp: Wie wird das Persönliche Budget in der Praxis umgesetzt?

Oder anders: Wo bekomme ich die Assistenten her?

Nachdem wir uns in den vorherigen Tipps mit den rechtlichen Grundlagen und dem Antragsverfahren befasst haben, kommen wir in diesem Expertentipp zu einem ganz praktischen Aspekt des PB. Denn irgendwer muss die Assistenz, die der BN benötigt ja in der Praxis auch erbringen.

Dies zu selbstbestimmt zu organisieren liegt nun in der Verantwortung der BN.

Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Modelle, wie das PB für Assistenz eingesetzt werden kann.

1.) Der BN schließt einen Vertrag mit einem Dienstleister und bucht dort die Assistenz. Der Dienstleister lässt die Assistenz dann von seinen Mitarbeitern erbringen. Am Ende des Monats schreibt er dem BN eine Rechnung, die dieser von seinem PB begleicht.
Da man selbst das Vertragsverhältnis mit dem Dienstleister schließt, muss man auch alle Einzelheiten ggf. selbst mit ihm verhandeln. Bspw. ein Mitspracherecht bei der Personalauswahl.

2.) Der BN stellt seine Assistenten selbst an. Dieses sog. „Arbeitgebermodell“ bietet den Vorteil, dass man u.U. mehr Einfluss auf die Assistenten selbst, die Personalauswahl und Dienstplangestaltung hat.
Allerdings hat man dann auch selbst alle Pflichten eines Arbeitgebers. Während man die Lohnbuchhaltung und Abführung der Sozialabgaben vielleicht noch an einen Steuerberater abgeben kann, ist man für Personalgewinnung, Dienstplanung, Urlaubsplanung, Mitarbeiterführung etc. selbst verantwortlich.

Grundsätzlich steht einem Budgetnehmer völlig frei, welches der o.g. Modelle er wählt, oder ob er sie vielleicht sogar kombiniert.

Man sollte sich jedoch bestenfalls schon vor der Antragsstellung darüber Gedanken machen. Denn dann kann man bereits vorher abklären, welche Dienstleister den Assistenzdienst anbieten würden und was das kostet.
Oder die Kosten kalkulieren, die entstehen, wenn man seine Assistenz im Arbeitgebermodell beschäftigt.

So kann man direkt bei Antragstellung konkret mit den Kostenträgern über seinen Bedarf sprechen.

Ein wichtiges Thema – egal ob Dienstleister oder Arbeitgebermodell – ist die Personalgewinning.
BN sind häufig lange mit ihren Assistenten zusammen. Und das in allen Lebenslagen. Da muss die Welle zueinander passen.

Viele BN benötigen keine examinierten Pflegekräfte, so dass eigentlich jeder Assistent werden könnte, der die körperlichen Voraussetzungen erfüllt und der Spaß an dieser Arbeit hat. Natürlich nur solange die Welle passt.

Jedoch wissen viele nichts über dieses Berufsfeld. Auch ist es manchmal etwas schwieriger, die Leute auf die entsprechende Stelle aufmerksam zu machen.

Wer die Personalgewinnung an einen Dienstleister übertragen kann, muss sich theoretisch nicht mit diesem Thema befassen. Dennoch kann es sinnvoll sein, den Dienstleister bei der Personalgewinnung zu unterstützen. Schließlich ist man selbst es, der sonst am Ende u.U. ohne Assistenz oder mit Assistenten, bei denen die Welle nicht passt, dasteht.

Bei der Assistenzwerbung ist Kreativität durchaus von Vorteil und der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Von den Klassikern wie Zeitungsanzeigen, über Webseiten, Flyer und Aushänge ist alles erlaubt, was aufmerksam macht.

Diese Woche erhaltet Ihr noch weitere Infos zum PB. Wenn Ihr jetzt schon Fragen zum PB habt, stellt sie gern in diesem Thread 😉

Antworten

  • Hallo Justin,

    danke für diesen Thread.

    Ich hab ja nun auch schon seit 2 Jahren das PB und so langsam klappt es bei mir auch.

    Habe ja am Anfang auch ziemliche Schwierigkeiten gehabt. Aber eben nicht mit der Genehmigung sondern eben mit der Findung der Assistenten/innen.

    Mache hier das Arbeitgebermodell aber werde von einer Unternehmensberatung ünterstützt, die das speziell für das Arbeitgebermodell und PB macht. Dadurch ist mir wirklich sehr, sehr geholfen. Die Abrechnung läuft eben auch über diese Beratung und bei der Einstellung der Assistenten werde ich auch unterstützt. Sie setzen die Anzeige in die Zeitung und sind auch bei den Vorstellungsgesprächen dabei.

    Habe fast mein komplette Team einmal gewechselt. Es muss wirklich die Chemie stimmen, wenn man so eng zusammen arbeitet.

    Im Augenblick klappt es wirklich bei mir ganz gut. Es ist auch garnicht so einfach, da ich ja noch einen Hund habe und meine Ronja wird eben auch von allen Assistentinnen ausgeführt. Da muss also auch noch die Chemie stimmen. Sie dürfen keine Anst vor Hunden haben.

    So jetzt wünsche ich allen noch einen schönen Abend

    Alles Liebe und Gute wünscht STUBSI mit Ronja Wauwau (Labrador-Retriever)


  • Hallo stubsi,

    vielen Dank für Deine positive Rückmeldung 😀

    Freut mich sehr, dass es bei Dir alles gut läuft.

    Ja, manchmal ist ein Wechsel notwendig. Merke ich auch gerade wieder.

    Wünsche Dir und Deinem Wauwau weiterhin alles Gute 😀
  • Hallo Justin,

    mit Interesse verfolge ich deine Beiträge zum persönlichen Budget.

    Ich habe viel darüber gelesen, Informationen im Internet besorgt, mich bei Pflegekasse und Sozialamt/Landratsamt erkundigt. Es ist wirklich zum Haare raufen, die Leistungsträger wollen sich nicht wirklich mit dem Thema beschäftigen.

    Auskunft von der Pflegekasse: Sie bekommen die Geldleistung für Ihre Pflegestufe, alternativ können Sie die Sachleistungen bzw. Kombination in Anspruch nehmen, mehr geht nicht.
    Auskunft vom Sozialamt/Landratsamt: Wir haben im Landkreis keinen Fall von persönlichem Budget, welche Leistungen wollen Sie ?

    Es ist so, wie du es beschreibst, man muß Experte in eigener Sache sein, um den Ämtern gegenüber entsprechend auftreten zu können. Würde ja für mich bedeuten, es wäre ein leichtes, Leistungen via persönliches Budget zu bekommen. Nur: wie fange ich an ?

    Für mich kommt das persönliche Budget nur im Pflegebereich und Haushaltsführung evtl. noch bei Arbeitsassistenz in Betracht. Wie ist das aber im Freizeitbereich ? Wenn ich es richtig verstanden habe, ist Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eine Leistung der Sozialhilfe und somit einkommensabhängig. Ich komme mit meinem Einkommen und dem Pflegegeld gerade mal so über die Runden, da ist kaum noch was drin mit Freizeitaktivitäten.

    Der Antrag soll so ausführlich wie nur möglich gestellt werden. Ein Bedarfsplan mit ausführlichen Erläuterungen muß her. Wie sieht so ein Bedarfsplan aus ? So wie die minutiöse Aufdröselung der Minutenwerte für die Beantragung der Pflegestufe ?

    An diesem Bedarfsplan hängt dann die Kostenkalkulation. Ich habe die Wahl zwischen einem Dienstleister, der Assistenzdienste anbietet und dem Arbeitgebermodell. Muß ich zwei Kalkulationen vorlegen ? Ich vermute einfach mal, dass die Kosten eines Assistenzdienstes monatlich weitaus höher sind, als wenn ich „Arbeitgeber“ bin. Der Leistungsträger ist aber daran interessiert, Kosten zu sparen. Kann dann der Bedarf durch den Leistungsträger einfach gekürzt werden ?

    Je länger ich mich mit dem Thema beschäftige, um so mehr Fragen tauchen auf.


    Vielen Dank und viele Grüße
    Moni

  • Hallo Moni,

    vielen Dank für Deine Rückmeldung.

    Teilhabe (am Leben in der Gemeinschaft (= Freizeit)) ist in der Tat eine Leistung der Sozialhilfe und damit einkommensabhängig. Ich denke aber in Deinem Fall wird das, zumindest Deinen Schilderungen nach, keine Hürde darstellen.

    Pflegegeld zählt übrigens nicht als Einkommen. Es würde dann ja aber ohnehin mit ins PB fließen.

    Es reicht, wenn Du deine Situation und Deinen Hilfebedarf ausführlich schilderst. Der genaue Bedarf wird dann ohnehin in einem persönlichen Gespräch mit dem Sozialpädagogischen Fachdienst erörtert. Manchmal gibt es hierbei einiges an Verhandlungen. Daher ist es immer gut, wenn man seine eigene Einschätzung (z.B. durch fachärztliche Stellungnahmen) untermauern kann.

    In der Regel ist das Arbeitgebermodel tatsächlich günstiger als ein Dienstleister. Es kann aber kein BN zur Durchführung des Arbeitgebermodels gezwungen werden.

    Bei weiteren Fragen schreib gerne hier noch einmal oder eröffne einen neuen Thread.
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