Führerschein trotz B

Hallo Leute,hab Ihr ne Ahnung oder Wissen?hab Merkzeichen B kann man mir den Führerschein nehmen,weil ich kostenlose Bus und Bahn fahren darf,ich fahre nur eimal der Woche Einkaufen,wenn ich angebe im Lohnsteuerausgleich 3 km zur Arbeit darf ich das fahre auch hin und wieder zur Arbeit zwar ganz selten,wenn ich Anschließend ein Arzttermin habe oder Zeitlich nicht anderst geht.Kann mich das Finanzamt Anschwerzen das ich hin und wieder Auto fahre und muß ich ihn dann abgeben oder soll ich das nicht angeben beim Finanzamt die 3 Km fahrt?
Würd mich sehr freuen auf Antwort was ihr meint Gruß rudl

Antworten

  • Hallo,

    also mein mann hat auch B in seinem schwerbehindertenausweis.

    Fährt Auto und hat noch zusätzlich eine Wertmarke für den Bus.

    Warum sollten sie dir den Führerschein wegnehmen?? versteh ich nicht so ganz.

    LG Klikla
  • Hallo rudl,

    solange Du fahrtauglich bist, darf Dir niemand den Führerschein wegnehmen.

    Die Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung (dazu zählen auch die Begleitperson und die kostenlose Nutzung des ÖPNV) können genutzt werden, müssen aber nicht 😉

    Was nicht erlaubt ist, ist der Besitz einer Wertmarke und zeitgleich die Befreiung von der KFZ-Steuer.

    Bei der anderen Frage muss ich Dich leider an Deinen Steuerberater oder das Finanzamt verweisen, da dies kein behinderungsspezifisches Anliegen ist 😉

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Justin_MyHandicap hat geschrieben:
    Was nicht erlaubt ist, ist der Besitz einer Wertmarke und zeitgleich die Befreiung von der KFZ-Steuer.



    Nun, so pauschal sollte man das nicht sagen. Falls jemand z.B. das Merkzeichen "aG" hat, so hat derjenige Anspruch auf die Wertmarke für den ÖPNV und gleichzeitig auf volle Befreiung von der Kfz-Steuer.
  • Hallo RP2000,

    das wäre mir so zwar neu, aber ich prüfe das gern in der nächsten Woche nochmal nach.

    Vielen Dank für den Hinweis und noch ein schönes Wochenende 😀
  • RP2000 hat geschrieben:

    Nun, so pauschal sollte man das nicht sagen. Falls jemand z.B. das Merkzeichen "aG" hat, so hat derjenige Anspruch auf die Wertmarke für den ÖPNV und gleichzeitig auf volle Befreiung von der Kfz-Steuer.


    Glaub auch, dass das geht.

    http://www.global-help.de/mobilitaet-alltag-20050816/77.shtml

    Lieben Gruß
  • Die grundsätzliche Frage sollte eher lauten: Darf ich mit einer Behinderung noch Auto fahren?

    Diese Frage sollte mal jeder für sich beantworten.

    Ich habe die Merkzeichen G, aG und B im Ausweis und fahre selbst kein Auto mehr. Unser Auto ist dennoch auf mich zugelassen, so dass es steuerbefreit ist. Umgebaut ist es auch nicht, z. B. auf Handbetrieb (dann sähe die Sache ja wieder anders aus). Auch die Art der Behinderung ist natürlich immer ausschlaggebend.

    Es kommt doch immer darauf an, was ich mir selbst noch zutraue und ganz besonders, ob ich noch in der Lage bin, ohne Gefahr für mich und andere, ein Fahrzeug zu bedienen. Ich habe mich seit etwa 3 Jahren für ein klares NEIN entschieden. Ich setzte mich nicht mehr hinters Steuer. Allerdings habe ich auch genügend Fahrer bzw. die Möglichkeit, einen Behindertenfahrdienst oder ein Taxi zu nutzen, wenn es unbedingt nötig ist. Die Verantwortung ist mir einfach zu hoch und ich würde mir nie verzeihen, wenn andere durch mich zu Schaden kämen oder schlimmstenfalls sterben, nur weil ich mir beweisen will, dass ich noch Autofahren kann. Ich denke, rechtlich gesehen, käme im Falle des Falles auch eine Klage wegen "rücksichtslosen Fahrens" auf mich zu, denn ich weiß ja über meine Einschränkungen Bescheid.

    Meinen Führerschein besitze ich zwar noch, aber nur als Andenken (an bessere Zeiten).

    Wie gesagt: Die Entscheidung muss halt jeder für sich treffen und mit seinem Gewissen verantworten können.

    Liebe Grüße


    😉
Diese Diskussion wurde geschlossen.