Ausgliederung vom Werkstattbereich (WfB) in die Tagesförderung.

Hallo an alle, dieses ist mein erster Kontakt zu einem Forum und ich hoffe alles richtig zu machen.
Meine Tochter soll aus dem Werkstattbereich in die Tagesförderung ausgegliedert werden. Das heißt natürlich auch, das sie aus der Sozialversicherungspflicht fällt.
Da ich eine vorgesehen Wiedereingliederung in den Arbeitsbereich nicht sehe, möchte ich dagegen Wiederspruch einlegen.
Kann mir bitte jemand sagen, ob es einen rechtlichen Rückhalt dafür gibt?

Vielen Dank

Antworten

  • Hallo aussie96,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Du hast alles richtig gemacht mit dem Forum und ich freue mich darauf, Dir helfen zu dürfen 😀
    Allerdings verstehe ich den Hintergrund Deiner Anfrage.

    Deine Tochter war also in einer WfbM. Nun wird sie in die Tagesförderstätte versetzt. Du hast nun Angst, dass damit jede Chance, jemals aus der WfbM (einem geschützten Arbeitsbereich) heraus zu kommen und damit auf dem ersten Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden, vertan ist. Und das möchtest Du nicht.

    Habe ich das soweit richtig verstanden?

    Ich freue mich darauf, Dir nach dem Wochenende weiterzuhelfen und wünsche Dir bis dahin eine gute Zeit 😀
  • hallo Justin,
    vielen Dank für die Reaktion.
    Leider wird es meine Tochter auf Grund Ihrer Behinderung nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt schaffen.
    Allerdings gehe ich fest davon aus, das Sie auf jeden Fall in der Lage ist im Werkstattbereich zu arbeiten.
    Leider bekomme ich nur oberflächige Aussagen welche Gründe für die Ausgliederung sprechen.
    Sicher ist es nicht immer Einfach, aber geschultes Personal bis hin zu einer fest angestellten Psychologin, sollte doch nachvollziehbare Gründe liefern können.
    Nachdem aber ein kmpl. neues Gebäude für die Tagespflege erstellt wurde, gehe ich davon aus , das hier auch eine Entsprechende Auslastung angestrebt wird.
    Mich interessiert vor allem, welche Förderung ihr zusteht um wieder im Werkstattbereich zu arbeiten.
    Die Aussagen, das zu wenig Personal vorhanden ist, kann und will ich nicht gelten lassen.

    Ich hoffe sehr , das du mir in dieser Sache weiterhelfen kannst.

    Grüße und ein schönes Wochenende,

  • Hallo aussie96,

    ich hoffe, Du hattest ein schönes Wochenende. Vielen Dank für Deine Ergänzungen.

    Nun, Du möchtest also, dass Deine Tochter in der WfbM weiterbeschäftigt wird. Ich verstehe Deine Sorge, insbesondere vor den von Dir beschriebenen Hintergründen.

    Ich würde Dir in einem ersten Schritt vorschlagen, noch einmal mit der Einrichtung Kontakt aufzunehmen und um eine Erklärung bitten - schriftlich.

    Sollte dies nicht dazu führen, dass Du die gewünschten Informationen erhältst, würde ich den Kostenträger hinzuziehen. Da es sich ja um Teilhabeleistungen handelt, ist der überörtliche Sozialhilfeträger zuständig. Dort gibt es in der Regel einen Sozialpädagogischen Fachdienst, der Dich in dieser Angelegenheit unterstützen kann.

    Ich hoffe, mit dieser Antwort konnte ich Dir zunächst einmal weiterhelfen.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen sich klärt, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

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