Probleme im Pflegeheim

Hallo,
mein Name ist Lars ich bin 32 Jahre alt und habe einen Bruder der in einem Behindertenheim lebt. Mein Bruder ist 40 Jahre alt und hat Pflegestufe 2. Er ist geistig und körperlich behindert und ist geistig je nach Verfassung auf dem Stand eines 8-12 Jährigen, er hat eine eingewachsene Hüfte und ist daher motorisch eingeschränkt kann aber laufen. Er leidet seit 2 Jahren unter Epilepsie und seit 8 Jahren an einer schweren Form der Neurodermitis.

In dem Pflegeheim ist es den Betreuern bei dem Personalmangel kaum möglich noch überhaupt eine Pflege aufrecht zu erhalten. Ich schreibe nun zuerst einige wenige Punkte die so vorgefallen sind und komme in den letzten zwei Absätzen zu den konkreten Fragen, also wer den ganzen Text nicht lesen möchte den bitte erst ab dort weiter zu lesen.

Ich möchte nochmal darauf hinweisen das die Betreuer ihr bestes geben und für die Zustände im Pflegeheim am wenigsten können. Mein Bruder lebt seit 5 Jahren in dem Pflegeheim, dieses wurde bei seinem Einzug neu eröffnet und ist bautechnisch auf dem neusten Stand. Er hat ein Einzelzimmer mit Durchgangsbad das mit zwei Personen genutzt wird.
Ich versuche schon seit seinem Einzug zu erfahren wie viel Geld das Heim vom Landesverband bekommt und wofür das Geld ausgegeben wird, auf meine Anfrage bekomme ich die Antwort ob ich denn nicht wisse wie teuer das ist wenn man eine solche Aufstellung für jeden machen müsste. Das Geld soll angeblich einem großen Topf des Landesverbandes entnommen werden, da wisse man nicht mal wie viel Geld sie für meinen Bruder bekommen.
Bis letztes Jahr wurde weder die medizinische Fußpflege bezahlt noch Hygieneartikel (Shampoo Zahnpasta usw.) erst nach meiner Anfrage beim Landesverband wurde reagiert.
Mein Bruder arbeitet in einer Gärtnerei, dort wird er sehr häufig mit Hausschuhen hingeschickt, es hin ein Zettel der Werkstatt daran „bitte nicht mehr mit Hausschuhen zur Arbeit schicken“ und ich selber habe es auch schon ein paar Mal gesehen. Das passiere nur wenn neue Mitarbeiter eingearbeitet werden naja bei 50% Personalfluktuation im Jahr (spricht für mich Bände) kein Wunder.

Das Essen kostet beim Catering nur noch 2,3 € einen Essensplan bekomme ich nicht, es gibt dort häufig nur Kartoffeln mit Sauce.
Letztes Jahr war in seinem Heim EHEC, sechs betroffene davon haben zwei seiner Mitbewohner bleibende Schäden davon getragen, ein Betreuer kam nach seiner Erkrankung nicht wieder (war noch in der Probezeit). Die Dame gegenüber meines Bruders war zuerst erkrankt mir wurde nicht Bescheid gesagt, habe davon aus der Tageszeitung erfahren.

Zurzeit hat sein Zimmernachbar (mit dem er sich das Bad teilt) MRSA, der wurde zwar isoliert aber die Betreuer haben weder Handschuhe an noch einen Mundschutz um. Ich wollte daher wissen ob die Betreuer geschult werden was den Umgang mit Seuchen angeht, habe aber nie eine Antwort bekommen.

Diesen Monat kam heraus das in diesem Jahr 14 mal bei seiner Gymnastik abgesagt wurde aus Personalmangel, er braucht aber diese um seine Mobilität zu erhalten.

So das war viel Text ich musste mir einfach mal was von der Seele schreiben und komme nun zu meinen eigentlichen Fragen (ich bin gesetzlicher Vormund in allen Bereichen). Darf ich wissen:

- Wie viel das Heim vom Landesverband bekommt und wieviel sie für was ausgeben?
- Ob und welche Zertifikate DIN, ISO usw. das Heim hat
- Ob es einen Essenplan gibt
- Wie die Mitarbeiter geschult werden im Umgang mit Seuchen
- Einblick in das Qualitäts- Managment Handbuch
- Wie hoch der Betreuerschlüssel meines Bruders ist und in welchem Verhältnis das zur Gruppe steht also wieviel Betreuer braucht die Gruppe
- Wie oft meinem Bruder oder der Gruppe unter Leute gehen und wo hin
Ich wollte daher konkret wissen welche Informationen ich bekommen darf, wo ich Hilfe bekommen kann und welche Möglichkeiten ich habe um etwas zu verändern. Ich nehme meinen Bruder deshalb nicht aus dem Heim weil er sich gut eingelebt hat und ich ihm kein Umzug zumuten möchte und weil ich nicht weiß ob es woanders besser ist.
Danke schon mal im Voraus
Lars

Antworten

  • Hallo Lars,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Ich habe Dein Anliegen an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Sehr geehrtes MyHandicap-Mitglied,

    ich nehme Bezug auf Ihren oben eingestellten Forumsbeitrag und möchte zu den von Ihnen gestellten Fragen wie folgt Stellung nehmen:

    Die Ausgestaltung der Zahlungen der Landesverbände an Pflegeheime richtet sich nach § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) XI. Danach schließen die Landesverbände der Pflegekassen unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung sowie des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. im Land mit den Vereinigungen der Träger der ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen im Land gemeinsam und einheitlich Rahmenverträge mit dem Ziel, eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung der Versicherten sicherzustellen. In den Rahmenverträgen sind sämtliche Modalitäten enthalten und für alle Bundesländer öffentlich über das Internet zugänglich.

    Wie hoch die Zuschüsse des Landesverbandes sind, hängt unter anderem davon ab, wie viele Bewohner die Betreuungseinrichtung hat und welche Pflegestufe diese haben. Anhand dieser Informationen berechnen sich die Zuschüsse. Ohne weitere Informationen können wir leider keine detaillierteren Angaben dazu machen.

    Die Rahmenverträge können landesspezifisch unterschiedlich ausgestaltet werden. Grundsätzlich müssen aber Vereinbarungen die Anforderungen des § 80 SGB XI, welcher die Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalitäten festlegt, erfüllen.

    Die Qualitätskontrolle der Betreuungseinrichtungen gestaltet sich wie folgt:

    Pflegeheime werden durch die Pflegekassen kontrolliert – dies macht der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK), sowie durch den Staat – dies macht die Heimaufsicht. Jedes Jahr wird ein Pflegeheim durch den MDK (auch unangemeldet) geprüft. Während dieser Prüfung kann der MDK Rücksprache mit Bewohnern und Angehörigen halten und auch nach Einverständnis die Wohnräume der Bewohner begutachten. Der MDK erstellt im Anschluss einen Qualitätsbericht und leitet ihn an die Pflegekasse weiter. Die Pflegekasse gibt bei Bedarf die Möglichkeit der Nachbesserung. Sollte diese nicht erfolgen, ist die Pflegekasse berechtigt, den Vertrag mit dem Pflegeheim zu kündigen. Es kann dann nicht mehr mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Die Qualitätsberichte sind im Internet öffentlich zugänglich, können aber auch bei der Pflegekasse angefragt werden.

    Die Qualitätsprüfung besteht aus vier Blöcken:

    a. Wie werden die BewohnerInnen gepflegt und medizinische versorgt?
    b. Wie geht das Heim mit demenzkranken BewohnerInnen um?
    c. Wie ist der Umgang von „Mensch zu Mensch“ und welche Angebote gibt es über den Tag?
    d. wie steht es um das Wohnen, das Essen und Trinken, die Sauberkeit im Haus und in der
    Pflege, wie gut arbeiten die Küche und die Wäscherei.

    Den genannten Qualitätsberichten läst sich also auch entnehmen, welche Aktivitäten wie häufig durchgeführt werden.

    Seit der Föderalismusreform im Jahre 2006 ist die Regelung der Pflegeheime den Ländern überlassen. Diese Regelungen finden sich in den jeweiligen Wohn- und Teilhabegesetzen (WTG).

    Die Heimaufsicht gibt es in jedem Bundesland und hat bei der Prüfung die gleichen Kompetenzen wie der MDK. Eine Überprüfung kann aufgrund von Beschwerden oder auf Wunsch des Trägers veranlasst werden. Eine Zusammenarbeit mit dem MDK ist vorgeschrieben. Die Heimaufsicht kann Veränderungen oder Verbesserungen anordnen. Bei Nichtbefolgung kann sie sogar ein Bußgeld von bis zu 25.000,00 € anordnen. Auch die Transparenz der Überprüfungen ist in dem jeweiligen WTG verankert.

    In den meisten Betreuungseinrichtungen gibt es einen Heimbeirat oder einen Heimfürsprecher. Dieser wird von den Bewohnern gewählt. Mitglieder können auch Angehörige der jeweiligen Bewohner sein. An ihn können Sie sich wenden bei Fragen hinsichtlich der Wohnsituation, der Pflege und Betreuung sowie in Bezug auf die Gestaltung des Essensplans. Sollte ein solcher Heimbeirat nicht bestehen, steht es Ihnen offen, sich an die Pflegekasse zu wenden.

    Welcher Personalschlüssel in der jeweiligen Betreuungseinrichtung herrscht, bemisst sich anhand der dort stationär aufgenommenen Bewohner und welcher Pflegestufe sie angehören. Dazu bestehen Vereinbarungen zwischen der Betreuungseinrichtung und der Krankenkasse. Der Personalschlüssel besagt, auf wie viele Pflegebedürftige eine Vollzeitkraft gerechnet wird. Anhand des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen lässt sich diese Rechnung verdeutlichen:

    Pflegestufe 0 = 1 zu 8,0
    Pflegestufe 1 = 1 zu 4,0
    Pflegestufe 2 = 1 zu 2,5
    Pflegestufe 3 = 1 zu 1,8

    Auf eine Fachkraft in einer Betreuungseinrichtung kommen also 1,8 Bewohner der Pflegestufe 3. Den genauen Schlüssel für die Pflegeeinrichtung können sie in dem Qualitätsbericht einsehen.

    Betreuungseinrichtungen müssen natürlich Hygienestandards einhalten. Ein Pflegeheim gehört zu den in § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) genannten Einrichtungen. Demnach muss es in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festlegen und unterliegt der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt. Außerdem sieht der Lehrplan von Krankenschwestern und –pflegern auch in Bezug auf die Altenpflege auch die Vermittlung von Hygienestandards und deren Umsetzung vor.

    Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. sieht sogar einen Maßnahmenplan für MRSA in Gesundheitseinrichtungen vor.

    Unter Punkt 2.5 Schulung heißt es dort:
    „Das Personal medizinischer und pflegerischer Einrichtungen ist hinsichtlich der Bedeutung von MRSA und des Umgangs von MRSA-kolonisierten bzw. infizierten Patienten/Bewohnern zu schulen und das Einhalten allgemeiner und spezieller Hygienemaßnahmen ist zu kontrollieren. Bei begründetem Verdacht oder Nachweis einer MRSA-Kolonisation bzw. –Infektion ist das hygienebeauftragte Personal umgehend zu informieren.“

    Dementsprechend müssen Schulungen des Personals im Umgang mit Infektionskrankheiten und Einhaltung der Hygienemaßnahmen vorgenommen werden.

    Bei Fragen hinsichtlich der Qualität können Sie also auf die Qualitätsberichte und die Pflegekassen zurückgreifen, die Ihnen zu Ihren Fragen Auskunft geben können.

    Dies ist nur eine kurze Einschätzung der Sach- und Rechtslage anhand der von Ihnen geschilderten Informationen. Sofern Schwierigkeiten auftreten sollten, setzen Sie sich bitte mit einem Rechtsanwalt in Verbindung, damit dieser sich einen genauen Überblick über die Sachlage verschaffen kann. Wir können Ihnen leider nicht mehr Informationen mitteilen.

    Mit freundlichen Grüßen

    JANSSEN + MALUGA LEGAL

    Sonja Hebben, LL.M.
    Rechtsanwältin

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