IV-Rentenanspruch

Hallo Forummitglieder

Ich bin neu hier angemeldet und habe schon einie Fragen, welche mich schon lange beschäftigen. Ich weiss nicht ob es hier einen Vorstellungsthread gibt, habe in auf jeden Fall nicht gefunden, darum hier ein HALLO 😉 von mir.

Nun zu meinen Fragen:

Hat man sich nach 01.01.2008 bei der IV angemeldet, hat man kein Anrecht auf einen rückwirkenden Rentenanspruch? Also, man hat frühestens Anspruch auf eine Rente nach der Wartezeit von 6 Monaten ab Anmeldedatum? Die hypothetische Berechnung der Einkommens fällt ab 01.01.2008 auf weg? Und es gibt da keine Übergangsfristen?

Ich habe von 2 Personen gehört, welche sich nach 01.01.2008 angemeldet haben, jedoch rückwirkend einige Zeit vor der IV-Anmeldung eine Rente zugesprochen bekamen.Gibt es da doch Ausnahmen? Welche?

Wäre das der Fall, dass man doch noch vor Anmeldung Renteanspruch hat und dieser Anspruch fällt vor den 01.01.2008, käme dann automatisch auch die hypotethische Berechnung wieder zum Einsatz?

Ich hoffe, mir können diese Fragen beantwortet werden und bin dankbar für jede Hilfe.

Viele Grüsse

Pfirsich

Antworten

  • Hallo Pfirsich,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Unsere schweizer Kollegin ist diese Woche leider nicht da und ich kenne das System dort nicht.

    Ich muss Dich daher leider um ein klein wenig Geduld bitten.
  • Hallo Pfirsich

    Also, per 01.01.2008 trat die 5. IV-Revision in Kraft. Die Schlussbestimmungen sind m. E. eindeutig. Ich kann mir ausser für Fälle der Wiedererwägung/Revision keinen Fall vorstellen, dass "altes Recht" zur Anwendung käme. Frag doch die Leute, die du kennst, es würde mich sehr interessieren.

    Die Invaliditätsgradsberechnung hat sich nicht verändert. Bei der Methode des Einkommensvergleiches wird immer noch ein hypothetisches Valideneinkommen mit einem hypothetischen Invalideneinkommen verglichen.

    Ein Rentenanspruch vor Anmeldung halte ich heute für ausgeschlossen.

    Freundliche Grüsse
    Sebastian Lorentz
  • Hallo

    Herzlichen Dank für die Begrüssung und die schnellen Antworten.

    Als, die Leute haben sich nach 01.01.08 angmeldet und es handelt sich dabei nicht um eine Revision. Mehr kann ich hier dazu auch nicht sagen, da diese Leute das nicht sagen wollen bzw. ich verstehe, dass sie das nicht zu viel weitererzählen.


    Ich habe mich ein wenig falsch ausgedrückt, ich meinte nicht den Invaliditätsgrad. Ich meinte, ob der Rentenbetrag/-höhe in Fr. an einem hypotethischen Einkommen berechnet wird. So weit ich weiss war das früher so, wenn man keine 45 Jahre alt ist.

    Ich hatte 2 Jahre Krankentaggeld bevor mich die Krankentaggeldversicherung bei der IV anmeldetete. Hätten die mich nach 6 Monate oder wenigsten ein Jahr angemeldet, wäre ich vor 01.01.08 anmeldet worden. Naja, es scheint, wenn der Patient nicht genügend informiert ist (und ich glaube die wenigsten wissen oder den wenigsten kommt es in den Sinn, dass es am besten ist sich nach 6 Monaten bei der IV anzumelden)unternimmt niemand etwas und den Versicherungen ist es scheissegal ob man sich schon nach 6 oder erst nach 2 Jahren anmeldet.Hätte mir gewünscht, dass mich da die Krankentaggeldversicherung näher informiert hätte. Da werden die Gutmütigen wieder mal verarscht.

    viele Grüsse Pfirsich
  • Hallo Pfirsich

    Auch die ordentliche Rente berechnet sich immer noch gleich, wie vor der 5. IV-Revision. die Rentenberechnung ist komplex; was aber gesagt werden kann, ist dass sich die Rentenhöhe nicht anhand eines hypothetisch entgangenen Verdienstes berechnet.

    Freundliche Grüsse
    Sebastian Lorentz
  • Hallo slorentz

    Vielen Dank für deine raschen Antworten. Obwohl ich grad gar nicht mehr durchblicke, aber es wird schon stimmen, was die mir berechnet haben. Ich kann noch so frustriert sein, deswegen ändern die nichts...

    aber jetzt doch nochmal zu meinem Verständnis:

    slorentz hat geschrieben:
    was aber gesagt werden kann, ist dass sich die Rentenhöhe nicht anhand eines hypothetisch entgangenen Verdienstes berechnet.


    aber bei Anmeldungen vor 01.01.2008 wurde schon bei unter 45-jährigen etwas aufgerechnet?

    Viele Grüsse pfirsich
  • Hallo Pfirsich

    Die Rentenberechnung ist eine kopmlexe Angelegenheit, weshalb ich nicht im Rahmen eines Forums alle Berechnungsgrundlagen darlegen kann. Wenn Sie die Thematik interessiert, so können Sie sich in der Wegleitung kundig machen.

    Freundliche Grüsse
    Sebastian Lorentz
  • Hallo slorentz

    Vielen Dank für den Link. In der Wegleitung steht:

    Der Anspruch auf eine Invalidenrente entsteht am ersten Tag des Monats, während dem eine Person während eines Jahres ohne wesentlichen Unterbruch durchschnittlich mindestens 40 Prozent arbeitsunfähig (Art. 6 ATSG) war und nach Ablauf dieses Jahres zu mindestens 40 Prozent invalid ist (Art. 8 ATSG) und wenn die Erwerbsfähigkeit nicht durch zumutbare Eingliederungsmassnahmen wieder hergestellt, verbessert oder erhalten werden kann

    und

    Die Rente wird vom Beginn des Monats an ausbezahlt, in dem der Rentenanspruch entsteht, jedoch frühestens nach Ablauf von sechs Monaten nach Geltendmachung des Leistungsanspruchs

    Was gilt jetzt denn? Der obere Teil trifft auf mich zu. Das Jahr wo ich durchschnittlich mind. 40 Prozent arbeitsunfähig war und danach auch noch bin, fällt früher aus als die sechs Monate nach Geltendmachung. Welcher Zeitpunkt gilt jetzt?

    Tut mir leid für die vielen Fragen, aber irgendwie muss mir das klar werden.

    Vielen Dank und viele Grüsse
    Pfirsich
  • Hallo Pfirsich

    Heute ist der früheste mögliche Zeitpunkt 6 Monate nach Anmeldung (Art. 29 Abs. 1 IVG). Sofern zu diesem Zeitpunkt auch die Voraussetzungen gemäss Art. 28 Abs. 1 IVG erfüllt sind.

    Freundliche Grüsse
    Sebastian Lorentz
  • Hallo slorentz

    Vielen Dank für die Antwort, jetzt begreife ich das alles schon besser.

    nur noch ein letzte Frage:

    Ich bin nach 01.01.08 angemeldet. Ein Arzt kann jedoch bestätigen, dass ich vor 01.01.2008 schon mit einer Erkrankung gearbeitet habe, bzw. sehr gelitten habe und meine Gesundheit durch die Arbeit noch mehr aufs Spiel setzte. Könnte dann der Rentenanspruch vor der Anmeldung terminiert werden? Und falls das Datum vor 01.01.08 fällt, auch die alten Berechnungen gelten?

    Nochmals vielen Dank und viele Grüsse

    Pfirsich
  • Hallo Pfirsich

    Also bei der IV halt ich es für ausgeschlossen, dass ein Rentenanspruch mit Anmeldung nach dem 01.01.2008 nach altem Recht beurteilt wird.

    Ich habe langsam den Eindruck, Ihre Fragen beziehen sich auf die berufliche Vorsorge. Deshalb ist es in jedem Fall wichtig, den Eintritt der massgeblichen Arbeitsunfähigkeit richtig zu bestimmen. Dieser Zeitpunkt sollte vorzugsweise so liegen, dass ein BVG-Versicherer leistungspflichtig wird.

    Freundliche Grüsse
    Sebastian Lorentz
  • Guten Tag slorentz

    Vielen Danke noch für deine Antwort, soweit ist alles klar bei mir.

    viele Grüsse Pfirsich
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