Gibt es ein Recht auf Reisen für Rollstuhlfahrer?

Der Rollstuhl meines Mannes ging im Urlaub an der Nordsee 2011 kaputt.
Es gab einige Differenzen mit Krankenkasse und deren Vertragspartner um die Zuständigkeit für die Reparaturleistungen. Jetzt meinte neulich die Sachbearbeiterin der Kasse, sie hätten sich für meinen Mann schon sowieso "zu weit aus dem Fenster gelehnt", sie brauchten nämlich Reparaturen auf Urlaubsreisen gar nicht zu übernehmen. Es gebe kein Recht darauf. Stimmt das?

Antworten

  • Hallo Meeresrauschen,

    man muss in dieser Angelegenheit zwei Dinge unterscheiden:

    1.) Zunächst einmal ist es so, dass sozialrechtlich gesehen (also auch die Gesetze, die die KK betreffen), Urlaub als Luxus gilt. Und Luxus wird von den Sozialkassen (logischerweise) nicht finanziert.
    Insofern hat man also keine Möglichkeit, sich z.B. die Kosten für eine Urlaubsreise von einem Sozialhilfeträger einzuklagen.

    2.) Ist es unerheblich, wo ein Hilfsmittel (zumindest in Deutschland) beschädigt wird, solange dies nicht mutwillig oder grob fahrlässig geschieht. Dann muss die Krankenkasse das zahlen. Es sei denn, jmd. Drittes hat diese Beschädigung verursacht. Wobei sich die KK dieses Geld dann von der Versicherung des Dritten zurückholt, nachdem sie es erstmal ausgelegt hat.

    Sollte es weiter Streitigkeiten geben, würde ich Euch empfehlen, einen Anwalt einzuschalten. Oftmals bewirkt schon das erste Schreiben eines Anwaltes wahre Wunder bei den Kassen.

    Bei weiteren Fragen, wendet Euch gern jederzeit wieder an uns.

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀 So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
  • Hallo nochmal! Vielen Dank für die Antwort !
    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, gibt es also auch kein Verbot zu reisen aufgrunddessen die Kasse die Kostenübernahme für die Reparatur verweigern darf?
    Wenn dem so ist, ist diese Frage 100% beantwortet.
    Das ist jetzt die Grundlage für meine nächste Frage.
    Die schreib ich jetzt vielleicht - wegen der Übersichtlichkeit - unter einem anderen Stichwort. Viele Grüße, Angela
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