Mehrfachmeinung von Ärzten - (fast) identische Überweisung möglich?

Hallo!

Ist es möglich, innerhalb eines Quartals 2 fast identische Überweisungen zu bekommen, um sich mehrere Arztmeinungen in verschiedenen Kliniken zu holen, ohne dass die Krankenkasse Probleme macht wegen der Kosten?

Konkret geht es darum, dass meiner Tochter eine Baclofenpumpe implantiert werden soll, wir sind mit ihr im Kinderkrankenhaus HH-Altona. Wir haben das Gefühl, man will uns in eine OP reindrängen, um ihr "irgendwie" zu helfen. Mit weniger Spastik hätte sie ganz klar ein besseres Gangbild, aber mit Hauruck möchten wir nichts machen.

Wir haben am 24.10. dort einen Termin bei einem Neurochirgurgen, der uns wegen der OP beraten will / soll.
Seit Dienstag haben wir spontan und durch Nachforschungen für Alternativen einen ähnlichen Termin im AK HH-Heidberg für den 4.10.

Ich bin jetzt am überlegen, wie man die Überweisungen formulieren läßt vom Kinderarzt, um Probleme mit der Kasse zu umgehen.
Man hat ja freie Arztwahl und das Recht auf Mehrfachmeinung - spielt die Kasse da mit oder muß man die Termine in verschiedene Quartale legen, was Zeit kosten würde?

Hattet ihr selber schon eine ähnliche Situation und wie ist die Kasse damit umgegangen? Wir überlegen, auch das Werner-Otto-Institut (WOI) mit ins Boot zu holen, wo die Überweisung auch ähnlich wäre. Wir haben für das WOI bereits den 4seitigen Anmeldebogen ausgefüllt und abgeschickt, haben jetzt 4 Wochen Wartezeit, in denen geprüft wird, welcher Arzt am besten für unser Anliegen geeignet ist.

Die HSP meiner Tochter ist eine neurologische Grunderkrankung mit orthopädischer Auswirkung, Spastik verändert / verschlechtert sich, ist dynamisch, weshalb wir beide Fachrichtungen brauchen und unsicher sind, in Altona gut aufgehoben zu sein. Altona ist guter Anlaufpunkt für Kinderorthopädie, keine Frage, ich wurde selbst vor über 20 Jahren dort operiert, aber neurologisch, besonders HSP, so gut wie gar nicht.


Gruß, Katrin

Antworten

  • Liebe Katrin,

    ich finde es gut, dass Du den medizinischen Behandlungsvorschlag eher kritisch siehst, auch wenn Du bisher gute Erfahrungen mit diesem Krankenhaus gemacht hattest.

    Grundsätzlich hat jeder Patient ein Recht auf eine Zweitmeinung. Manche Krankenkassen bieten sogar eine telefonische Zweitmeinungs-Beratung an, die zwar nicht die Visite vor Ort ersetzt, aber den Patienten wohl informieren und die Diagnose erklären kann. Das Recht auf die Zweitmeinung wird insgesamt von den Krankenkassen eher begrüßt, da nicht selten dadurch aufwendige, weitreichende und somit teurere Eingriffe oder Behandlungen vermieden werden konnten.

    Zumindest von der Krankenkasse her dürfte nichts dagegen sprechen. Ich würde mich an Deiner Stelle aber vorher mit Deiner Kasse kurzschließen (zwecks Formulierung), bevor Ihr einen anderen Arzt aufsucht. Der Besuch kann selbstverständlich noch im selben Quartal stattfinden.

    Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap