KFZ-Sonderumbauten in neues Auto übernehmen?

Was tut man, wenn man sich ein neues Auto kaufen möchte, man aber nicht wieder die sehr hohen Umbaukosten bezahlen will?

Den Umbau zu beantragen ist bestimmt unmöglich, wenn man das alte Auto auch noch weiterhin fahren könnte. Ist natürlich verständlich, auch wenn so wieder merkt, dass man eingeschränkt ist, und nicht unbedingt das Auto fahren kann welches man möchte.

Kann man einige Teile aus dem alten umgebauten Auto in das neue Übernehmen? Zum Beispiel das Handbediengerät, welches ja im Prinzip nur ein Metall-Arm ist welcher an die Pedalen geschweisst wird. Oder auch den Multifunktions-Satelliten den man für Licht, Blinker etc. benutzt. Inkl. Montage dieser Teile sind immerhin schon fast 50% meiner Umbaukosten erreicht.

Wie es bei der sogenanten 10-N Lenkung aussieht ist schwer zu sagen. Allgemein wäre ich dankbar über genaue technische Details, was bei der Lenkung genau verändert wird. Im Internet ist darüber nichts zu finden. Wird nur eine zweite Servopumpe eingebaut oder wird die gesamte Lenksäule verändert?

Wie bewertet ihr die Kosten für meinen Umbau?
8300€ für 10N-Servolenkung + Ausfallsicherung, Handbediengerät, Lenkrad-Satellit und Lenkrad-Drehknauf. Arbeitskosten liegen bei etwa 1800€.

Antworten

  • Hallo notdeadyet,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Nun, ich denke, der richtige Ansprechpartner für Deine Frage ist die Firma, die Dein jetziges Auto umgebaut hat. Dort kann man Dir sicherlich genaueres über die Wiederverwertbarkeit der bisherigen Einbauten und den funktionsfähigen Rückbau Deines Wagens erzählen.

    Habe ich das richtig verstanden, dass Du grundsätzlich wohl Anspruch auf die Kostenübernahme des Umbaus hättest? Du bist dir aber unsicher, ob der Umbau gezahlt wird, weil Dein bisheriges Auto noch fahrtüchtig ist?
  • Justin_MyHandicap hat geschrieben:
    Hallo notdeadyet,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Nun, ich denke, der richtige Ansprechpartner für Deine Frage ist die Firma, die Dein jetziges Auto umgebaut hat. Dort kann man Dir sicherlich genaueres über die Wiederverwertbarkeit der bisherigen Einbauten und den funktionsfähigen Rückbau Deines Wagens erzählen.

    Habe ich das richtig verstanden, dass Du grundsätzlich wohl Anspruch auf die Kostenübernahme des Umbaus hättest? Du bist dir aber unsicher, ob der Umbau gezahlt wird, weil Dein bisheriges Auto noch fahrtüchtig ist?


    An die Firma habe ich mich bereits gewendet, allerdings blieb eine befriedigende Antwort bisher aus. Am besten sollte man das wohl vor Ort mit dem Mechaniker bereden.

    Als ich damals das Auto brauchte war ich noch Schüler, und somit wurden mir sämtliche Leistungen verweigert. Mit Mühe und Not und der Hilfe von beinahe allen Familienangehörigen, konnte wir das Auto samt Umbau selbst finanzieren.
    Jetzt habe ich eine Ausbildung abgeschlossen, bin seit Jahren arbeitslos, habe aber vielleicht die Möglichkeit wieder am Arbeitsleben teilzunehmen. Ich habe auch einen Rollstuhl beantragt weil es mein Gesundheitszustand nicht anders möglich macht. Dafür bräuchte ich dann eh einen Umbau um den Stuhl in das Auto zu verladen.

    Ich denke mit einem Berufsverhältnis könnte man die Umbaukosten beantragen, und auch erhalten. Allerdings ist das Auto noch keine 10 Jahre alt und recht gut in Schuss. Auch wenn die letzte Reparatur mehr kostete als das Auto noch wert ist. Wegen dem Umbau habe ich die Kosten über Vollkasko abgewickelt. Somit zahle ich natürlich viel mehr in der Versicherung.
    Ein neues Auto würde ich nur aus persönlichem Interesse kaufen wollen. Aber dies ist jetzt nicht unbedingt zweckmäßig was die Kostenübernahme angeht.
    Ich weiß auch nicht ob es irgendwelche Vorschriften gibt, nach welchem Zeitraum man die Übernahme der Kosten für ein neues Auto beantragen kann. Vielleicht kann man es aber probieren, weil die erste Kostenübernahme nicht bewilligt wurde.
    Ich fühle mich dabei selber schlecht, wenn ich irgendwo eine Kostenübernahme beantrage nur weil mir mein altes Auto zu langweilig geworden ist - hart gesagt. Wer kein Geld hat kauft sich ja auch kein neues Auto.
  • Hallo notdeadyet,

    vielen Dank für diese Ergänzungen 😀

    Nun, was die Umbau- bzw. Weiternutzungsmöglichkeiten betrifft, musst Du dich wohl leider weiter mit der Werkstatt auseinandersetzen.

    Es ehrt Dich, dass Du eine derartige Einstellung zu der Neuanschaffung und Förderung hast. Die Neuanschaffung würde ohnehin nicht komplett finanziert und darüber hinaus lediglich als zinsloses Darlehen (und somit zurückzuzahlen) gewährt.

    Näheres (auch zu den Voraussetzungen) findest Du in unserem Info-Bereich:
    http://www.myhandicap.de/kfz_hilfe_behinderte_menschen.html

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit erneut an mich oder meine Kollegen oder die Community!

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
  • Die leichte Servolenkung kann nicht in ein andere Auto übernommen werden. Die eigentliche Modifikation umfasst die gesamte Lenksäule des einzelnen Fahrzeuges. Ausfallsicherung und Servopumpen sind darauf abgestimmt und können mit anderen Lenksäulen nicht zusammenarbeiten.

    Die Frage ob Lenkrad-Satellit oder Handgasgerät verwendet werden könne, wurde mit einem "eventuell" beantwortet.

    Nochmal eine Zusammenfassung:

    Auf Grund meiner Schwerbehinderung bin ich seit Jahren ohne Job. Ein Unternehmen in meiner Stadt könnte mir einen Wiedereinstieg in das Arbeitsleben ermöglichen. Leistungen zur Schaffung eines Arbeitsplatzes und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
    Ein Rollstuhl wurde beantragt, und der Einbau einer Hebevorrichtung im KFZ wird in Zukunft beantragt.
    Da stellt sich jetzt die Frage ob geprüft wird, welches KFZ man gerade fährt.
    Die Kostenübernahme vom letzten KFZ plus Umbau vor 6 Jahren wurde abgelehnt.
    Die Kostenübernahme für den Umbau eines KFZ könnte man in der Situation sicherlich beantragen.
    Aber man könnte den Rollstuhl-Heber auch im alten Auto verbauen.

    Wie schon weiter oben geschrieben, habe ich ein schlechtes Gewissen dabei. Die Kostenübernahme für den Umbau des neuen KFZ zu beantragen, während mein jetziges KFZ noch fahrtüchtig ist. Allerdings könnte man dieses an jemanden weiterverkaufen, der vielleicht wie ich damals, die Kostenübernahme nicht genehmigt bekam - ein umgebautes Auto aber auf jeden Fall braucht um ein eigenständigeres Leben zu führen.


  • Hallo notdeadyet,

    Du hast gute Aussichten auf Bewilligung der Anträge, wenn Du einen unterschriebenen Arbeitsvertrag oder eine Absichtserklärung des zukünftigen Arbeitgeber vorlegen kannst.

    Was Dein altes Fahrzeug betrifft (bei dem ich Deine Idee des Weiterverkaufs an die besagten Personen wirklich gut finde):
    Du hattest geschrieben, die letzten Reparaturkosten hatten den Wert des Fahrzeuges überstiegen. Ein förderfähiges Fahrzeug muss noch mindestens die Hälfte des Neupreises wert sein.
    Ich würde mal vermuten, das ist in diesem Fall nicht gegeben. Somit dürfte ein neues Auto durchaus vertretbar sein 😉

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich!

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  • Mehr wie 9500 Euro wirst Du nur schwer bekommen und die Umbauten,vorraussetzung Du arbeitest.LG Erich
  • Justin_MyHandicap hat geschrieben:Ein förderfähiges Fahrzeug muss noch mindestens die Hälfte des Neupreises wert sein.


    Bezieht sich das nur auf die Förderung des Kaufpreises des Auto oder auch auf die Umbaukosten?
    Sonst könnte ich den Einbau vom Rollstuhlheber in das alte Auto gar nicht beantragen.

    Und gibt es Beschränkungen bei der Wahl des KFZ? Der Kostenträger könnte ja sagen, Auto XY ist zu groß/teuer/stark.
  • Hallo notdeadyet,

    ja, dies gilt auch für die Umbauten 😉

    Von der Ablehnung eines Autos aufgrund des Models habe ich noch nie gehört. Denn Du bekommst das Auto ja nicht komplett über KFZ-Hilfe finanziert. Wenn Du dir dann den (überspitzt gesagt) Rolls Royce umbauen und fördern lässt, musst Du ja den Großteil des Autopreises selbst tragen.
  • Laut KfzHV:

    "§ 4 Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs: (3) Die Beschaffung eines Gebrauchtwagens kann gefördert werden, wenn er die Voraussetzungen nach Absatz 2 erfüllt und sein Verkehrswert mindestens 50 vom Hundert des seinerzeitigen Neuwagenpreises beträgt."

    "§ 7 Behinderungsbedingte Zusatzausstattung: Für eine Zusatzausstattung, die wegen der Behinderung erforderlich ist, ihren Einbau, ihre technische Überprüfung und die Wiederherstellung ihrer technischen Funktionsfähigkeit werden die Kosten in vollem Umfang übernommen. Dies gilt auch für eine Zusatzausstattung, die wegen der Behinderung eines Dritten erforderlich ist, der für den behinderten Menschen das Kraftfahrzeug führt (§ 3 Abs. 1 Nr. 2). Zuschüsse öffentlich-rechtlicher Stellen, auf die ein vorrangiger Anspruch besteht oder die vorrangig nach pflichtgemäßem Ermessen zu leisten sind, sind anzurechnen."

    Beim Umbau kann ich von der 50% Restwert-Regel nichts finden.

    Spielt es bei der Beantragung des Umbaus eine Rolle ob Voll- oder Teilzeit gearbeitet werden soll?
    Genaues kann man vorher nicht sagen, eben nur, dass das Unternehmen unter gewissen Umständen (Rollstuhl, Ausstattung Büro, KFZ-Umbau) einen Arbeitsvertrag unterschreiben würde.
  • Hallo notdeadyet,

    meinen Erfahrungen nach wird die 50%-Regelung analog auch für die Umbauten angewendet.

    Sämtliche Förderungen in der Arbeitswelt (also auch KFZ-Hilfe) zielen darauf ab, dass Menschen mit Behinderung ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren können. Wenn dies in Deinem Fall auch mit einem Teilzeitjob möglich ist, sollte dies kein Hindernis darstellen 😉
  • Der Mitarbeiter in der Firma in der mein Fahrzeug umgebaut wurde, bestätigt das mit den 50% Restwert auch bei Umbauten. Aber warum schreibt man das dann nicht in die KfzHV?

    Nach der Vorschrift kann ich auch keinen Rollstuhlheber in mein jetziger KFZ einbauen lassen, denn auch das ist weniger als 50% vom Neuwert wert. Mein jetziges Fahrzeug inkl. Umbau könnte man für 25% des damaligen Preises verkaufen - aber auch hier wurde mir keinen großen Hoffnungen gemacht, dass sich jemand findet der das Auto so benötigt und auch kaufen würde. Der Wert plus die (höchstens) 9.500€ könnte man dann investieren in ein neues Fahrzeug. Ein Neuwagen deckt das nicht ab, daher suche ich evtl. einen relativ neuen Gebrauchten der zur 50% Restwert-Regel passt.

    Von welchem Wert geht der Kostenträger aus? Damaliger Listenpreis in Grundausstattung? Wird Zubehör rausgelassen? Dann muss man nur eine Möglichkeit finden den damaligen Grundpreise der Fahrzeuge zu finden. Und was ist mit Fahrzeugen die nur per Import zu haben sind..
  • Hallo notdeadyet,

    wieso die Gesetze so formuliert sind, wie sie es sind kann ich Dir leider nicht beantworten.

    Der damalige Listenpreis lässt sich bestimmt rausfinden. Die Sonderausstattung wird dabei berücksichtigt. Schließlich steigert sie ja den Wert des Autos.

    Ich schlage vor, Du suchst bereits vor dem Antrag den Dialog mit den Kostenträger, um offene Fragen zu klären und Schwierigkeiten zu vermeiden 😉
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