unbefristete Erwerbsminderungsrente

Ihr lieben,

ich habe die Erwerbsminderungsrente unbefristet genehmigt bekommen,
Wie sieht es aus wenn ich nächstes Jahr ins Ausland ziehe?
muss ich das angeben bei der Rentenstelle? wie kann ich es organisieren
dass meine unbefristete Erwerbsminderungsrente weiter gezahlt wird auch
wenn ich im Ausland lebe?

Danke !!!

LG
BILI

Antworten

  • Hi

    Ich nehme an du ziehst auf Dauer ins Ausland und hast auch keine Meldeadresse mehr in D.

    Wenn es so ist, einfach neue Adresse und neue Kontonummer (IBAN, SWIFT) rechtzeitig der Rentenversicherung mitteilen. Wenn es so ist, dass du deine Rentenbeiträge ausschließlich in D "erwirtschaftet" hast, wird dir die EM Rente ohne irgendwelche Kürzungen überwiesen.

    Wenn du auch im Ausland gearbeitet hast und dort Rentenbeiträge bezahlt hast, wird es kompliziert. Stichwort Fremdrentengesetz.

    Wenn du ins außereuropäische Ausland umziehst, zudem in ein Nichtvertragsstaat bist du nicht mehr krankenvericherungspflichtig. Dann bekommst du die 7,5% Krankenkassenbeitrag den die RV normalerweise einbehält, zusätzlich.

    Wenn du in D nicht mehr gemeldet bist und in einen Staat umziehst, zudem ein Doppelksteuerabkommen besteht, bist du in D nicht mehr steuerpflichtig und bekommst deine Rente brutto. In deiner neuen Heimat bist du aber steuerpflichtig. (Anm. Der thailändische Staat fordert von ausländischen Rentner keine Steuer - also Glück gehabt).

    Sollte die RV auf die Idee kommen deine EM Rente zu überprüfen, was sie auch bei einer unbefristeten Rente darf, kann dies u. U im Ausland erfolgen.

    "also"

    1. Bei der RV schriftlich mit Angabe des Ziellandes anfragen, was es zu beachten gibt. Schließlich hängt von einer regelmäßigen Rentenzahlung deine Existenz ab.

    2. Ebenfalls schriftlich bei deiner Krankenkasse anfragen. Wenn du dich dort nicht ganz sauber abmeldest drohen bei einer eventuellen Rückkehr hohe Nachzahlungen.

    3. Finanzamt anfragen ob u.U du bedingt steuerpflichtig bist


    Eine Frage habe ich noch. Hast du abgeklärt ob bzw. welche Krankenversicherung dich im Ausland nimmt.


    Klaus


  • Lieber Klaus

    erstmal wird es Frankreich sein für ca. 6 Monate
    und danach Afrika 2 Jahre.
    So habe ich mir jetzt einen Termin gestern geben lassen
    zur Beratung bei der Rentenstelle und
    werde mich erkundigen.

    Aber herzlichen Dank schon mal für deine ausführliche Antwort, hat mich
    ermuntert!


    Glg
    bili
  • Hallo bili,

    zunächst einmal alles Gute für Deine Vorhaben im Ausland 😀

    Halte uns gern an dieser Stelle auf dem Laufenden, was die Beratung ergibt. Ist sicherlich auch für andere interessant.
  • Nachtrag

    Wie gesagt die EM-Rente dürfte das Einfachste sein. Mit der Krankenversicherung ist es etwas schwieriger, wg. der Versicherungspflicht - die gilt ja auch innerhalb der EU.

    Problematisch ist die Pflegeversicherung bei einer Rückkehr aus dem Nicht-EU-Ausland. Versichert ist man zwar wieder, aber da gibt es eine Wartezeit von 5 Jahren. Das heißt, erst wenn man nach der Rückkehr 5 Jahre versichert ist besteht ein Anspruch auf Pflegegeld. Vorversicherungszeiten werden aber berücksichtigt in dem Sinne, dass die Wartezeit entfällt, sofern man in den letzten 10 Jahren min. 5 Jahre versichert war. Oder anderst gesagt, wer nach 5 Jahren und 1 Tag zurückkehrt, muss warten bis er Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält.

    In einem Forenbeitrag habe ich gelesen, dass 2 Jahre Beitragszahlung innerhalb der 10 Jahre ausreicht, damit es zu keiner Wartezeit kommt. Eine andere Quelle dafür habe ich aber nicht.

    Also schriftlich von der KK bestätigen lassen, was Sache ist. Unabhängig davon sich aus dem Ausland immer mal wieder schlau machen oder noch besser nachfragen, inwieweit es Gesetztesänderungen gab.

    Klaus
    (der ehrlich zugibt, etwas neidisch zu sein 😛 )

  • Guten Morgen Klaus,..

    du hast geschrieben,

    Klaus
    (der ehrlich zugibt, etwas neidisch zu sein )

    Nun wo du eine Nacht drüber geschlafen hast 😺 , stellst selbst du fest das du dich irrst. Ich vermute du freust dich so sehr zu billis Reiselust das es dich schier packt gleiches zu tun,.. grinse. Neid traue ich dir schlicht nicht zu,..

    Wünsche dir ein sonniges WE, wenn nicht träume einfach ein wenig man dies " Tagträumen ",.. Mfg Lyn 😉
  • Hallo Lyn

    du kommst nicht aus dem Schwabenland ?

    Wir Schwaben reden (schwäbisch schwätze) eine etwas eigene Sprache. Mit dem Wort "bißle" (hoch-dt bißchen) können wir alles relativieren.
    Zudem "Geld, Geiz, Neid isch koi Schand" Das erste hat man als Schwabe wg.schaffe schaffe..., Das zweite braucht man als Schwabe, damit man das erste behält. Und "äh bißle neidisch" heißt eigentlich nur - däh Nachbar hat was, was i au gern hät. Also muss i mehr schaffe... 😛 Daher "äh bißle Neid" ist eine Anerkennung dafür das jemand etwas geschafft hat. Und das ist das größtmöglichste Lob zu dessen Schwaben fähig sind.

    Klaus
  • Klaus,..

    sicher komm i do her was du ni annimmst. 😺

    Da i auf ein Behörd geschafft hab, musste ich Hochdeutsch lernen. Wie heißt es so schön die Schwaben können alles außer Hochdeutsch. Stimmt nicht ! Später wurde ich versetzt ins Platte Land zu den Fischköppen, das war eine ganz tolle Erfahrung. Dort gab es nicht die Amtssproch, sondern Plattdütsch,.. . 😺 Ich habe auch das gelernt und heute passiert es mir ( hier im Süden ) das ich immer wieder in diesen Nord- Dialekt verfalle. Nun kannst du lächeln,.. Dir ein sonniges WE Mfg Lyn 😉

  • Bei dem Beratungstermin ist folgendes rausgekommen:

    bei einer Teilerwerbsminderungsrente und Umzug ins Ausland braucht
    die Rentenversicherung nur eine neue Kontonummer und
    Adresse. das war´s sagt der Sachbearbeiter. desweiteren erklärte ich
    ihm, dass ich im Ausland nicht arbeiten werde und so sagte
    er das ich meinr Krankenversicherung in D behalten kann auch
    wenn mein erster Wohnsitz in Frankreich sein wird.

    Das hört sich alles sehr unkompliziert an.
    Schön


    Gruss
    bili
  • Na das klingt doch toll 😀

    Dann wünsche ich bon voyage 😉

    Wenn Dein Anliegen damit abgeschlossen ist, sei doch bitte so lieb und setze die Bewertung auf 100%. So sehen andere User mit einem ähnlichen Anliegen auch gleich, dass es in diesem Thread hilfreiche Informationen gibt. 😉