Darf Jobcenter Gutachten des MDK verlangen?

Hallo liebe Forumgemeinde,

ich habe das Problem, dass mein Jobcenter das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse verlangt.

Zum Hintergrund:
Meine Behinderung besteht seit Kindheitstagen und wurde im Alter von 4 Jahren das erste Mal Aktenkundig. Mitlerweile bin ich Anfang 20 und mein Gesundheitszustand ist mehr oder weniger unverändert.

Dies wurde auch regelmäßig vom MDK geprüft. Ich habe die erste Pflegestufe, bin dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen etc. Mein Mann und ich führen unseren eigenen Haushalt.

Das Jobcenter hat immer die Bescheinigung für Ämter bekommen, wo die Pflegestufe, Pflegeperson, letzter und nächster Prüftermin vermerkt ist.

Trotzdem wollen sie das gesamte Gutachten des MDK einsehen und fröhlich von Jobcenter zur Arge rumzureichen.

Der Grund dafür: Sie finden ich wirke "nicht behindert genug". Ich habe einen nicht-behinderten Mann, schminke mich gerne etc...

Ich will denen das nicht vorlegen! Fühle mich, als würde ich mein letztes bisschen Würde verlieren :(

Antworten

  • Diskismis hat geschrieben:
    .....Trotzdem wollen sie das gesamte Gutachten des MDK einsehen und fröhlich von Jobcenter zur Arge rumzureichen.

    Der Grund dafür: Sie finden ich wirke "nicht behindert genug". Ich habe einen nicht-behinderten Mann, schminke mich gerne etc...

    Ich will denen das nicht vorlegen! Fühle mich, als würde ich mein letztes bisschen Würde verlieren

    hallo!!!????

    wurde das tatsächlich in dieser form "wirkt nicht behindert genug- nicht behinderter mann - schminkt sich" begründet? 😺

    zu deiner frage hinsichtlich der berechtigung dieser anforderung kann ich dir leider nicht helfen. 🥺

    vielleicht weiß da noch jmd. anderes aus dem forum bescheid und meldet sich.

    lg rosi
  • Hallo,

    für die Agentur für Arbeit gilt man erst als Behindert wenn man in Sarg liegt. Klingt grausam ist aber so.😡



    Egal ob man nicht mehr laufen kann vor dem einsatz eines Kunstgelenkes(Hüfte) darf man zum psychologischen Dienst.

    Leider habe ich schon sehr sehr schlechte Erfahrungen gemacht, jede Wurzelbehandlung ohne Betäubung ist mir lieber. 😡

    Am Donnerstag geht mein Mann mit auf das Amt, habe Panik.

    Wünsche dir einen schönen Abend

    Gruß

    Gastone
  • Ja, es wurde tatsächlich genau so begründet 😡
    Ich frage mich sowieso, was die sich noch alles erlauben wollen...
  • Hi

    Was für ein MDK Gutachten will denn dein Sachbearbeiter. Das von der Einstufung der Pflegestufe oder das ihres eigenen MDKs?
    Die Jobcenter habe auch einen MDK. Dabei geht es aber um die Frage arbeitsfähig, vermittlungsfähig, wenn ja mit welchen Einschränkungen.
    Dann stellt sich mir auch die Frage wie der Sachbearbeiter den Wunsch geäußert hat. Einfach so in einem Gespräch oder als formloses Schreiben oder als förmliche Aufforderung. Genaugenommen zählt nur letzteres, da muss dann auch die Gesetzesgrundlage genannt werden.

    Hintergrund dürfte einfach der sein: Das Jobcenter ist ja nur zuständig wenn du arbeitsfähig bist. Wenn eine wie auch immer Arbeitsunfähigkeit/Erwerbsminderung länger als 6 Monate andauert ist das Jobcenter nicht mehr zuständig - sprich sie können den ALGII Bezug einstellen. Um dies festzustellen haben die eine ganze Reihe von Möglichkeiten. Das Gutachten wg. der Pflegestufe gehört allerdings nicht dazu. Pflegestufe 1 und/oder Rollstuhlabhängigkeit bedeutet ja nicht automatisch arbeitsunfähig. Dass dein SB dies offenbar bisher anerkannt hat, sehe ich eigentlich gegenüber den anderen Möglichkeiten die er hat als Entgegenkommen an.

    Klaus

    Klaus
  • Hallo Klaus,
    das Jobcenter fordert das Gutachten der Krankenkasse, in dem detailiert steht, wie und wo ich Pflege benötige und wie es zu der Pflegestufe kommt!
    Vom hauseigenen Dienst wurde ich als arbeitsfähig eingestuft, daran kanns also eher nicht liegen.
  • Liebe Diskismis
    Leider gehört die Herausgabe des Gutachtens des MDK zu deiner Mitwirkungspflicht.
    Siehe auch Arge -->>> Mitwirkungspflicht. Es drohen sonst Sanktionen von der Arge, sei es nur daß sie ständig Einladungen schicken, das ist noch das geringste übel.
    LG
    rednaxela
  • Ich verweigere mich ja nicht. Aber was macht es fürs Jobcenter für einen Unterschied wie oft ich dusche, wann ich esse und warum ich nachts pinkeln muss?
    Das können die ja eh nicht beurteilen meiner Meinung nach.
  • Hi

    Da bin ich gsnz anderer Meinung. Der Sachbeabeiter ist kein Mediziner. Er hat nichteinmal das Rechteine Diagnose zu erfahren, sondern nur arbeits- und vermittlungsrelevante Dinge. Das heißt den Bescheid, dass eine Pflegestufe vorliegt muss Diskismis vorlegen.
    Ähnlich ist es ja auch mit dem hauseigenen MDK Gutachten des Jobcenters. Dieses Gutachten besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Im Teil A stehen medizinische Befunde,Diagnosen, Atteste, Medikamente usw. Im Teil B stehen die vermittlungsrelevanten Dinge. Also arbeitsfähig 3-6, >6 h mit diesen und jenen Einschränkungen.
    ie SB sind zwar immer ganz wild auf das komplette Gutachten, aber jeder kann der Weitergabe des Teils A widersprechen ohne irgendwelche Sanktionen zu befürchten.

    speziel noch was zum Pflegegutachten s. Teil 2

    http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/rdschr/2010_02.html


  • Hallo Klaus
    warum bezweifelst du ständig selbst erlebte Realität? Mit möchtegern-Theorien ist niemanden geholfen. Der Sachbearbeiter gibt natürlich das Gutachten an den hauseigenen medizinischen Dienst zur Auswertung weiter. In der Regel ist nach Auswertung auch ein neuer Sachbearbeiter zuständig, nämlich der für Reha und Behinderte.
    Gruß
    rednaxela

    Nachtrag: Dein Link bestätigt daß die Unterlagen vorgelegt werden müssen!

    Ps. ich arbeite weder für die Arge, die KK noch für ein Sanitätshaus!
  • Hi

    naja was heißt selbsterlebte Realität. Mich hat das Intergationsamt Karlsruhe auch schon zur Einholung eines neuen TÜV Gutachtens (wg Führerschein) und Stellung eines Rehaantrages aufgefordert. Natürlich unter Fristsetzung und Hinweis (sprich Drohung) auf meine Mitwirkungspflicht "auch wenn es jetzt noch nicht um ihren Arbeitsplatz geht- in ein bis zwei Jahren können wir ihnen dann auch nicht weiterhelfen."
    Recht ist: weder der Arbeitgeber noch das Integrationsamt, nichteinmal die Polizei darf mich zur Enholung eines TÜV Gutachten auffordern. Dieses Recht hat einzig alleine die Zulassungsstelle. Ähnlich ist es mt der Aufforderung zur Reha. Die KK hat das Recht dazu mit einer Frist von 10 Wochen, ebenso das Jobcenter. Hier allerdings mit einer Frist von 4 Wochen. Quelle liefere ich auf Anfrage nach.
    So ein Satz wie "das können Sie gar nicht beurteilen und selbst wenn, spielt es keine Rolle" geht auch eher in Richtung Beleidigung.

    Keine Frage, die erlebte Realität ist manchmal nicht rechtens.

    Ich bestreite ja gar nicht, dass das Pflegegutachten dem medizinischen Dienst vorgelegt werden muss. Aber ich kann und darf es in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Nur vom MDK zu öffnen" im Jobcenter abgeben. Der Sachbearbeiter hat kein Recht das Pflegegutachten einzusehen. Er darf aber vom MDK "in allgemeiner Form" über den Inhalt unterrichtet werden. Diagnosen, Medikation, Atteste geht den SB nichts an, auch wenn er es gerne hätte.

    Gleiches gilt für den Teil A des Gutachtens des MDK.


    Abgesehen davon würde es mich wundern, wenn Diskismis über die Möglichkeit der Schwärzung unterrichtet wurde. Das wäre zwar erlebte Realität aber auch nicht ganz rechtens.

    Klaus

  • Klaus123 hat geschrieben:
    Was für ein MDK Gutachten will denn dein Sachbearbeiter. Das von der Einstufung der Pflegestufe oder das ihres eigenen MDKs?
    Die Jobcenter habe auch einen MDK. Dabei geht es aber um die Frage arbeitsfähig, vermittlungsfähig, wenn ja mit welchen Einschränkungen.
    Dann stellt sich mir auch die Frage wie der Sachbearbeiter den Wunsch geäußert hat. Einfach so in einem Gespräch oder als formloses Schreiben oder als förmliche Aufforderung. Genaugenommen zählt nur letzteres, da muss dann auch die Gesetzesgrundlage genannt werden.

    Hintergrund dürfte einfach der sein: Das Jobcenter ist ja nur zuständig wenn du arbeitsfähig bist. Wenn eine wie auch immer Arbeitsunfähigkeit/Erwerbsminderung länger als 6 Monate andauert ist das Jobcenter nicht mehr zuständig - sprich sie können den ALGII Bezug einstellen.
    Um dies festzustellen haben die eine ganze Reihe von Möglichkeiten. Das Gutachten wg. der Pflegestufe gehört allerdings nicht dazu. Pflegestufe 1 und/oder Rollstuhlabhängigkeit bedeutet ja nicht automatisch arbeitsunfähig. Dass dein SB dies offenbar bisher anerkannt hat, sehe ich eigentlich gegenüber den anderen Möglichkeiten die er hat als Entgegenkommen an.

    hallo klaus

    interessanter beitrag - vieles davon war mir noch nicht bekannt. 😎

    lg rosi




  • Hallo Klaus,

    warum erfährt man oft erst zu spät was sein darf und was nicht.

    Darf mich zur Zeit mit der Rentenversicherung und dem Arbeitsamt rumprügeln, leider brauche ich von beiden Seiten unterlagen.

    Wo finde ich das Gesetz mit den aufforderungen zur Reha oder Untersuchungen.

    Renten und Rehaantrag sind gestellt.

    Gruß und Danke

    Gastone
  • Muss man als behinderter Mensch eigentlich einen Rentenantrag stellen? Auch wenn man mehr als 6h arbeiten kann?
  • Hallo,

    ich kann es Dir nicht sagen.

    In meinem Falle bin 45 Jahre alt, ist es ein weg den ich gehen kann.

    Gruß

    Gastone
  • Hallo Diskismis

    Man kann einen Rentenantrag stellen, aber er wird sehr wahrscheinlich abgelehnt. Begründung wenn man mehr als 6 Stunden täglich arbeiten kann, gilt man als voll erwerbsfähig.

    LG Nobby
  • Hallo,

    dein Sachbearbeiter darf das Gutachten nicht lesen, das darf nur der medizinische Dienst des Arbeitsamtes (Arge)Mein Sohn musste sein Gutachten in einem separat verschlossenen Umschlag an die Arge schicken, die diesen ungeöffnet an den Med. Dienst weiter geleitet haben.

    Der Sachbearbeiter Arge ist nicht dazu berechtigt
  • Hallo Diskismis,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
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