urlaubsbeihilfe für 100% behinderten bruder

wer kann mir hilfe bei der suche nach urlaubs beihifen für meinen bruder geben peter ist nach herzinfarkt zu lange reanimiert worden hat seit 2005 hops lebt in der woche im heim und am wochenende in unserer familie

Antworten

  • Hallo andrea,

    Von den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversichung her besteht Anspruch auf Urlaubspflege bis zu 6 Wochen im Jahr. In Sachleistungen sind das bis zu 2800 EU mtl.
    Das heißt ein Pflegedienst mit dem Leistungsumfang wird gezahlt wenn Du wegen Urlaub ausfällst.

    LG

    Surfer
  • guten morgen das wäre schön aber da mein bruder medizinisch als geistig behindert gilt ist er zu 100 % plegebedürftig mit plegestufe 0 er lebt in einem heim vom landschafts verband und bekommt im monat 75 euro taschengeld er war 25 jahre lang strassenbahn fahrer bei den kölner verkehrsbetrieben bevor er krank wurde er lebt ohne kurzeitgedächnis lg.andrea
  • Hallo Andrea,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Leider muss ich gestehen, dass ich Deine Frage nicht ganz verstehe. Was genau meinst Du mit Urlaubsbeihilfe?

    Ich freue mich darauf, Dir hoffentlich bald weiterhelfen zu können 😀
  • Hallo Andrea,

    vielen Dank für Deine PN.

    Leider ist es so, dass Urlaub von Kostenträgern als Luxus angesehen wird. Und Luxus finanziert unser Sozialsystem nicht.

    Wenn es darum ginge, dass Ihr z.B. Assistenz- bzw. Pflegekräfte für die geplante Reise finanzieren müsst, gäbe es u.U. vielleicht noch eine Möglichkeit. Aber die Reisekosten an sich wird kein Leistungssträger übernehmen. Tut mir leid.

    Vielleicht findet Ihr ja eine günstigere Möglichkeit ein paar Tage zusammen und außerhalb der gewohnten vier Wände zu verbringen. Deutschland hat auch schöne Ecken 😉

    Wenn Dein Anliegen damit geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit noch einmal an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • danke aber betreuungs bedarf besteht auch da er ein b auf seinem ausweiss hat lg. andrea
  • hallo andrea

    das "b" steht nicht für betreuung sondern für begleitung!

    lg rosi
  • Hallo Andrea,

    Rosi hat es schon richtig beschrieben. Außerdem ging es Dir ja um die Finanzierung der Reisekosten.

    Bei weiteren Fragen schreibe gern hier erneut.

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  • hallo rosi

    das weiss ich auch aber das heisst ja auch das er nicht alleine reisen darf oder kann lg.andrea
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