41, Hirntumor , Rente, Arbeitsversuch Behindertenwerkstätte

Meine Schwägerin,41Jahre, ist wegen neurologischer Ausfälle aufgrund eines Hirntumors , seit Jahren voll erwerbsunfähig und berentet.
Um nicht völlig zu vereinsamen möchte sie demnächst versuchsweise beginnen in einer Behindertenwerkstätte zu arbeiten.
Es ist noch sehr, sehr fraglich ob sie es schafft einen 8 Stundentag 3x wöchentlich durchzuhalten.
Bis jetzt haben wir keinerlei Auskunft zuständiger Stellen erhalten, was mit ihrer jetzigen Rente ist , falls sie diese Belastung nicht durchhält.
Wer weiß Bescheid , welche Richtlinien hier gelten?
Weder Mitarbeiter der Lebenshilfe noch Sozialarbeiter der Werkstatt konnten uns weiterhelfen.
mfg
siaw

Antworten

  • Hallo,

    Würde mal zur Eingliederungsbehörde (SGB XII) gehen, für ein Beratungsgespräch. Übrigens die Behörde ist verpflichtet, den Personen dem obliegenden Auftrag zur Beratung und Unterstützung nach den gesetzlichen Vorschriften im Sinne des §§ 10, 11, 17, 18 SGB XII doch Genüge getan wird.
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