Neues BSG Urteil aus Dez 2011 ,wird nicht von der Grundsicherungsbehörde hier anerkannt !

keine Anerkennung vom BSG Urteil hier weder beim LSG noch beim SG in Miet und Unterkunftskosten, sowie auch nicht leistungen von der Eingliederungshilfe von einem Klageverfahren von Internetkosten beim Landesverwaltungsgericht ! Welche rechtlichen Schritte kann ich noch gehen ! welcher Anwalt ist hier mir behilflich ! ?

Antworten

  • Hallo magdalena4,

    meine Sie dieses ?


    Neue Rechtsprechung des Bundessozialgerichts

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat in Urteilen vom 14.04.2011 (Az.: B 8 SO 18/09 R) und vom 25.08.2011 (Az: B 8 SO 29/10 R) entschieden, dass keine anteilige Pro-Kopf-Aufteilung der Unterkunftskosten erfolgt, wenn Leistungsberechtigte in Haushaltsgemeinschaft mit ihren Eltern leben und tatsächlich keine eigenen finanziellen Mittel für die Unterkunft aufwenden, weil die Familie in einer Haushaltsgemeinschaft zusammen lebt.
  • hallo ! nein das urteil meine ich nicht ! sondern ein BSG urteil für unangemeßene Miet und Unterkunftskosten, für die Stadt Freiburg und die naheliegenden Landkreise ! Auch habe ich keinen Anspruch aus SGB 9 $55 , da ich weder allein erziehend bin, noch schwanger, noch in ausbildung ! das hat hier nur dieser Personenkreis ! ander behinderte , auch kein leistungsansprüche zur teilhabe an der Gesellschaft nicht ! Wer kann mir hier dabei bitte helfen ! LG Magdalena
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