GEz befreiung RFwegen nicht nur vorübergehnnder sehbehinderung

hallo zusammnen
ich habe heute von der GEZ bescheid bekommen muss mal wieder einen neuen antrag stellen .doch eine frage habe ich vielcht weiß jemand einen rat von euch . mir ist gesagt worden wegen meiner sehbehinderung hatte ich ein anspruch auf áuf den merkbuchstaben Rf . befund im anhang lg erika

Antworten

  • ich kann den text leider nicht anhängen !!
    Kompletter ausfall des GF bis auf eine kleine insel zentral.Astigamtimus beide augen .hyerropie beide augen .strabismus convergens Persbyopie.
  • Hallo nocheinmal,

    Soweit ich von der Stellungnahme vom VDK weiß, sind Blinde, Sehbehinderte und Gehörlose weiterhin vollständig befreit.

    LG

    Surfer
  • Hallo Erika,

    in unserem Info-Bereich findest Du Näheres zum entsprechenden Merkzeichen:
    http://www.myhandicap.de/schwerbehinderten_merkzeichen.html#c4642

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community!

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
  • was verstehen die unter sehbehindert . reicht die art seebehinderung die ich habe lg erika
  • Hallo Erika,

    ich habe Dein Anliegen an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Vielleicht hilft dir diese Definition weiter:

    Bei Blindheit wird das Merkzeichen Bl zuerkannt.

    Blind ist, wem das Augenlicht vollständig fehlt. Als blind ist auch anzusehen, wessen Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht bei beidäugiger Prüfung mehr als 0,02 (1/50) beträgt. Blindheit ist auch bei anderen, entsprechend schweren Störungen des Sehvermögens (insbesondere Gesichtsfeldeinschränkungen) anzunehmen.

    Quelle: http://www.zbfs.bayern.de/
  • Blinden oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderten Menschen mit einem GdB von wenigstens 60 allein wegen der Sehbehinderung steht das Merkzeichen RF zu. Das Merkzeichen vergibt auf Antrag das Versorgungsamt /Landesamt für Soziales.
    Die GEZ richtet sich bei der Befreiung nicht nach ärztlichen Befunden, sondern nach dem Merkzeichen. Du müsstest Dich meines Wissens also erst an das Versorgungsamt wenden, bevor Du Erfolg bei der GEZ haben wirst.
  • erst einmal vielen dank für deine info. ich habe schon einen behinderten ausweis 60 % das mußte es ja klappen lg erika
  • Guten Tag zusammen,

    Voraussetzung für das Merkzeichen RF in Zusammenhang mit einer Sehrbehinderung ist das man auch das Merkzeichen BL vom Versorgungsamt zuerkannt bekommt. Das Merkzeichen BL bekommt man bei Sehbehinderungen unter folgenden Voraussetzungen:

    •Die Sehschärfe auf dem besseren Auge beträgt nicht mehr als 1/50.
    •Andere Störungen des Sehvermögens (z.B. Gesichtsfeldeinengungen) liegen vor, die obiger Sehschärfe entsprechen.

    Oder bei sog. Vollblindheit.

    Außerdem bitte beachten ab 1.1.2013 müssen auch Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis GEZ-Gebühr bezahlen.

    Beachten Sie hierzu auch:

    http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/informationen-fuer-menschen-mit-behinderung.shtml

    Gänzlich von der GEZ Gebühr befreit werden nur noch taubblinde Menschen (also Taub und gleichzeitig Blind) selbst Menschen die "nur" Taub oder "nur" Blind sind müssen in Zukunft GEZ bezahlen.

    Ich wünsche noch eine schöne und erfolgreiche Woche.


  • Guten Morgen,..

    Und Danke für die Info! Das war mir bisher nicht bekannt. Im Gespräch ist es ja bereits seit Jahren. Da ich die RF - Befreiung auf Dauer / unbefristet habe kann ich durchaus mit dem minimalen Beitrag von 5,99 € leben.

    Nur wer im Gegensatz wenig hat bei dem ist selbst nach der Härtefallregelung der ermäßigte Beitrag sehr viel Geld. Und ob hier der Gleichbehandlungssatz wirklich die richtige Lösung ist bezweifle ich sehr. Es war nur eine gute Argumentation vor Gericht und so war das Gericht gezwungen der Argumentation zu folgen.

    Euch allen eine positive Woche, Mfg Lyn😉
  • danke für die info. hat mir sehr geholfen
  • hallo zusammen
    hatte heute termin beim augen arzt . leider nicht so gut ausgefallen im gegensatz zur letzten untersuchung sind meine augen schlechter geworden der arzt meint die werte bleiben gleich nur die augen werden schlechter. er meinte wenn ich pech habe werden sie noch schlechter.soll jetzt in die uni zur sehschule und dann etwas später kommt eine fachfrau leider habe ich den namen vergessen wie sie sich nennt und sieht noch mal auf meine augen und entschließt ob sie später auch noch übungen mit mir machen muß.und ganz zum schluß soll ich eine klappe oder wie der arzt sagte ein netz übers auge gespannt bekommen. na ja kann nicht laufen augeklappe dann laufe ich halt als pirat durchs leben . es kann derzeit nicht schlimmer kommen .hura ich lebe noch !
  • oh je - erika

    was hast du bloß alles "an den hacken" (wenn man die div. threads von dir liest)-
    sorry wenn ich das so ausdrücke. 🥺

    aber du bist wirklich schlimm mit allem dran.

    gute besserung 😉

    rosi
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