Parkausweis /Parkschein

Hallo Ihr Lieben, ich brauch mal Eure Hilfe. Von einer Kollegin von mir die Mutter, 72 Jahre alt, hat 100% Buchstaben G,B, RF,H. Ein Parkausweis/Parkschein wurde abgelehnt. Ist erst letzte Woche abgelehnt worden. Kann meine Kollegin bzw. ihr Bruder den Wagen auf die Mutter anmelden, das sie dadurch den Parkausweis bekommt? Wohnort ist HH. Ach ja, Behinderung Osteporose und ein Auge fehlt komplett, falls das wichtig ist...

Danke im Voraus für Eure Hilfe.
LG Sanne

Antworten

  • Hallo Sanne!

    Für den blauen Parkausweis braucht man das "aG" im Ausweis, welches der Mutter der Kollegin fehlt.
    Wenn das "aG" im Ausweis ist, ist ein Parkausweis leicht zu bekommen. Ein Foto ist notwendig, 5 Jahre Laufzeit.
    Einen PKW auf die Person mit Handicap anzumelden, hat auf den blauen Ausweis keine Auswirkung, der Halter kann damit Steuervergünstigungen bekommen.


    Gruß, Katrin

  • Hallo darf aber nur mit dem Behinderten fahren oder für ihn besorgungen machen.Alle anderen fahrten für einen selber,(Arbeit )oder sonstiges nicht,wird man erwischt gibt es einen dran wegen Steuerhinterziehung.LG Erich
  • Ab wann bekommt man ein AG? Wieviel Meter darf man da höchstens am Stück laufen können?

  • Hallo delphisanne,

    hab dir mal was rauskopiert:

    Merkzeichen aG

    Das Merkzeichen "aG" ist nur zuzuerkennen, wenn wegen außergewöhnlicher Behinderung beim Gehen die Fortbewegung auf das schwerste eingeschränkt ist; die Beeinträchtigung des Orientierungsvermögens allein reicht nicht aus.

    Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.

    Hierzu zählen:

    Als Erkrankungen der inneren Organe, die eine solche Gleichstellung rechtfertigen, sind beispielsweise Herzschäden oder Krankheiten der Atmungsorgane, sofern die Einschränkung der Lungenfunktion oder der Herzleistung für sich allein einen GdB von wenigstens 80 bedingen.

    Nach der Rechtsprechung darf die Annahme einer außergewöhnlichen Gehbehinderung nur auf eine Einschränkung der Gehfähigkeit und nicht auf Bewegungsbehinderungen anderer Art bezogen werden. Bei der Frage der Gleichstellung von Behinderten mit Schäden an den unteren Gliedmaßen ist zu beachten, dass das Gehvermögen auf das Schwerste eingeschränkt sein muss und deshalb als Vergleichsmaßstab am ehesten das Gehvermögen eines Doppeloberschenkelamputierten heranzuziehen ist. Dies gilt auch, wenn Gehbehinderte einen Rollstuhl benutzen: Es genügt nicht, dass ein solcher verordnet wurde; der Betroffene muss vielmehr ständig auf den Rollstuhl angewiesen sein, weil er sich sonst nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung fortbewegen kann.

    LG Marry
  • Hallo sanne,

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Näheres zum Parkausweis und den Merkzeichen findest Du auch in unserem Info-Bereich:
    http://www.myhandicap.de/behindertenparkplatz.html
    http://www.myhandicap.de/schwerbehinderten_merkzeichen.html#c4632

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit noch einmal an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo Sanne,

    die Behindertenparkplätze sind vor allem für Rollifahrer gemacht. Deshalb bekommt den blauen Parkausweis nur jemand, der ein aG im Schwerbehindertenausweis hat. (Das aG bekommen meist nur beidseitig Beinamputierte und Rollifahrer.) Wir Rollifahrer sind auf diese Parkplätze angewiesen, weil normale Parkplätze zu schmal für uns sind. Auf normalen Parkplätzen können wir Rollifahrer die Autotüren nicht weit genug öffenen um das Auto mit Rollstuhl zu verlassen.

    Auch wenn der Mutter Deiner Kollegin der blaue Parkausweis mit ihrem Schwerbehindertenausweis nicht zu steht, steht ihr auf jeden Fall der organgene Parkausweis zu. Mit dem orangenen Parkausweis darf diese Frau alles das tun, was wir Rollifahrer mit dem blauen Parkausweis auch dürfen. Nur auf einem Behindertenparkplatz parken, daß darf sie damit nicht.

    Schönen Gruß
    Karin
  • Hallo Sanne,

    wie Karin schon schreibt, beantragt den orangenen Ausweis!
    Man kann an Parkuhren ohne Kosten parken das hilft auch schon sehr.

    Grüße Schneeball
  • Ich habe nochmal mit meiner Kollegin gesprochen. Die Mutter kann fast nicht laufen, für lange Wege hat sie einen Rollstuhl bekommen. Nach ca. 50 Metern ist sie schon aus der Puste. Außerdem kann sie kaum noch sehen, ein Auge mußte ihr letztes Jahr operativ entfernt werden, mit dem anderen Auge sieht sie im Dunkeln keine Stufen mehr. Wieviel Prozent sie noch sieht, ist mir leider noch nicht bekannt.

    Danke aber schon mal für alle eure Antworten.

    LG Sanne
  • delphisanne63 hat geschrieben:
    Ich habe nochmal mit meiner Kollegin gesprochen. Die Mutter kann fast nicht laufen, für lange Wege hat sie einen Rollstuhl bekommen. Nach ca. 50 Metern ist sie schon aus der Puste. Außerdem kann sie kaum noch sehen, ein Auge mußte ihr letztes Jahr operativ entfernt werden, mit dem anderen Auge sieht sie im Dunkeln keine Stufen mehr. Wieviel Prozent sie noch sieht, ist mir leider noch nicht bekannt.

    Danke aber schon mal für alle eure Antworten.

    LG Sanne


    Hallo Sanne,

    dann sollte diese Frau unbedingt einen Verschlechterungsantrag beim Versorgungsamt stellen. Wichtig ist aber das sie nicht hinein schreibt was sie noch alles kann oder nicht kann. Diese Details kennt das Versorgungsamt bereits. Sie sollte sich dabei nur auf den Rollstuhl beziehen. Wenn sie eine Kopie des Krankenkassenschreibens bei legt mit dem ihr der Rollstuhl genehmigt wurde und als einzige Begründung in den Verschlechterungsantrag hinein schreibt, "weil sie jetzt einen Rollstuhl benötigt", wird das Versorgungsamt höchstwahrscheinlich gar keine neuen ärztlichen Atteste verlangen und den Schwerbehindertenausweis dieser Frau kommentarlos ändern.

    Schöne Grüße
    Karin
  • hallo zusammen
    mein mann hatte vor ca 2 jahren nach einen langen kampf den buchstaben "ag " und den parkausweis bekommen. er ist seid einem schlaganfall halbseitig gelähmt und kurze zeit später hatte er einen oberschmeckel halsbruch. das ganze brauchte 4 gutachter .zum schluß mußten wir klage einreichen. für weite strecken braucht er einen e-rolli . erst als der richter gesehen hatte wie schlecht er laufen und sich bewegen konnte bekamm der postum den buchstaben "ag"
  • ich habe erfahrungen gemacht wie nocheinmal, daß es inzwischen schwieriger geworden ist mit AG dem blauen als auch dem Orangenparkausweiss.
    Man muss sich eher durchklagen und braucht einen langen Atem.

    Auch mein Psychiater/Neurologe bei dem ich heute war sagte das es nicht so einfach ist.
    Es ist dabei vieles mitunter Auslegungssache bzw. Grauzonen.

    Ich hatte selber mal AG, nur falle unter die neue Regelung daß es nach 2 Jahren wieder neugeprüft worden ist.
    Ein paar der Leute die den Schein haben da fass ich mir teilweise an den Kopf waren wohl einige dabei die noch unter die alte Regelung, hast du einmal AG dann hast du immer AG.
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