Behindertenparkplatz

Wir haben für unseren Klienten einen für ihn persönlich reservierten Behindertenparkplatz ( mit Ausweisnummer). Ständig ist dieser zugeparkt von nicht behinderten. Diese werden dann abgeschleppt. jetzt kommt es auch vor, dass Parker mit Behindertenausweis auf diesem Parkplatz stehen, obwohl er ausschlieslich für unseren Klienten reserviert ist. Dürfen diese auch abgeschleppt werden?
LG Thomas

Antworten

  • Hallo Breather,

    ist denn für die anderen Parker (mit Parkausweis) irgendwo ersichtlich, dass der Parkplatz für eine bestimmte Person reserviert ist?

    Ich kenne das aus den Niederlanden so, dass dort Hinweisschilder auf den Behindertenparkplätzen angebracht sind, auf denen das Kfz.-Kennzeichen steht. „Reserviert für .... (Kennzeichen)“.

    Stellt man sich trotzdem widerrechtlich auf einem dieser Plätze, kann das Fahrzeug abgeschleppt werden, auch wenn man selbst einen Parkausweis besitzt.

    Hier bei uns habe ich solche Hinweisschilder aber noch nicht gesehen; woher soll man denn wissen, dass der Parkplatz für ein bestimmtes Fahrzeug reserviert ist?

    Liebe Grüße
    😉
  • Guten Morgen Thomas,

    ich weiss nur von meinen Pflegern/ rinnen, das zu diesem Papier agiert wird wenn mein Parkplatz besetzt ist oder der von anderen Personen im Haus. Die Situation ist die wie durch dich beschrieben.

    Allgemeine Sonderparkplätze für Behinderte und personenbezogene Einzelparkplätze

    Nicht überall, wo ein dringendes Parkbedürfnis von Behinderten besteht, ist der ruhende Verkehr so geregelt, dass mittels der Behindertenparkausweise den berechtigten Interessen der Behinderten genügend nachgekommen wird. Kurzparkzonen in Gegenden mit Parkraummangel sind oft so stark besucht, dass die Chancen für Behinderte, dort eine Parkmöglichkeit vorzufinden, eher schlecht sind. Ähnlich ist die Situation in Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot; diese können nicht nur vom Ladeverkehr besetzt sein, sie sind nicht selten auch von "normalen" Fzg-Führern verbotswidrig zu geparkt.

    Daher können überall dort, wo es das Interesse der Behinderten erfordert und die Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO nicht ausreichend sind, allgemeine Sonderparkplätze für Behinderte eingerichtet werden.

    Dabei handelt es sich um besondere Stellflächen, die nur Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG) und Blinden (Bl) vorbehalten sind. Diese Sonderparkplätze werden durch Zeichen 314 und 315 und einem Zusatzschild mit Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichnet.


    Zum Kreis der davon Begünstigten führen Berr / Hauser / Schäpe, Das Recht des ruhenden Verkehrs, 2005, Rd.-Nr. 180 aus:

    "Begünstigt sind nur Schwer-behinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde, also derselbe Personenkreis wie bei der Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO. Die Parkerlaubnis gilt nicht nur für den Behinderten als Selbstfahrer, sondern auch für den ihn jeweils befördernden Fahrzeugführer. Nach § 42 Abs. 4 StVO (Zeichen 314 und 315) kann die Parkerlaubnis zugunsten Schwer-behinderter mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinder beschränkt sein. Die Parkerlaubnis setzt nicht voraus, dass der Behinderte das Fahrzeug selbst lenkt; einem Blinden und teilweise auch den Gehbehinderten wäre dies faktisch gar nicht möglich und sie können wegen ihres Körperschadens auch keine Fahrerlaubnis erlangen. Sie sind darauf angewiesen, von anderen Personen befördert zu werden. Es genügt aber nicht, dass das Fahrzeug im Interesse eines Schwer-behinderten (Besorgungsfahrt in Abwesenheit des Behinderten) eingesetzt ist; es muss eine Fahrt sein, die der Beförderung des Behinderten dient."

    Die mit Zeichen 314/315 und mit dem ZZ 1044–10 gekennzeichneten, nicht personenbezogenen Sonderparkplätze stehen nur den mit einem besonderen Parkausweis versehenen Schwer-behinderten und Blinden zur Verfügung. Die Ausnahmen (= Parkerleichterungen) gelten kraft ausdrücklicher Vorschrift nur, wenn die Parkausweise gut lesbar ausgelegt sind (§ 42 Abs. 4 StVO).

    Ist die Höchstparkdauer zeitlich beschränkt - was auch für Behindertenparkplätze zulässig ist - so muss dies befolgt und das Befolgen durch Auslegen der Parkscheibe dokumentiert werden.

    Neben diesen allgemeinen Sonderparkplätzen für Behinderte gibt es auch die mit Zeichen 286, 314 oder 315 und mit Zusatzschild 1020-11 oder 1044-11 gekennzeichneten personenbezogenen Einzelparkplätze.

    Für ihre Benutzung ist ein "besonderer Parkausweis" mit einer Nummer erforderlich. Und diese Nummer muss mit der auf dem Zusatzschild angegebenen Nummer übereinstimmen. Der besondere Parkausweis muss gut lesbar im Fahrzeug für Kontrollzwecke ausgelegt sein, andernfalls liegt auch bei materieller Parkberechtigung ein Parkverstoß vor.

    Die Behörden dürfen auch einen mit einer Nummer versehenen allgemeinen Parkausweis für Behinderte ausstellen und dem Behinderten trotzdem einen Einzelplatz mit Nummer zuteilen. Dies soll im Interesse der Vermeidung der Ausstellung mehrerer Parkausweise zulässig sein (der Behinderte benötigt ja außerhalb seines Einzelplatzes noch einen Ausweis für die übrigen allgemeinen Behindertenparkplätze).

    Dem Berechtigten an einem personenbezogenen Einzelparkplatz ist es nicht gestattet, einen anderen auf "seinem" Parkplatz parken zu lassen; diese Dispositionsbefugnis steht ihm nicht zu, vgl. VG Berlin NZV 1996, 48 (Beschl. v. 14.03.1995 - 5 A 193.94).

    Zu beachten ist, dass die Einrichtung von Parkbevorrechtigungen dann nicht in Betracht kommt, wenn dem Schwer-behinderten auf seinem eigenen Grundstück ausreichende Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen oder geschaffen werden können, vgl. OVG Münster (Urteil vom 23.06.2004 - 8 A 2057/03).

    ----------------------

    Hoffe es bringt dir etwas. Bei uns wird abgeschleppt, auch dann wenn der/ die Fremdparker / rin selbst aG im Ausweis hat. Diese Parkplätze haben oder dienen einen besonderen Zweck und der darf durch eine andere Person ( mit Behinderung ) nicht zweckentfremdet werden.

    Dir ein schönes sonniges WE , Mfg Lyn

  • Hallo Thomas,

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Auch andere Menschen mit Sonderparkausweis müssen diese Parkplatzreservierung respektieren - wenn diese denn entsprechend deutlich gemacht ist.

    So bitter das ist...

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community!

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
  • Hallo zusammen,

    mangels Zeit kann ich die Beiträge nur kurz überfliegen... nur soviel.. Auf dem Schild des Parplatzes ist das übliche Schild für einen Behindertenparkplatz .Zusätzlich reserviert für....und dann kommt eine Nummer und die ist identisch mit der Nummer auf unserem Ausweis. Also ist ersichtlich, das auf diesem Platz nur ein bestimmtes Fahrzeug parken darf. Ich werde später die Beiträge in Ruhe lesen.. Erstmal danke hierfür.
    LG Thomas
  • Hallo Thomas,
    Auf einem personenbezogenen Parkplatz darf nur derjenige stehen, für denn er eingerichtet wurde. D.h. Er muss in Besitz des EU parkausweises sein, der die gleiche Nummer hat, die auf dem Schild steht. Alle anderen darf man abschleppen lassen. Bei uns macht die Polizei eine Halterabfrage, bevor sie den Abschleper ruft und versucht den Halter zu erreichen und auf seinen Fehler hinzuweisen Die 35 € sind auf jeden Fall fällig.

    Gruß, Fluse
  • Fluse hat geschrieben:
    Hallo Thomas,
    Auf einem personenbezogenen Parkplatz darf nur derjenige stehen, für denn er eingerichtet wurde. D.h. Er muss in Besitz des EU parkausweises sein, der die gleiche Nummer hat, die auf dem Schild steht. Alle anderen darf man abschleppen lassen. Bei uns macht die Polizei eine Halterabfrage, bevor sie den Abschleper ruft und versucht den Halter zu erreichen und auf seinen Fehler hinzuweisen Die 35 € sind auf jeden Fall fällig.

    Gruß, Fluse


    Das machen wir auch immer... bestimmt schon 10x in kürzester Zeit. Nur das jetzt schon Behinderte mit Ausweis einen personenbezogen PP blockieren ist für uns neu.. Aber ich denke wir bekommen das in den griff. Die Stadt hat uns zugesagt einen Poller zu installieren, Dann ist es sicher, das nur noch wir darauf parken.
    Danke an Alle für die hilfreiche Unterstützung.
    LG Thomas
  • Das mit dem Poller ist eine gute Idee. Schön, dass man Euren Klienten von Amtswegen so unterstützt 😀

    Aber irgendwie auch traurig, dass es so weit kommen muss...
  • Justin_MyHandicap hat geschrieben:
    Das mit dem Poller ist eine gute Idee. Schön, dass man Euren Klienten von Amtswegen so unterstützt 😀

    Aber irgendwie auch traurig, dass es so weit kommen muss...


    Hi.... Na am Anfang gab es schon erhebliche bis massive Probleme im Besonderen mit der Polizei ( was das abschleppen angeht). Aber nach einer Sehr "freundlichen" Mail von mir an den Chef des Ordnungsamtes und dem Chef der Polizei, läuft es wie geschmiert.
    😡

    LG Thomas
  • Fluse hat geschrieben:
    Die 35 € sind auf jeden Fall fällig.

    Gruß, Fluse


    Hallo zusammen,

    gestern habe ich zu diesem Thema einen TV-Bericht gesehen.
    Ein Inhaber eines Parkausweises erzählte, er sei schon mal erfolglos über eine halbe Stunde durch die Stadt gefahren um einen freien Behindertenparkplatz zu finden. Diese seien aber auch ständig zugeparkt – teilweise auch von Leuten ohne Parkausweis -, so dass er wieder unverrichteter Dinge nach Hause fahren musste.

    Ich finde, die Strafen für das widerrechtliche Parken auf Behindertenparkplätzen sollten drastisch angehoben werden, denn 35 € sind für viele ein Witz. Ich würde mal sagen, auf 350,-- € erhöhen wäre durchaus angebracht. Dann braucht man auch keine Poller, über die man stolpert.

    Lieben Gruß

  • Bei den 35 Euro bleibt es ja nicht! Wenn wir abschleppen lassen, kommen da nochmal ca 200 Euro Abschleppgebühren dazu. Und... der Poller ist ein etwa 1 m hoch und kommt an den Rand des Parkplatzes. Also den wird man schon nicht übersehen können. Aber stimmt 35 Euro ist ein Witz..

    LG Thomas
  • Moin..

    Am WE war es wieder soweit.
    Am Samstag PP zugestellt durch Fahrer mit Behindertenparkausweis. Konnte durch die Polizei ermittelt werden fuhr dann nach 30 min Wartezeit seinen PKW weg. Am Sonntag ging es dann weiter ..wieder zugeparkt mit Behindertenparkausweis. Halter konnte nicht ermittelt werden..wurde abgeschleppt.
    Ich hoffe nur, wir bekommen bald unsere Poller, damit das Problem endlich beendet ist.

    LG Thomas
  • Breather hat geschrieben:
    Aber nach einer Sehr "freundlichen" Mail von mir an den Chef des Ordnungsamtes und dem Chef der Polizei, läuft es wie geschmiert.
    😡


    Ich sag's ja immer wieder: Kommunikation ist alles ^^
  • Hallo Leute bin neu hier und habe zurzeit ein Problem mit nemo parkplatz.
    Folgendes Sohn behindert Merkzeichen ag,H,B wir sind vor kurzem in einer behindertgerechte Wohnung gezogen in einem Mehrfamilienhaus davor ist ein behinderter Parkplatz mit einem zusatzschilder für die ausweisnummer
    Nach erfragen diesem Parkplatzes wurde mir von wohnungsgesellschaft geraten sich an Verkehrsamt zu wenden dies habe ich auch gemacht um mir dann zu sagen lassen zusatzschilder gibt es nicht mehr da kann jeder parken der berechtigt ist.Jetzt wohnen wir da haben einen Sohn im Rollstuhl und es kann jeder der nicht hier wohnt parken die anderen Plätze sind vorhanden aber nicht so breit . Wie kann es sein das die stadt verweigert einen parkplatz zuzuweisen da der Platz ja extra für die Wohnung erstellt wurde.

    Mfg

    Sascha
  • Hallo Sascha,
    wenn ich deinen Beitrag richtig lese ist dort zwar ein Parkplatz für Behinderte, der Alleinberechtigte scheint aber nicht mehr dort zu wohnen wo nach das Zusatzschild keine Gültigkeit mehr hat.
    Das Verkehrsamt ist ein lahmer Haufen, denen würde ich erst mal Druck machen daß das Zusatzschild entfernt wird.
    Aus deinem Beitrag geht leider nicht hervor ob du einen Antrag auf einen B-Parkplatz gestellt hast.
    Mündliche Aussagen sind immer sehr vage.

    Heidi
Diese Diskussion wurde geschlossen.