würde das amt denn eventuell auch die doppelte miete und die maklergeb. übernehmen wenn mann 3 monat

und muss ich dann einen antrag am amt dafür stellen und was ist wenn sie dies ablehnen. mfg.

Antworten

  • hi du musst mit dem neuen mietvertrag zum amt gehn danns agen die dir ob sie es tun werden oder nicht.

    ja die können ablehnen aber daggen kann man sich wehren und vorgehen zur not mit einem anwalt.

    da is nur das problem selbst mit eil verfahren udneilanträgen über dne analt kanns 4 bis 6 wochen dauern bis zur not ein gericht darpüber entscheidet.

    bisher haben diese gerichtlichen urteile aber immer dem geholfen der da kämpft also die ämter haben verloren...

    naja wegen der maklergebühr kommt auch ein bisschen drauf an wie hoch die ist udnd a kann man ein darlehn bekommen dann oder klären ob man es abstottern kann.

    ich habe bei meinr jetzigen wohnung die kaution die war sehr hoch auch in raten gezahlt und das ging obwohl es eine baugenossenschfat war.

    ich hab von meiner eu rente die kaution heir abgestottert. da es zuverlässig war wars kein problem...
  • Hallo ilyess,

    gem. §22 (6) SGB II können Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten vom Amt übernommen werden. Dies musst Du jedoch vorab beantragen.

    Die Übernahme von doppelter Miete ist dort jedoch nicht geregelt. Hierbei würde es sich wohl um eine Einzelfallentscheidung handeln.

    Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen!

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