Wie genau nimmt die DRV die Formulierung


Ihr Lieben,

weiß hier jemand, wie "genau" die DRV die Vorlage "unter 3 Stunden" bei voller Erwerbsminderung nimmt?

Ich habe seit etwa 17 Jahren einen Bürojob auf 400-Euro-Basis und arbeite max. 40 Stunden im Monat. Es kommt auch schon mal vor, dass ich an einem Tag nur 2,5 Stunden arbeiten kann und leiste dann am nächsten Tag eine halbe Stunde mehr (z. B. dann 3,5 Stunden). Das heißt, es gibt (in Ausnahmefällen) auch Tage im Monat, an denen ich die 3 Stunden (geringfügig) überschreite. Grundsätzlich arbeite ich an 4 Vormittagen in der Woche. Oft nehme ich mir auch einfach noch eine viertel Stunde Zeit für meine Übungen (bezahlte Pause und somit arbeitsfreie Zeit).

In einem anderen Forum habe ich folgendes gelesen:
Der Rentenversicherungsträger muss seit dem 01.04.2003 lediglich die Höhe des Arbeitsentgeltes prüfen. Selbst, wenn der Rentenempfänger den Hinzuverdienst von 400 Euro in wenigen Stunden erzielt, wäre dies zunächst nicht zu beanstanden. Allerdings werden grundsätzlich nur noch Renten auf Zeit gezahlt, so dass bei Verbesserung des Gesundheitszustandes ggf. eine Verlängerung der Zeitrente abgelehnt wird. Auch bei Erwerbsminderungsrenten, die auf Dauer gewährt wurden, wird in bestimmten Abständen geprüft, ob eine Besserung des Gesundheitszustandes vorliegt. In diesen Fällen wird natürlich auch nach Beschäftigungen und deren zeitlichen Umfang gefragt, so dass auch diese Rente entzogen werden kann. Aber es ist doch sehr unwahrscheinlich, dass ein Erwerbsminderungsrentenbezieher, der nicht mehr gesund ist, eine Beschäftigung von 40 Stunden pro Woche durchführen kann.

Demnach hätte ich ja nichts zu befürchten, oder doch?
Wer hat Erfahrung damit gemacht?

Ich plane, in Kürze einen Rentenantrag zu stellen und möchte nichts falsch machen. Mein Krankheitsverlauf ist fortschreitend, Besserung oder Heilung nicht in Sicht.

Liebe Grüße


Antworten

  • Hallo liebes Zornroeschen,

    ich habe persönlich keine Erfahrungen mit der DRV. Ich denke, hier kann vielleicht der/die eine oder andere aus der Community Erfahrungen beisteuern.

    Grundsätzlich denke ich aber, dass man niemanden abstellen wird, der aufpasst, ob Du nun 2,5 oder 3 Stunden am Schreibtisch sitzt. Vielmehr werden wohl der Arbeitsvertrag mit den monatlichen Arbeitsstunden und den vereinbarten Arbeitstagen (und dem sich daraus ergebenden Arbeitsstundendurchschnitt), zusammen mit den (fach-) ärztlichen Gutachten zugrunde gelegt.

    Ich konnte Dir hoffentlich ein wenig weiterhelfen.

    Sicherlich wird es auch noch Rückmeldungen aus der Community geben 😉
  • Hallo Zornroeschen

    Wenn man die volle Erwerbsminderungsrente erhält, darf man 400 Euro im Monat verdienen. Die Arbeitszeit darf 3 Stunden täglich bzw. 15 Stunden in der Woche nicht überschreiten. Die 400 Euro darfst Du 14 Mal im Jahr verdienen. 2x im Jahr darf der Verdienst doppelt so hoch ausfallen (Ausgleich für Urlaubs und Weihnachtsgeld) In wie weit die DRV die Arbeitszeit überprüfen kann, weiß ich nicht. Ich denke Mal sie kann nur den Arbeitsvertrag überpürüfen. Wie betriebsintern die tägliche bzw. wöchentliche Arbeditszeit verteilt wird, ist meiner Meinung nach nicht überprüfbar. In Deinem eigenen Iteresse solltest Du aber darauf achten daß Du nicht mehr als 15 Stunden in der Woche arbeitest. Die Regelungen zu den Hinzuverdienstgrenzen stehen z.B. im Rentenversicherungsverlauf und im Rentenbescheid.

    LG Nobby
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