Wohngeld

Hallo, mein Wohngeldantrag wurde abgelehnt. Begründung: Trotz der Mitwirkung konnte das Einkomen nicht ermittelt werden. Dies gehe zu Lasten des Antragstellers.
Vorgang: Ich bekomme eine Rente nach dem Opferentschädigugsgesetz (OEG). Der Zweck ist der Ausgleich des erlittenen Gesundheitsschadens. Die Rente ist auf andere Sozialleistungen nicht anrechenbar. Mehr Geld habe ich nicht, da ich als Studentin keinen Anspruch auf andere Sozialleistungen (ALG oder so) habe. Ich habe das Amt Dresden mehrfach darauf hingewiesen. Auch ha ebich auf den grad der Gesundheitsschädigung (Heißt im OEG so) hingewiesen, da mir dieser eine erwerbstätigkeit neben dem Studium unmöglich macht. Ich habe meine Ersparnisse angegeben, mein Einkommen (OEG-Rente) und eine eine eidesstattliche Erklärung (ohne Anwalt) abgegeben. Trotzdem die Ablehnung. Nun bin ich mangels Finanzierung obdachlos. Was tun? Der kontaktierte Rechtsanwalt hat Urlaub, der Rest keine Ahnung von Behinderung / Opferentschädigung, die ja relevant ist.

Antworten

  • Hallo Denker.

    Mit OEG kenne ich mich nicht aus. Aber was meinst du mit Obdachlos? Hast du keine Wohnung? Und wenn nein, wo lebst du?
    Wenn du keine Wohnung hast, dann wird das Wohngeld abgelehnt. Du mußt erst einen Wohnraum durch einen Mietvertrag nachweisen. Bei mir in der Gegend gibt es "Fachstellen für von Wohnungsnot oder Obdachlosigkeit bedrohte Menschen" such einmal im Internet nach diesen Begriffen, ob es solche Stellen auch in Dresden gibt.
    Diese Organisationen helfen dir einem geeigneten Wohnraum zu finden. Meist muß bei diesen ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Da du aber kein großes Einkommen hast, kannst du damit rechen, das dieser übernommen wird. Wenn du solche Stellen nicht finden kannst, frag bei der Caritas oder beim Diakonischen Werk. Ich habe hier im Forum den Tipp bekommen, mir einen Anwalt für Sozialrecht zu suchen. Ist dein Anwalt aus diesem Fachbereich? Es gibt Stellen die Anträge kostenlos auf ihre Richtigkeit prüfen. Das heist, sie sehen sich deine Unterlagen an, ob alles ordnungsgemäß berechnet wurde, oder ob du noch etwas anderes beantragen kannst. Bei uns heißt diese
    Stelle "Maßarbeit". Sie ist vorwiegend für Harz 4 Empfänger oder Arbeitslose zuständig, beraten aber auch Rentner und Behinderte Menschen. Versuch heraus zu bekommen, ob es so eine Stelle auch bei dir gibt.

    Viel Glück
    monado
  • Meinen Wohngeldantrag habe ich gestellt als ich eine Wohnung anmietete. Während das Verfahren lief, habe ich die Miete aus meinen Ersparnissen aus der OEG-Rente und deren monatlichen Zahlungen gezahlt. Die ist vom Gesetzgeber eigentlich zum Ausgleich der Gesundheitsschädigung und nicht für eine Miete oder den Lebensunterhalt gedacht. Meine Ersparnisse sind aufgebraucht. Die OEG-Rente reicht knapp um die Zusatzkosten des Gesundheitsschadens auszugleichen, wenn man sich bescheiden verhält. Da ich die Wohnung nicht ohne Wohngeld halten kann und meine Gesundheit sich durch das Abzweigen der Rente für Miet auch nicht gerade bessert(e), musste ich die Wohnung kündigen. Eine neue Wohnung bekomme ich nicht, da ich kein Einkommen bzw. die Rente auch bei kompletter Verwendung für Miete nicht einmal für ein Zimmer reicht.
    So bin ich nun ohne Wohnung. Das Amt fühlt sich nicht zuständig, sondern verweist auf den alten Wohnort. Dorthin kann ich wiederum nicht, weil dies der Ort ist, an dem ich einem extremen Verbrechen zum Opfer gefallen bin und die Täter nicht gefasst wurden.

    Ich habe nicht die Kraft für einen Kampf mit den Behörden.

    Wenn ein Widerspruch gegen den Bescheid aussichtslos ist, dann sollte ich meine Kraft anders einsetzen. Das mir trotz Nachweis meines Einkommens (OEG-Rente) ein Antrag auf Wohngeld abgelehnt wird, ist für mich nicht nachvollziehbar. Man nahm auch nie Stellung zu meinen Fragen.

    Für Sozialleistungen steht mir mein Studentenstatus im Wege. Das Studium aufzugeben kommt für mich nicht in Frage, da mir andere Wege in eine Berufstätigkeit verbaut sind und mein Hirn ohne verkümmert (IQ > 130).
  • Hallo Denker

    deine Situation erschreckt mich zutiefst!
    Ich glaube, das das Amt hier im Unrecht ist. Einen Wiederspruch gegen den Bescheid würde ich auf jeden Fall einreichen. Dann muß neu geprüft werden. Wenn du das nicht machst, ist dein Antrag hinfällig.
    Wenn du genau weißt, das deine OEG Rente nur für den Ausgleich deiner Gesundheit ist, dürfte diese nicht als Einkommen angerechnet werden. Ich weiß das man außerdem ein Vermögenansparrecht bis 6000,00 Euro hat. Das ist neu gesetzlich geregelt worden, aus diesem Grund sind Sozialleistungen gekürzt worden.
    Das das Amt dich auf deinen alten Wohnort verweist, in Kenntins dessen, was dort passiert ist, ist eine Unverschämtheit. Niemand kann von dir verlangen, dort wieder hinzuziehen. Das Amt sollt sich vielleicht einmal das Grundgesetz durchlesen.
    Ich kann dir im Augenblick nur raten, dich an die Stellen zu wenden, die ich dir bereits mitgeteilt habe. Oder nochmal deinen Anwalt kontaktieren. Eine andere Möglichkeit wäre, sich an die Polizei zu wenden. Dort gibt es Stellen für Opferschutz oder für Frauen in Gewaltsituationen. Vielleicht können sie dir weiterhelfen. Ansonsten kenne ich nur das Frauenhaus, in dem man vorübergehend Wohnraum und Hilfe finden kann.

    Viele Grüße
    monado
  • Hallo Denker,

    wende dich mal an die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS)
    des Deutschen Studentenwerks: http://www.studentenwerke.de/main/default.asp?id=06105#kontakt

    Die können in Deiner Situation sicherlich weiterhelfen 😉
  • @Justin_MyHandicap
    Hallo Justin,
    Das Studentenwerk war noch nie eine Hilfe für mich. Ich bin über den zweiten Bildungsweg an die Uni gekommen, also schon ein paar Jährchen älter als andere. Dann dauerte das Studium durch das erlittene Verbrechen auch noch länger als geplant.
    Das Studentenwerk hat auf meine Sitution reagiert: a) Wohnheim ist nur für bedürftige und nur für junge Studierende. Sie sind ja schon alt (27+) und haben die Studenhöchstdauer längst überschritten, b) warum wollen sie denn noch studieren? Und das mit ihren Einschränkungen, das muss doch nicht sein.
    c) Hinweis auf den freien Wohnungsmarkt, Tagespresse.
    Das Studentensekretariat lehnte eine Beurlaubung vom Studium ab, da ich die zwei möglichen Urlaubssemester schon gehabt habe. Stimmt, da lag ich auf der Intensivstation. Ohne Urlaubssemester keine Sozialhilfe o.ä.
  • Hallo Denker, herzlich Willkommen hier im Forum.

    Beim lesen fiel mir was ein. Wenn Du im Krankenhaus auf der Intensivstation gelegen hast, würde ich mir von dem Krankenhaus eine Bestätigung (Attest) geben lassen, wo genau drin steht, von wann bis wann Du im Krankenhaus gelegen hast und aus welchen Gründen, also Diagnose etc...Vielleicht hilft Dir ja so ein Attest (Arztbericht ) weiter gegenüber der Uni, damit Du doch noch 2 Urlaubssemester nehmen kannst. Du kannst ja nix dafür, das Du im Krankenhaus gelegen hast. Und der UNI müsste es doch einsehen, das Du keine Schuld an dem Krankenhausaufenthalt hast. Ich drück Dir die Daumen, das es bald positiv für Dich weitergeht. Ich wünsch Dir ein schönes und vor allem sonniges Wochenende. LG Sanne
  • Hallo ich dachte Wohngeld gibt es nicht mehr.Habe ich gedacht.Dann habe ich wohl etwas neues gelernt.Man lernt nie aus.
  • @delphisanne63"
    Hallo delhisanne63,
    danke für den Willkommensgruß. Ein Urlaubssemster bekommt man, bei einem vorgeschriebenen Auslandsaufenthalt und bei unverschuldeter Krankheit. Maximal gibt es zwei Semester. Auf mehr besteht kein Rechtsanspruch. Auf Verständnis hofft man da an meiner Uni vergebens. Ein Uni-Wechsel kommt nicht mehr inn Frage, da ich in den abschlussprüfungen stecke. Inzwischen hat die Uni mitgeteilt, dass ich bei einer Beurlaubung die Prüfungen auch nicht ablegen dürfte. So muss ich mir wohl ohnehin einen anderen Weg suchen. Danke Dir fürs Mitdenken.
  • Hallo DunjaJess

    natürlich gibt es noch Wohngeld. Es wird bei den Gemeinden auch Mietzuschuß genannt. Wenn man bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet erhält man diesen Zuschuß, Die Berechnung ist sehr komplex und individuell. Es spielen bei der Berechnung viele Faktoren eine Rolle wie u a. Familengröße/Einkommen und die Wohnklasse .Die Einkommensgrenzen sind recht großzügg. Mietzuschuß können alle Menschen erhalten deren Einkommen höher als dem eines Hartz IV Empfängers (inclusive der Wohnkosten) aber deutlich niedriger als das Durchschnittseinkommen ist. Wie der Name schon sagt handelt es sich um einen Zuschuß zur Miete und nicht wie bei den Hartzlern um die komplette Übernahme der Kosten. In der Regel beteiligt sich die Gemeinde mit etwa 20%-30% an der Miete. Übrigens kann man den Mietzuschuß auch erhalten wenn man ein Haus oder Eigentumswohnung besitzt. Hier heißt die Leistung Lastenausgleich. Der Lastenausgleich dient dazu die monatliche Belastung der Raten an die Bank zu verringern. Gehe Mal auf die Webseite Deiner Gemeinde und gebe in der Suchmaske "Mietzuschuß und/oder Wohngeld"ein. Dann erhälst Du alle Infos. Mit ein bischen Glück steht auch der entsprechende Antrag zum Download zur Verfügung. Du kannst auch über einen Wohngeldrechner (googlen) ermitteln ob und wenn ja wieviel Mietzuschuß Dir etwa zusteht.


    LG Nobby
  • Hallo Denker,

    mit welchem Studentenwerk hast Du derart schlechte Erfahrungen gemacht? Mit denen bei Dir vor Ort? Oder mit der genannten Beratungsstelle in Berlin?

    Die kenne ich durch meine Arbeit und hab bisher nur positive Erfahrungen gemacht.
  • Meine schlechten Erfahrungen stammen aus dem Studentenwerk am Ort (BaWü). Ich habe das Amtsgericht um einen Beratungsschein für einen Anwalt gebeten. Abgelehnt. Gibt es nicht mehr. Die Beratung durch das Amtsgericht war ein schlechter Scherz.
    Ich habe nun den VdK mit der Übernahme des Falls beauftragt. Da ich dort noch nicht lange Mitglied bin, musste ich einen Betrag zahlen. Der war aber geringer als der, den man mir in einer freien Kanzlei als Beratungssumme genannt hat.
    Ich bin froh, dass der VDK den Amtsstreit aufnimmt. Man war nett und schien kompetent.

  • Hallo Denker,

    in diesem Fall scheint (leider) eine Betreuung vor Ort sehr angebracht. Wir wünschen Dir viel Erfolg!

    Gern kannst Du uns an dieser Stelle über den Fortgang auf dem Laufenden halten.
  • Zwischenstand:
    Es sieht so aus, dass ich zu wenig Einkommen habe, um einen Anspruch auf Wohngeld zu haben.
  • Also zuviel Einkommen für die Inanspruchnahme von Sozialleistungen ist mir ja durchaus geläufig. Aber zu wenig?
  • hallo,

    ich empfehle dir beim zuständigen versorgungsamt einen antrag auf teilhabe am arbeitsleben im rahmen des studiums zu stellen, die zahlen dann alles was du fürs studium brauchst ich fange im oktober auch an zu studieren und bekomme die sogenannte unterhaltsbeihilfe fürs studium ....€ + meine rente gds ... v.H. + Studiengebühren u. bücher ect...., diese Leistungen sind nach dem oeg/bvg in allen bundesländern gleich.

    da hier wohngeld 340,- mit drin ist brauchst dich nicht mit dem amt für wohngeld rumzuschlagen.

    ich hoffe ich konnte dir helfen und komme nicht zu spät^^

    viel erfolg
    😃
  • Justin_MyHandicap hat geschrieben:
    Also zuviel Einkommen für die Inanspruchnahme von Sozialleistungen ist mir ja durchaus geläufig. Aber zu wenig?


    Tja, ist das Einkommen zu gering, dann sei nicht sichergestellt, dass das Wohngeld auch für den bestimmten Zweck verwendet werde.Anspruch von Wohngeld ist damit an ein Einkomen gebunden, dass den sonstigen Lebensunterhalt deckt.
  • alex29 hat geschrieben:
    ich empfehle dir beim zuständigen versorgungsamt einen antrag auf teilhabe am arbeitsleben im rahmen des studiums zu stellen, die zahlen dann alles was du fürs studium brauchst (...)


    Danke Dir.
    Leider wird ein Studium nur dann über Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) gezahlt, wenn es sinnvoll und angemessen ist, d.h. mit hoher Wahrscheinlichkeit in eine Berufstätigkeit führt und die Ursache für notwendige Unterstützung nachweislich in der gewaltbedingten Schädigung liegt.
    Mein Grad der Schädigung ist hoch,zweifelsfrei mit Auswirkungen auf meine berufliche Karriere. Die Prognose ist allerdings schlecht.
    Ich werde Deinen Tipp mich an das Versorgungsamt zu wenden dennoch berücksichtigen. Durch einen Anwalt werde ich prüfen lassen, ob der damalige Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben als Teil des Antrags des Erstantrages auf Leistungen nach dem OEG überhaupt ausreichend, nämlich mit Blick auf ein Studium, geprüft wurde. Ob es im Abschlusssemester rückwirkend und für die verbleibende Zeit noch nützt, bleibt abzuwarten.
  • Hallo Zusammen,
    ich will Euch das Ergebnis meines Kampfes mit dem Amt mitteilen.
    ein Anwalt des VdK schrieb einen Brief und fragte an, welche Unterlagen denn nun wohl noch fehlen würden. Er wies darauf hin, dass mein Vermögen hier nicht relevant sein könne. Anwort: Ablehnungebescheid wird aufgehoben. Verwertbares Einkommen im Jahr beträgt 20,80 Euro. Rente nach dem Opferentschädigungsgesetz ist als Einkommen nicht anrechenbar.
    Nachzahlung des Wohngeldes erfolgt in den nächsten Tagen.
    So schnell kann das gehen, wenn ein Anwalt einen Brief schreibt, der sich inhaltlich gar nicht von meinen unterschied. Zukünftig werde ich Anträge und die Behördenschreiben gleich vom VdK-Anwalt prüfen lassen, denn mehr als die Hälfte der angeforderten Unterlagen waren von der Behörde zu unrecht angefordert worden.Zwei Ablehnungsbescheide zu unrecht erteilt.
  • Hallo Denker,

    zunächst einmal freut es mich sehr zu hören, dass die Angelegenheit für Dich einen positiven Ausgang genommen hat 😀

    Dass man immer erst mit einem Anwalt kommen muss ist in der Tat mehr als bedauerlich...

  • Guten Tag Denker,..

    Tip an dich;

    dann achte bitte darauf das beide Bescheide mit einem rechtsfähigen Bescheid aufgehoben werden und nicht nur der letzte, sonst steht wieder Unruhe durch die Behörde ins Haus. Gratulation und ein schönes WE, Mfg Lyn😉
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