sehr geehrte Damen und Herren,bitte um dringende Hilfe bei SGBXII,zu § 31, sowie SGB IX § 55,da hier

sehr geehrte Damen und Herren Anwälte, der Leistungsträger , Amt für soziale hilfe lehnt mir leistungen nach SGB XII,§31 sowie §21 als wie auch SGB IX §55 Ab ! obwohl ich seit 1.03.2010 Anspruch auf ambulantes betreutes Wohnen sowie auch in dem Plan hier mit einbezogenen Leistungsansprüche zugewiesen wurden !auch werden hier nicht gerechtfertigte leistungen an Miet und unterkunftkosten gezahlt die hier vom Regelsatz entnomen werden und nicht von den Miet und unterkunftskosten, obwohl seit23.12.2011 auch ein nun dazu BSG urteil hier ausgesprochen wurde, das hier die tatsächliche Größe nicht maßgebend ist, sondern die Miet kosten maßgebend im Raum Freiburg ! zumal auch hier kein festgelegter Mietspiegel von der Stadt Freiburg hier dem BSG vorgelegt wurde und das nun der Stadt Freiburg, erhoben worden ist vom BSG,
Bitte um dringende Hilfe !

Antworten

  • Hi magdalena

    Der erste § bezieht sich auf Erstausstattung bei einer neuen Wohnung, der zweite auf Teilhabe an der Gesellschaft bzw betreutes wohnen.
    Was hast du denn genau beantragt und vorallem mit welcher Begründung erhielts du einen ablehnenden Bescheid.

    Grüße

    Klaus
  • Guten abend klaus,

    zu SGB XII , §31 Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung, obwohl eine medezinische Notwendigkeit besteht, da ich insulinspritze und auch eine Reduktionskost einhalten muß,sowie Diabeteskost, der Verein für Ernährung kann hier die gesetzlichen Richtlinien vom ggesetzgeber , vorangig sein, zu mal auch hier gerade eine, medezinische Notwendigkeit gegeben ist und hier auch mit insulin behandelt werden muß !

    außerdem werden mir als Geh und vor allem teil und sehbehinderte, hier in eine anderen Stadt keine verbesserte Lebensqualiät und lebensform so´wie die teilhabe an der Gesellschaft nicht ermöglicht wird ,da hier der leistungsträger keine unangemeßene Wohnung übernehmen will und kann !
  • Hi

    Hmm.. also "mein" google spuckt zum §31 SGBXII Erstausstattung für Wohnung Einrichtung aus.

    Das Thema zum Mehrbedarf wg. Duabetes hatten wir doch schon. Früher war es so, dass alleine die Tatsache insulinpflichtig ausgereicht hat um den Mehrbedarf zu bekommen.
    Heute ist das nicht mehr so, weil eine spezielle Diabeteskost nicht mehr als notwendig angesehen wird. Reduktionskost wg Gewichtsabnahme führte noch nie zu einem Mehrbedarf.
    Ich habe mir damals die Mühe gemacht das BSGH Urteil zu lesen. Da steht ähnliches drin, allerdings auch, dass es durchaus einen Mehrbedarf geben kann. Allerdinngs ist da das Antragsverfahren ganz anderst. Du bist beweispflichtig, dass eine medizinsche Notwendigkeit für Diabeteskost besteht. Alleine die Tatsache dass du Insulin spritzt reicht hierfür nicht aus. Wenn du bei Antragstellung bzw. Widerspruch den Beweis nicht erbracht hast wird er abgelehnt.

    Abgesehen davon das ist doch alles Schnee von gestern. Da sind alle Fristen zum Widerspruch/Klage abegelaufen - das Ding ist rechtskräftig.
    Was erwartest du denn genau an Hilfe hier im Forum ?

    Klaus
  • Liebe Magdalena,

    die von Dir vorgebrachten Themen haben wir hier nun schon mehrfach erörtert. Dabei wurde festgestellt, dass in Deinem Fall leider kein Anspruch auf Mehrbedarf aufgrund der Diabetes besteht.

    Was die Wohnungssituation betrifft, hatte ich Dich bei Deiner letzten Anfrage diesbzgl. darauf hingewiesen, dass wir von MyHandicap kein Einzelfallmanagement übernehmen können. Dies wäre in Deinem Fall aber nötig.
    Daher hatte ich Dir empfohlen Hilfe vor Ort, in Form z.B. eines Anwaltes oder dem VdK, zu suchen.

    Wir alle hier helfen gerne. Es bindet jedoch unsere Kapazitäten, wenn wir immer wieder ein und dasselbe Thema bearbeiten müssen. Und das, obwohl bereits die nächsten Schritte zur Lösung aufgezeigt wurden. Oder festgestellt wurde, dass die Situation eine andere ist, als gewünscht.

    Ich bitte Dich daher um Verständnis, dass ich diesen Thread auf 100% gesetzt habe und als abgeschlossen betrachte.

    Außerdem bitte ich um Verständnis, dass wir erneute Anfragen von Dir zu den selben Themen kommentarlos löschen werden. Damit wir unsere Kapazitäten für neue Anliegen nutzen können.

  • Hallo Justin,

    Vielen Dank für die Offenheit und hier diesbezügliche Äußerung, bis du hier der Vorstandsvorsitzener, oder ein Rechtsberater ? bist du ein Fachanwalt von Sozialrecht, ich kenne die VDK, ich kenne den anderen Vereine für Rechtsangelegenheiten, aber wieso denkst du bin ich nicht schon mal bei der kostenlosen Rechtsberatung gewesen, wobei ich das war, es geht nicht hier nur darum das hier ich das von Dir und den anderen nicht annehme, oder will, es geht daraum das vielleicht auch andere eventuell betroffen sein könnten ???? oder auch hier vielleicht dazu schon eine positive Antwort haben würden, weist du warum weil hier nicht nur genug ausreichende Anwälte für Sozialrecht gibt in meiner stadt, weil die VdK mir zu teuer ist, ich habe nur 320 Euro im Monat, und keinen cent mehr , wie soll ich das, bezahlen ? ich kann derzeit kaum mehr als 50 M laufen ohne Schmerzmittel und länger und mehrere Pausen, zu machen, auch hier vom AG bekomme ich hier nichtmal eine Beratunsghilfeschein ! entweder krank , oder dann erst zu kostenlosen Rechtsberatung die nnur am 1 und 3 eines monats da ist, und kein Fach anwalt ! im übrigen bist du hier der entscheidet welche Fragen wohl bearbeitet werde und welche nicht ? ??? ich werde am Montag zum chef mich über dich beschweren, denn das kann das nicht sein, das du hier dich so über meine Frage stellung nur beschwerst und andere nicht ! WAs soll das, Wir haben hier nicht nur einen leser, auch kommen immer wieder neue dabei und gehst du so einfach und löst hier sowas , was soll das bedeuten ! Noch so eine Bemerkung von dir und ich werde hier dafür sorgen , das dein Acount hier geschlossen wirst du bist kein Redakteur und Vorsitzener und auch nicht der Geschäftsführer ! ich werde hier ein Fax an die Geschäftsleitung schicken, und dann sehen wir weiter was ich hier schreiben darf oder nicht ! Danke für deine Unverschämtheit und Frechheit! Eine kopie habe ich hier bereits angelegt die ich der Geschäftsführung von dir weiterleiten werde !
  • Hallo Magdalena,

    vielen Dank für Deine Rückmeldung!

    Ich kann verstehen, dass Du dich in einer belastenden Situation befindest. Auch kann ich verstehen, dass es Dich aufregt, wenn Du nicht die Antworten bekommst, die Du dir erhoffst.

    Allerdings muss ich in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hinweisen, dass eines Deiner immer wieder vorgebrachten Themen bereits mehrfach diskutiert wurde. Leider kam man dabei zu der Erkenntnis, dass Du keinen Anspruch auf einen solchen Mehrbedarf hast. Darüber hinaus hast Du Hinweise zur krankheitsgerechten und kostenneutralen Ernährung erhalten.

    Auch die Angelegenheit mit dem Wohnraum wurde mehrfach thematisiert. Hier kamen wir zu dem Ergebnis, dass wir Dir dabei leider nicht helfen können. Denn diese Angelegenheit erfordert persönliche Hilfe vor Ort. Dies können wir leider nicht leisten. Auch das habe ich Dir bereits ausführlich erläutert.

    Neue User können ältere Threads ebenfalls lesen. Wenn also jemand zu diesem Thema etwas beitragen kann, so kann er auch in Deinen zahlreichen älteren Threads etwas dazu schreiben.

    In der Tat bin ich kein Fachanwalt, sondern "nur" Redakteur und Moderator in diesem Forum. Es steht daher durchaus in meiner Kompetenz, entsprechend mit Threads zu verfahren.
    Dies geschieht allerdings immer in Rücksprache innerhalb des Teams und ggf. mit der Geschäftsführung und ist stets eine professionelle, nie eine persönliche Einzelentscheidung.

    Nach Rücksprache mit der Geschäftsführung bitte ich Dich an dieser Stelle noch einmal um Verständnis für unser vorgehen.

    Wenn wir in anderen Angelegenheiten weiterhelfen können, zögere bitte nicht, auf uns zu zukommen. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen können 😀

    Dieser Thread wird nun geschlossen, da in den vorgebrachten Anliegen bereits alles mehrfach gesagt wurde.
Diese Diskussion wurde geschlossen.