Merkzeichen G im Behindertenausweis
Hallo, ich habe eine Frage zu den Merkzeichen im Behintertenausweis.
Einige Zeit nach meiner Erkrankung (Gullian Barre Syndrom) erhielt ich meinen Ausweis mit dem Merkzeichen GB 80%. Dann wurde er nach einigen Jahren als ich nicht mehr auf den Rollstuhl angewiesen war auf 50% ohne Merkzeichen geändert.
Nun ist mein Behindertenausweis seit Mitte dieses Jahres mit 50% ohne Merkzeichen unbefristet gültig.
Ich gelte unter den Ärzten als gehbehindert, da ich auf eine Gehhilfe angewiesen bin, und keine längeren Strecken laufen kann.
Warum habe ich dann aber kein Merkzeichen G ?
Kann ich das nachträglich beantragen?
Und wenn ja, wie mache ich das?
Vielen Dank für eure Antworten!
Einige Zeit nach meiner Erkrankung (Gullian Barre Syndrom) erhielt ich meinen Ausweis mit dem Merkzeichen GB 80%. Dann wurde er nach einigen Jahren als ich nicht mehr auf den Rollstuhl angewiesen war auf 50% ohne Merkzeichen geändert.
Nun ist mein Behindertenausweis seit Mitte dieses Jahres mit 50% ohne Merkzeichen unbefristet gültig.
Ich gelte unter den Ärzten als gehbehindert, da ich auf eine Gehhilfe angewiesen bin, und keine längeren Strecken laufen kann.
Warum habe ich dann aber kein Merkzeichen G ?
Kann ich das nachträglich beantragen?
Und wenn ja, wie mache ich das?
Vielen Dank für eure Antworten!
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Antworten
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Hallo Monado,
stelle beim zuständigen Versorgungsamt einen Versclechterungsantrag. Bevor Du diesen einreichst, bespreche mit den behandelden Ärzten deine Probleme und was Du eintragen willst/sollst.
Gebe Mal unter Google "Verschlechterungsantrag, Versorgungsamt und Dein Wohnort" an. Dann werden Dir eine oder mehrere Seiten angezeigt wo Du das entsprechende Formular herunterladen und ausdrucken kannst.
LG Nobby
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Hallo Nobby.
Danke für deine Antwort. Geht das nur über einen Verschlechterungsantrag? Hätte ich schon bei der Umstellung von 80% auf 50% einen Antrag auf Merkzeichen G stellen müssen?
Viele Grüße monado
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Hallo monado,
Einen Verschlechterungsantrag kannst Du immer stellen, am besten mit Mz. AG,G,B und H.
Streichen können die sie die schon alleine. 🙁 Aber Du musst einen langen Atem haben, ich habe 2011 im Semptember einen Antrag gestellt, jetzt liegt der Antrag beim Landesveraltungsamt und habe z.Z. noch keine Antwort, ausser die das es eingegangen ist.
Gruss Ralf
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Hallo Ralf
Ja, das stimmt! Wenn man von den Ämtern etwas möchte, muß man wirklich einen lagen Atem haben. Vielleicht bespreche ich das einmal mit meinem Arzt. Ich weiß ja noch nicht einmal, ob es für mich einen Vorteil hat wenn das Merkzeichen G eingetragen ist.
Es würde mir nur viele Erklärungen ersparen, warum ich eine Gehhilfe brauche. Denn man sieht mir meine Erkrankung nicht an. Leider meinen viele ich würde zum "Spaß" damit rumlaufen. So schlimm kann es doch nicht sein......
Viele Grüße monado
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Hallo Monado
die Bearbeitung eines Verschlechterungsantrages kann sehr lange dauern. Es geht leider nur über diese Möglichkeit. Es sei denn die Rückstufung ist noch nicht so lange her (höchstens 4 Wochen). Dann kannst Du gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.
LG Nobby
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Ralf_Blaurock hat geschrieben:
Hallo monado,
Einen Verschlechterungsantrag kannst Du immer stellen, am besten mit Mz. AG,G,B und H.
Streichen können die sie die schon alleine. 🙁 Aber Du musst einen langen Atem haben, ich habe 2011 im Semptember einen Antrag gestellt, jetzt liegt der Antrag beim Landesveraltungsamt und habe z.Z. noch keine Antwort, ausser die das es eingegangen ist.
Gruss Ralf
hallo ralf
wenn dein antrag schon so lange beim versorgungsamt liegt musst du da mal nachfragen!
(mit einigen monaten muss man immer rechnen - doch dieser zeitraum kommt mir doch extrem vor.)
oft liegt es auch an den berichten deiner ärzte, kliniken usw. die u.u. noch gar nicht vorliegen - nicht immer an den ämtern.
es gibt bekanntermaßen einige "schwarze schafe" unter den ärzten die einfach "versäumen" ihre stellungnahmen abzugeben.
sicher wäre es aufgabe der versorgungsämter da nachzuhaken - doch das wird auch oft leider nicht gemacht. 🥺
also einfach mal dort anrufen wie weit die mit deinem antrag sind!
nur ein tipp von mit - ich kenne das aus eigener erfahrung. 😎
lg rosi
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Hallo monado,
Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).
Was die Frage nach den "Vorteilen" bzw. Nachteilsausgleichen mit dem Merkzeichen "G" betrifft, möchte ich Dich auf unseren Info-Bereich hinweisen:
http://www.myhandicap.de/schwerbehinderten_merkzeichen.html
Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
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Hallo,
auf einem Antragsformular stand automatisch "Antrag auf Feststellung einer Behinderung und Zuweisung eines Merkzeichens". Ein Merkzeichen kann man immer - auch ohne Gesundheitsvberschlechterung stellen. Für ein Merkzeichen G müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. wenn Du mit der gehhilfe also genauso gut (= ohne erhebliche Anstrengung) und schnell (30-40 Minuten) auf 2 km Wegstrecke unterwegs bist, dann wird es schwierig.
Der Antrag ist beim Versorgungsamt /Landesamt für Soziales am Wohnort zu stellen. Vordrucke gibt es meist auch online. Die Bearbeitung lässt sich etwas beschleunigen, wenn ärztliche Unterlagen schon mit den Antrag eingereicht werden. Achtung: Kosten dafür werden nicht erstattet.
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Hallo an alle
Vielen Dank für eure Tips. Ihr habt mir sehr geholfen.
Ich denke, das meine Fragen damit beantwortet sind.
monado 😃
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Denker hat geschrieben:
Hallo,
auf einem Antragsformular stand automatisch "Antrag auf Feststellung einer Behinderung und Zuweisung eines Merkzeichens". Ein Merkzeichen kann man immer - auch ohne Gesundheitsvberschlechterung stellen.....
hallo
obwohl monado das thema bereits auf 100 % gesetzt hat - noch mein senf dazu:
in HH steht weder beim erstantrag- noch beim verschlimmerungsantrag "automatisch" etwas von "zuweisung eines merkzeichens". dies ist erst in den anträgen mit vorgesehen.
man muss das merkzeichen - meiner auffassung nach - im rahmen des verschlimmerungsantrags
also mit einer begründung der gesundheitsverschlechterung beantragen.
lg rosi
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Hallo Rosi
danke, das du nocheinmal darauf geantwortet hast. Ich werde auf jeden Fall einmal mit meinem Arzt darüber sprechen, und mir den Verschlimmerungsantrag ansehen. Vielleicht ist es ja möglich probieren kann ich es ja mal.
LG
monado
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hallo monado
würde ich auf alle fälle versuchen!
viel erfolg und ein schönes wochenende 😉
rosi
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RosiHH hat geschrieben:Ralf_Blaurock hat geschrieben:
Hallo monado,
Einen Verschlechterungsantrag kannst Du immer stellen, am besten mit Mz. AG,G,B und H.
Streichen können die sie die schon alleine. 🙁 Aber Du musst einen langen Atem haben, ich habe 2011 im Semptember einen Antrag gestellt, jetzt liegt der Antrag beim Landesveraltungsamt und habe z.Z. noch keine Antwort, ausser die das es eingegangen ist.
Gruss Ralf
hallo ralf
wenn dein antrag schon so lange beim versorgungsamt liegt musst du da mal nachfragen!
(mit einigen monaten muss man immer rechnen - doch dieser zeitraum kommt mir doch extrem vor.)
oft liegt es auch an den berichten deiner ärzte, kliniken usw. die u.u. noch gar nicht vorliegen - nicht immer an den ämtern.
es gibt bekanntermaßen einige "schwarze schafe" unter den ärzten die einfach "versäumen" ihre stellungnahmen abzugeben.
sicher wäre es aufgabe der versorgungsämter da nachzuhaken - doch das wird auch oft leider nicht gemacht. 🥺
also einfach mal dort anrufen wie weit die mit deinem antrag sind!
nur ein tipp von mit - ich kenne das aus eigener erfahrung. 😎
lg rosi
Hallo Rosi,
Ich habe dort angerufen (vielen Dank für den Tipp), eine Wochen später habe ich den Ablehnungsbescheid bekommen und gleich Klage eingereicht beim Sozialgerecht.
LG Ralf
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ich wünsch euch sehr viel glück mein kampf geht schon über jahre .ich drück euch die daumen und steh euch mit rat und tat zur seite lg erika
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