Guten Tag, ab welchem Zeitpunkt und mit welchem Grund darf mir der Arbeitgeber die Urlaubsinanspruch

Das Problem ist, dass ich nicht alleine in den Urlaub verreisen kann, bin immer auf eine Begleitperson angewiesen. Leider kann die Begleitperson nur in den Ferien Urlaub nehmen und daran bin ich gebunden. Also zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Grund genau (Vorschriften etc.) darf mir der Arbeitgeber die Inanspruchnahme des Urlaubes nicht verwehren?

Antworten


  • Guten Tag,..

    und herzlich willkommen im Forum bei Uns, - 😉

    Ich gehe mal von aus das deinem Arbeitgeber deine Behinderung bekannt ist !? Wenn dem so ist, - solltest du deinem AG = Arbeitgeber darüber aufklären, - das du nur mit Einschränkung, - Reisen / Urlaub machen kannst. Stichwort nur in Begleitung.

    Um daraus einen Rechtsanspruch ableiten zu können musst du das Merkzeichen B, H im GdB - Ausweis haben. Und man sollte nicht davon ausgehen das der AG immer alles kennt, oft hilft bereits ein einfaches Gespräch zur Mitteilung. Dies nennt man Kommunikation oder miteinander Reden. Ein sonniges We, positive Gedanken, Mfg Lyn 😉
  • Hallo

    Die Inanspruchnahme inkl. der 5 Behindertentag darf der AG überhaupt nicht verweigern. Wenn du z.Bsp 30 Tage Urlaub im Jahr hast, dannn dürfen die nicht gekürzt werden. An welchen Zeitpunkt der Urlaub genehmigt wird ist eine andere Sache. Da spielen betriebliche Gründe eine Rolle.
    In größeren Firmen ist es ja meist so, dass zu Beginn des Jahresa ein Urlaubsplan aufgestellt wird und die Kollegen sich untereinander absprechen wer wann geht. Hat jemand schulpflichtige Kinder wird er in den Sommerferien bevorzugt. Von einem Single erwartet man da zu Recht mehr Felxibilität.

    BUrlG § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

    (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.

    Das sagt das Urlaubsgesetz. Dringende betriebliche Belange müssen schon richtig schwerwiegend sein. Das heißt der Betreib wäre kaum mehr aufrecht zu erhalten. Der zweite Punkt sind die sozialen Gesichtspunkte, Kinder-Schulferien. Die Tatsache, dass du eine Urlaubsbegleitung benötigst, die eben nur zu einer bestimmten Zeit zur Verfügung steht, fällt da mit Sicherheit auch darunter.
    Obwohl bei uns vieles gesetzlich geregelt ist eine genaue Einzelfallregelung gibt es nicht. Der Gesetzgeber und AG erwartet dass der Urlaub zu Jahresbeginn abgesprochen wird, im Allgemeinen klappt es ja mit den obigen Vorgaben. Es hängt eben stark von den Umständen ab. 2-3 Tage, die kann man auch ganz kurzfristig nehmen, beim 3 wöchigen Jahresurlaub sieht es anderst aus. Gerade wenn man als AN wegen Kinder, Begleitung, Urlaub des Partners usw. nicht flexibel ist sollte man ihn auch schon aus Rücksicht zu den Kollegen frühzeitig planen.

    Klaus