rehaberatung

hallo erst mal alle ich habe folge problem ich solt ein rehaberatungsgespräch der rentenkasse bekommt heute kamm der brief mit folgen in halt


"nach unseren feststellungen liegt ein rehabilitationsbedarf für leistungen zur teilhabe am arbeitsleben in zuständigkeit der rentenversicherung nicht vor


wir bitte sie sich selbst um eine beschäftigung oder ausbildungsstelle zu bemühen. die zuständinge argentur für arbeit kann sie hierbei unterstützen "


was soll ich mach ich weiss nicht weiter.


Antworten

  • ich bin 25 jahre alt und hat ein praktikumsplatz im elektrobetrieb den ich auf grund mein knieverletzung (verstauchung wurd anerkannt als unfall der rest ist anlage beding) nicht mehr ausüben kann ich sollt jetzt zu 1.9 dort mein ausbildung mach aber auf grund mein verletzung kann ich es nicht mehr .

    men rehaarzt hat zu mir gesagt das ich den bereich nicht mehr mach darf und hat mir die massnahme teilhabe am arbeit leben vorgeschlagen weil er wollt gucke das ich ein umschulung mache
  • meine frage ist soll ich da gegen ein widersprüch einlegen und mit anwalt darüber reden weil es geht ja um mein beruflich zukunft
  • Hallo Mialoona

    Ich weiß jetzt nicht wie alt Du bist. Meines Wissens ist es so, daß Du 15 Jahre lang eine rentenversicherungspflichtige Beschäfttigung nachweisen mußt, bevor die Rentenversicherung Dir eine Berufsreha genehmigt. Ist die versicherungspflichtige Zeit nicht erreicht, ist in der Tat die Arbeitsagentur für Dich zuständig. Aber vielleicht können andere hier im Forum eine etwas verbindlichere aussage dazu machen. Falls die versicherungstechnischen Vorraussetzungen erfüllt sind mußt Du gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.

    Sich über die rechtliche Situation zu informieren ist auf jeden Fall nicht verkehrt.

    LG Nobby
  • Hallo Nobby,

    Mialoona ist 25 Jahre alt bzw. jung, stand im zweiten von den Beiträgen drin...Da ist noch nix zu machen, wegen 15 Jahren versichert...
    LG Sanne
  • weil der von der reha der arzt hat mir gesagt das so was für mich gilt weg mein verletzung und hat es in brief geschrieben und ich war vier woche in der reha die wurd über die rentenversicherung bezahlt zählt das nicht für mich

    bei der renten kasse habe ich da gefunde

    "bereits eine leistung zur medizinische rehabilitation der rentenversicherung durch geührt haben und fr eine voraussichtlich erfolgreiche rehabilitation unmittelbar in anschluss daran eine leistung zur teilhabe am arbeitsleben "


    die argentur für arbeit fühlt sich nicht zutändig weil ich krank bin und nicht von wohnort weg den ärzt weg kann

    und wie es aussieht muss ich noch mal operiert werden

    ich will arbeit nur in was und wie wenn mir kein helfen kann





  • ich bin 25 jahre alt habe letzte jahr oktober ein einstiegsqualifaktion jahr an gefang und bin durch arbeitsunfall 17.11 (verstauchung wurd anerkannt aber bei unfall ist aufgefallt das die kniescheibe zu hoch sitzt und ich ein gerissen mpflband habe)

    vom 21.11 bis jetzt bin ich krankegeschrieben

    und zwar wurde ich am 12,1 operiert und muss mit ein orthese und krücken bis zu acht wochen lauf und ostern hat ich ein erneute luxation wo ich am 9.5 operiert wurde und bis gestern mit krücken laufe bin und ich war auch des weg 4 woche in der reha und mac so genannt das irena programm mit und zusätzlich kg aber jetzt spring die kniescheibe wieder und es sieht aus das ich ein erneut op mach muss wie soll ich mir ein beruffind auf grund mein vorgeschicht die argentur für arbeit zieht sich raus weil ich nicht vermittelbar bin und ich weiss nicht weiter

    ps ich habe ein chronik instablität der kniescheibe
  • ich habe in unterschiedlich forum geguckt und habe einig fälle gefund die zu mir passen
    und die habe ein umschulung bekommt die fälle die ich gefund habe war im alt zwischen 20 und 25 und habe kein abgeschlosse berufsausbildung da steht mir das doch auch zu
    mein praktikumjahr sollt als erst jahr bewerten werde und so

    bitte um ein fachexpert der mir helfen kann
  • Hi

    der Fachexperte bin ich nicht, aber so weit ich das verstanden habe bist du jetzt ja noch AU geschrieben (arbeitsunfähig- sprich krankgeschrieben) Solange du krankgeschrieben bist macht die Agentur für Arbeit nichts. Eine Vorraussetzung ist dass du vermittelbar (also nicht krankgescheschrieben) bist.
    Abgesehen davon eine Teilhabe am Arbeitsleben - also die gewünschte Umschulung, geht ja auch nicht solange du krankgeschrieben bist.

    Vielleicht eine andere Möglichkeit. Hast du schon mal an eine stufenweise Wiedereigliederung in deinen alten Job (Ausbildung) gedacht?


    Klaus

  • der reha arzt hat mir das verbot auf grund mein knieverletzung den beruf weiter auszuüben

    mein berufsbereich war baustelle betrieb und so weiter sehr anstrengend körperlich arbeit

    des weg so ich ja ein berufreha mache um zu gucke was ich überhaupt mach kann mit den schaden
  • ganz kurz

    Was der Doc im Rehabericht schreibt ist ja genau genommen kein Verbot, eher eine Empfehlung. Anderst gesagt wenn du es hinbekommst darft du es machen.
    Ich kenne und kannte ja deine berufliche Umgebeung nichts. Baustelle ist sicherlich nicht unbedingt was für Krückengeher.

    Wie dem auch sei, solange du Au geschrieben bist wird keine Umschulung genehmigt. Au und Umschulung gleichzeitig geht ja nicht.

    Klaus
  • es muss doch erst genehmt sein um da die au zu beenden
  • mialoona87 hat geschrieben:
    es muss doch erst genehmt sein um da die au zu beenden


    Hmm... Ja ich dachte mit Teilhabe am Arbeitsleben meinst du die Umschulung - oder meinst du eine medizinische Rehabehandlung mit der Chance deine AU zu beenden.

    Eine Umschulung ist ja eine Ausbildung und kein Arbeitgeber/Ausbildungsbetrieb darf jemand beschäftigen/ausbilden der arbeitunfähig also krankgeschrieben ist.

    Irgendwie haben wir ein Missverständnis 😛
  • so bald die beende ist bin ich doch ohne krankversicherung oder
  • Hallo mialoona

    Wie gesagt der Fachmann bin ich nicht. Aber einige Beispiele: Ein Azubi oder Student ist über die Familiienversicherung krankenversichert, solange er in Ausbildung ist (und unter 25 Jahre). Beendet er seine Ausbildung bleibt er noch 1 Monat weiterversichert. Oder zweites Beispiel: Ein Angestellter kündigt seinen Arbeitsplatz,weil er einen Monat später was neues hat. Klar der alte Arbeitgeber führt keinen Krankenversicherungsbeitrag ab. Aber einen Monat bleibt er weiterversichert, selst wenn er sich nicht arbeitslos meldet für diesen Monat.

    Daher wenn deine Krankmeldung ausläuft bist du ja nicht mehr arbeitsunfähig, dann mußt du dich arbeitslos melden. ALG I wirst du wahrscheinlich nicht bekommen, aber ALG II (hängt ab wielange du vor deiner krankschreibung gearbeitet hast). Sobald der ALG Antrag genehmigt ist bist du wieder auf Dauer krankenversichert. Die Genehmigung dauert ja auch seine Zeit, daher auch die Übergangsfrist von einem Monat. Trotzallem sobald keien AU mehr vorliegt zum Jobcenter. Eigentlich habe die auch eine Pficht zur Beratung.

    Momentan bekommst du ja noch Krankengeld. Daher,schaue jetzt erstmal dass deine bevorstehende OP gut verläuft. Ich hoffe dass du dann wieder soweit auf den Beinen bist, zumindest schmerzfrei.

    Sofern deine Krankenkasse eine Filiale an deinem Wohnort hat, würde ich mich dort mal beraten lassen. Am Besten persönlich hingehen, wenn es geht. Die werden dich sicherlich beraten, alleine schon deshalb weil die Kasse natürlich auch ein Interesse hat, dass du wieder arbeiten kannst.

    Grüße Klaus
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