Inklusion: Was darf ein gehörloses Kind? (AZ 25.7.2012,S.2 und BR-Text ,S.138)

Liebe My Handicap -Gemeinde,

Unter dem Titel der Überschrift "Was darf ein gehörloses Kind?" spielt sich wieder einmal ein negatives Beispiel ab,was die Inklusion Behinderter an Regelschulen betrifft.
Die 7- jährige gehörlose Melissa ist in Schwaben in einer Grundschule zusammen mit Nichbehinderten eingegliedert.
Sie versteht viel, weil sie gut von den Lippen ablesen kann, auch schriftlich ist alles in Ordnung.
Dennoch braucht Melissa eine Schulbegleitung in Form eines Gebärdendolmetschers.
Der für die Eingliederung zuständige Bezirk im bayerischen Schwaben weigert sich aber die Kosten zu tragen.
Der Grund der Bezirk beziffert die Kosten auf 15.000 EU mtl., Experten immer noch auf mindestens 5000 EU mtl.
Das ist unangemessen, zumal nach der Auffassung des Bezirks das Mädchen im Gehörlosenzentrum viel besser behindertengerecht gefördert und betreut werden könnte.
Seit heute verhandelt nun das Sozialgericht Schwaben diesen Fall.
Erst 2011 haben alle Parteien im bayerischen Landtag beschlossen, daß die Inklusion in Bayern an allen Schulen möglich sein soll.
Derzeit gibt es bayernweit insgesamt 40 Schulen mit 160 Klassen, die das Konzept der Inklusion anbieten.

Noch gestern abend hat der BR- Text auf S.139 die Entscheidung des Sozialgerichts veröffentlicht.

Es kam zu einem Vergleich:

Der Bezirk Schwaben trägt die Kosten, wenn ein positives Fachgutachten, darüber erstellt werden kann, daß Melissa die Regelschule besucht.
Das heißt praktisch Fachleute müssen bestätigen, daß der Besuch der Regelschule günstiger ist für die Entwicklung als in einer Einrichtung.

LG

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  • Natürlich ist da das Geld im Vordergrund, logisch.
    Ein Gutachten, wonach das Kind bei entsprechend vorhandener Intelligenz gut in eine Regelschule passt dürfte in kürzester Zeit vorliegen. Dass man für dieses Geld eine ganze Klasse versorgen kann ist auch unbestritten. Lehrer und Helfer müssen die Gebärdensprache lernen und so den Dolmetscher auf Dauer ablösen und das kind muss lernen, seine Kommunikation an die anderen anzupassen.
    Die Forderung von Gehörlosen, ihre Sprache als eigenständig anzuerkennen finde ich völlig in Ordnung. Eine logische Konsequenz daraus ist für ich aber auch, eine deutsche Laut- oder Schriftsprache, eventuell mit als notwendige Kommunikationsform zu lernen.