Rentenantrag trotzdem stellen auch nach Rehazweitausbildung?

Hallo zusammen, wie verhält es sich eigentlich bei erfolgter Rehazweitausbildung in einen anderen Beruf (Industriekaufmann) mit der Anerkennung als Zweitberuf beim Rententräger. Ich habe vor 11 Jahren umgeschult und danach nie in dem Beruf gearbeitet und auch keine großen Kenntnisse mehr darüber, im Grunde null. In meinem Erstberuf als Maschinenschlosser kann ich auch nicht mehr arbeiten. Sollte ich trotzdem auch Rentenantrag ins Auge fassen? Der Rententräger bezieht sich auf den Zweitberuf,welcher ausübbar wäre. Meiner Meinung nach nicht. Das beißt sich doch alles und wir stehen im Regen.

Danke und haltet die Ohren steif!

Bechti

Antworten

  • Hallo Bechti,

    ich habe Dein Anliegen an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
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  • Hallo Bechti,

    da hats du ja eine ziemlich verfahrene Situation. Das was ich aus deiner Frage ersehen konnte, heißt doch, dass du bereits vor über 11 Jahre umfassenden gesundheitlichen Einschränkungen hattest. Diese habe damal zu einer Umschulung zum Industriekaufmann geführt und du hast nei in diesem neue Beruf gearbeitet. Da ich nicht sehen konnte, was du in diesen 11 Jahren gemacht hast und welche Einschränkungen du seit wann und Erstberuf du erlernt hast, muß ich ein bisschen allgemein antworten:

    Grundsätzlich war die Umschulung ein Versuch der Teilhabe am Arbeitsleben.

    Du hast jederzeit die Möglichkeit einen Antrag auf Rente zu stellen. Die Beurteilung geschieht dazu in zwei Schritten: 1. erfüllst du die Versicherungstechnischen Vorausetzungen (entsprechende Jahre, welche werden angerechnet und welche nicht) und 2. gibt es nicht Möglichkeiten der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation (Im Sinne des Grunssatzes Reha vor Rente).

    Da dein Umschulungsberuf wahrscheinlich bereits als Rehamaßnahme unternommen wurde, wurde zumindest zu damaligen Zeitpunkt die Tätigkeit eine Industriekaufmannes als "leidensgerecht" angesehen. (Sicher hast du dazu auch eine Berufsfindung oder Arbeitserprobung vorab durchgemacht.)Insofern ist es erstmal üblich, auch den Beruf des IK noch mal auf Tauglichkeit und Umsetzbarkeit zu prüfen. Du hast allerdings auch recht, wenn ein Einstieg nach so langer Zeit nicht ohne weiteres bzw. fast nicht mehr funktioniert.

    Wichtig ist deshalb auch sich mit den heutigen Anforderungen an der Beruf des IK schlau zu machen und ihn mit deinen Kenntnissen zu vergleichen. (z.B. EDV, Sprachen etc...)

    Insofern kann es gut sein, dass ein Antrag auf Rente erst mal nicht weiterverfolgt werden kann, weil zuerst mögliche andere Schritte der Rehabilitation zu prüfen sind.

    Bei einem Zeitraum von über 10 Jahre ist es also erst mal an dir, darzustellen, wie und ob sich deine gesundheitliche Verfassung verändert hat, was du an Erfahrungen und Kenntnissen immer noch in einem Arbeistverhältnis verwerten kannst und eben auch, was nicht mehr geht.

    Ich hoffe, dir ein wenig weitergeholfen zu haben und wünsche dir alles Gute

    Michael
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