Schwerbehindert Kündigung Abfindung?

Hallo,
bin neu hier. Hab letztes Jahr mehrere Schlaganfälle erlitten und nun einen Grad der Behinderung von 100 zum arbeiten reicht es leider nicht mehr. Ich habe Berufsunfähigkeitsrente beantragt. Derzeit bin ich in noch ungekündigter Stellung aber seit mehr als 1 Jahr krank geschrieben. Mein Arbeitgeber wollte das ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe welches ich aber nicht getan habe. Nun setzt er sich mit dem Integrationsamt auseinander wegen einer ordentlichen Kündigung. Meine Frage nun muß er mir den Urlaubsanspruch abgelten und wie sind die Chancen auf eine Abfindung? Gibt es es rechtlich einen Anspruch?
Danke für die Hilfe

Antworten

  • Hallo Becker,

    herzlich Willkommen hier im Forum.

    Eine Abfindung gibts es meines Wissens nur, wenn es einen Sozialplan gibt, also die Firma geschlossen wird. Dein Dir zustehender Resturlaub sollte Dir als Gehalt ausgezahlt werden. Bin mir aber nicht sicher, was Dir dann an Urlaub noch zusteht, weil Du geschrieben hast, das Du über ein Jahr krankgeschrieben bist. Bei meinem Partner war es ähnlich, nur er war vorher schon schwerbehindert, er konnte durch einen Bandscheibenvorfall im Halswirbelbereich seinen Job nicht mehr ausüben, mußte einen Auflösungsvertrag unterschreiben. Die Sperre war gering, er hatte sich meines Wissens nicht rechtzeitig beim Arbeitsamt gemeldet. Aber wer weiß die Fristen, wenn man über 20 Jahre durchgehend gearbeitet hat? Wir wußten diese leider nicht.
    LG Sanne
  • Hallo,
    ich war auch vorher schon schwerbehindert mit einem Grad von 50 wegen Diabetes Typ 1 mein Arbeitgeber wußte das und hat mich auch so eingestellt.Aber danke für deine Antwort.
    Liebe Grüße
  • Hallo Becker,

    Ob das Integrationsamt eine ordentliche Kündigung, wie der Arbeitgeber es will, akzeptiert, scheint mir fraglich.
    Du hast Dir ja nichts zuschulden kommen lassen und wegen Erkrankung und Behinderung ist das nicht so einfach.
    Da müßte erst eindeutig nachgewiesen werden, daß Du gesundheitlich nicht wieder soweit hergestellt werden kannst, daß Du arbeiten kannst.
    Zudem wird auch geprüft, ob der Arbeitgeber nicht eine andere Möglichkeit hat, die Deiner Behinderung entspricht.
    Erst wenn das alles nicht geht kann er ordentlich kündigen.

    LG

    Surfer
  • Hallo Becker,

    wie Surfer schon geschrieben hat, ist es fraglich, ob die Hauptfürsorgestelle der Kündigung zustimmen wird. Kranke Mitarbeiter zu kündigen, ob schwerbehindert oder nicht, ist für den Arbeitgeber sehr schwierig. Er muß nachweisen, daß der betroffene Arbeitnehmer auf nicht absehbare Zeit immer wieder arbeitsunfähig wird. Auch muß er nachweisen, daß er keinen Ersatzarbeitsplatz für Dich zur Verfügung stellen kann. Unter Umständen kommen auch für den neuen Arbeitsplatz diverse Anpassungen in Frage, die auf Deine gesundheitlichen Bedürfnisse abgestimmt sein müssen. Ein Aufhebungsvertrag ist eine heikle Sache. Es wird in diesem eine Kündigung in beidseitigem Einverständnis vereinbart. Auch eine Abfindung wird vereinbart. In vielen Gerichtsurteilen wurde die Höhe der Abfindung in Höhe von etwa 0,5 Monatsgehältern pro Jahr der Firmenzugehörigkeit beziffert. Bei einem Aufhebungsvertrag wird die Arbeitsagentur in der Regel eine Sperre beim ALG I verhängen. Die Abfindung wird nicht auf ALG I angerechnet, wohl aber später wenn Du Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB XII (Grundsicherung) beantragen mußt.

    Ist Deine Firma in finanziellen Schwierigkeiten, ist es für Dein Arbeitgeber relativ leicht, auch schwerbehinderte Mitarbeiter zu kündigen. Hier gibt die Hauptfürsorgestelle in der Regel die Zustimmung, weil der Arbeitgeber den Betrieb ganz oder teilweise stillegt.ER muß aber eine korrekte Sozialauswahl treffen.

    Wenn Du Mitglied in der Gewerkschaft bist kannst Du dort Rechtsschutz beantragen. Man wird Dir dann einen Anwalt für Arbeitsrechtschutz zur Verfügung stellen. Falls Du nicht Mitglied einer Gewerkschaft bist ist Dir dringend zu raten, daß Du Dir einen entsprechenden Anwalt suchst. Du hast das Recht, daß Dich dieser Anwalt beim kompletten Kündigungsprozess begleitet. Auch Aufhebungsverträge können so gestaltet werden, daß die Arbeitsagentur keine Sperre verhängt.

    Wünsche Dir erst einmal viel Glück und Erfolg für die nahestehende Zukunft.

    LG Nobby

    PS. Falls es doch zu einer Kündigung kommen sollte, und Du Deinen ausstzehenden Urlaub nicht bis zum Kündigungstermin nehmen konntest, ist dieser dann finanziell abzugelten. Der Gesetzgeber sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor. Ansonsten gibt es für nicht genommenen Urlaub keinen finanziellen Ausgleich, da der Urlaub zur Erholung und zum Erhalt Deiner Arbeitskraft dient
  • Hallo Nobby, beim Auflösungsvertrag gibts nicht automatisch eine Abfindung. Mein Partner mußte zum Jahresende 2009 eine Auflösungsvertrag unterschreiben, weil er nicht mehr als Platzwart/Hausmeister beim Sportverein arbeiten konnte. Er hat nur sein zustehndes restliches Gehalt bekommen. Sollte es einen Paragraphen dafür geben, dann sag ihn mir, vielleicht ist ja im nachhinein noch was machbar.

    LG Sanne
  • Hi

    Ein Aufhebungsvertag ist letztendlich ein privatrechtliches Abkommen mit dem Arbeitgeber. Unterschreiben muss den niemand. Der AG kann u.U eine ordentliche Kündigung aussprechen, gegen die kann man klagen. Soetwas dauert heute bis zur Urteilsverkündung duchaus mal ein Jahr. Daher drängen die AG ja auf einen Aufhebungsvertrag - gegen den kann man nicht klagen. Kurz gesagt die Unterschrift wird je nach Verhandlungsgeschick mit einer mehr oder minder hohen Abfindung erkauft.
    Im Nachhinein läßt sich da nichts mehr machen

    Urlaubsanspruch. Wenn nach langer Krnakheit in welcher Form auch immer das Arbeitsverhältnis endet hat man Anspruch darauf, dass der Urlaub ausbezahlt wird. Allerdings nicht der Tarifurlaub, sondern nur der gesetzliche Mindesturlaub (24 Tage bei einer Sechs-Tage-Woche, 20 Tage bei einer Fünf-Tage Woche, falls eine Schwerbehinderung Gdb 50 ((Gleichstellung zählt nicht) vorliegt kommen die 5 Tage noch hinzu)

    http://lexetius.com/2011,5554



    @Becker

    Ich nehme an du hast Erwerbsminderungsrente beantragt. Anspruch hast du zwar keinen, aber die Chancen auf eine Abfindung sind gar nicht schlecht. Was wäre die Alternative für den AG. Angenommen deine EM Rente wäre auf 2 Jahre befristet, dann hast du ja immer noch ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis. D.h sollte die EM Rente nicht verlängert werden, du also wieder erwerbsfähig sein, müsste er dich einstellen. Oder er müsste dich ordentlich kündigen mit Integrationsamt, Nachweis dass kein leidensgerechter Arbeitsplatz zur Verfügung steht und und und. Da legt kein AG wert darauf, also Aufhebungsvertrag gegen Abfindung, dann ist das Ganze nicht notwendig.

    Es gibt Tarifverträge in denen steht, dass bei einer vollen EM Rente das Arbeitsverhältnis aufgelöst ist. Ob dies nur für unbefristete EM Renten oder auch für befristet gilt steht dort nicht - also Vorsicht !!

    Bei Bezug der EM Rente läuft kein Urlaubsanspruch auf.

    Klaus


  • Hallo Delphisanne, hei Klaus und Becker

    Wie Klaus gesagt hat, erkauft sich der AG mit dem Aufhebungsvertrag und einer eventuell verbundenen Abfindung die Vermeidung eines Kündigungsprozess. Einen Anspruch hat man, glaube ich nicht, ist aber gängige Praxis. (und auch von vielen Arbeitsgerichtsurteilen auf unterschiedlichen Ebenen bestätigt) Die Abfindungen können sehr stark schwanken, in der Regel wird 0,5 Monatsgehälter pro Jahr der Firmenzugehörigkeit vereinbart. Sie kann aber deutlich niedriger oder auch höher ausfallen, je nach finanzieller Situation der Firma. Ich würde mich aber über Hinweise freuen, ob es einen verbindlichen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt.

    @ Becker Du hast Dich bislang richtig verhalten, in dem Du den Aufhebungsvertrag nicht unterschrieben hast. Würde mich an Deiner Stelle weiterhin so verhalten, wie Klaus es beschrieben hat.

    LG Nobby
  • Danke schön an alle. Ihr habt mir sehr weitergeholfen.
    Liebe Grüße
  • Hallo Becker,

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