Wechsel in eine Außenwohngruppe

Mein Sohn wohnt in einem Behindertenwohnheim. Vor einigen Wochen wurde durch den KSV. Dabei wurde angeblich festgestellt, dass der Hilfebedarf für meinen Sohn nicht der Zielgruppe eines Wohnheimes für behinderte Menschen, sondern der einer Außenwohngruppe entspricht. Leider war ich bei diesem Termin nicht anwesend (wurde nicht informiert). Mir wurde durch die Betreuer mitgeteilt, dass sie den sozialpädagogischen Dienst mitgeilt haben, dass mein Sohn noch ca. 3 - 4 Jahre für eine Außenwohngruppe benötigt. Mein Einspruch wurde abgewiesen. Wie kann ich mich noch dagegen wehren?

Antworten

  • Hallo Latopolis,

    Das kenn ich, in der Pfennig haben sie auch versucht mich dazu zu verknacken mit der Außenwohngruppe.
    Erst als ich mit Hilfe der Rektorin klarmachen konnte, daß die schulische Rehabilitation durch die Umstellung auf die AWG akut gefährdet gewesen wäre, haben sie das gelassen, nach einem runden Tisch mit Gruppenleitung Internatsleitung und der Schulleitung und mir.
    Wenn Alternativen zur AWG bestehen dürfen die auch nicht so nach gutdünken entscheiden- vor allem dann nicht wenn Dein Sohn psychisch sehr schlecht drauf ist und dadurch gefährdet wäre, oder wenn dadurch die übergeordnete Maßnahme wie Schule, Berufsausbildung oder der Verbleib in der Werkstatt gefährdet wäre, weil die Leistung durch die Umstellung nicht mehr geschafft wird.
    Scheitern nämlich die Hauptmaßnahmen muß der Sohn raus, da dann der Träger nicht mehr zahlt.
    Wenn Du das nachweisen kannst wäre das gut und gegebenenfalls kannst Du Dich auch hinter den Kostenträger stellen. Oft wollen die nämlich zumal wenn die interne Unterbringung in der Regel günstiger ist die höheren Kosten einer AWG sparen.
    Helfen die Gespräche nicht, kannst Du auch versuchen, wenn Alternativen zu der Einrichtung vorhanden sind, Deinen Sohn bei einer Konkurrenzeinrichtung unterzubringen.
    Das wollen die sicher nicht und auch nicht, daß die von mir geschilderten Hauptmaßnahmen scheitern, denn beides würde für die Einrichtung bedeuten Dein Sohn wäre weg und sie verlieren das Geld.

    LG

    Surfer
  • Vielen Dank für die Nachricht. Ich werde mich heute auch noch mit den Betreuern der Wohngruppe in Verbindung setzen. 😃
  • Hallo Latopolis,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Leider scheinen bei Deinem ersten Posting ein oder zwei (Halb-) Sätze zu fehlen, so dass ich nicht genau verstehe, wer den Hilfebedarf Deines Sohnes mit welcher Befugnis überprüft hat.

    Um Missverständnisse zu vermeiden, erläutere bitte auch nochmal die Abkürzung KSV.

    Ich freue mich darauf, Dir weiterhelfen zu dürfen. 😀
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