Eigenbeteiligung Eingliederungshilfe

Liebe Forummitglieder,
ich habe schon extrem gegoogled aber nichts gefunden. Ich bin zu 80% schwerbehindert und voll erwerbsgemindert. Ich beantrage gerade eine Hilfe beim Sozialamt (pädagogische Einzellfallhelfer - nicht dieses betreutes Wohnen), weil selbst im WfB bei mir nichts mehr klappte. Nun meine Frage:

Die Einkommensberechnung (Doppelter Eckregelsatz + Mietkosten) kenne ich. Wie verhält es sich, wenn ich 200 EUR über dem liege? Ich habe 1 x wöchentlich 3 Stunden Gespräch mit meinem Helfer (das läuft auch schon)- also 4 x im Monat. Wie muß ich jetzt den überschießenden Betrag von 200 EUR einsetzen? Gibt es da ein Höchstgrenze?

Dann möchte das Amt auch noch für 3 Monate Kontoauszüge meines Zweitkontos (woher haben sie das eigentlich - ich hattes es gar nicht angegeben), wo ausschließlich eine nicht anrechnungsfähige, previligierte Grundrente (BVG/OEG) hingeht. Ich hatte das bewußt nicht angegeben, weil ich mittlerweile so meine Erfahrungen mit Ämtern habe und es manchmal echt kompliziert ist, denen dann wieder nachzuweisen, dass eben genau diese Rente kein Einkommen darstellt und ich auch nicht möchte, dass derlei Dinge irgendwie überall auftauchen an Stellen, die das gar nichts angeht. Dann kommt ja noch dazu, dass ein Amt mein gesamtes Kaufverhalten oder ob ich einmal einem Bekannten habe etwas zukommen lassen habe plus deren Kontoverbindungen lesen kann - das geht mir zu weit. Kann ich das mit dem Zweitkonto Nachweisen verweigern und lediglich kurz bekunden, dort kein Einkommen nach SGB xyz drauf zu haben? Oder wenn ich muß aber nicht mache, berechnet man mir dann den Höchstsatz an Eigenbeteiligung oder lehnt man dann gleich ab? Oder fragen die dann von sich aus die Bank ab?

Vielen Dank

Selbstverständlich habe ich meine EU Rente + 3 Monate Kontoauszüge vom Erstkonto nachgewiesen.

Antworten

  • Hi thomas

    Wie es mit dem Eigenanteil aussieht kann ich dir nicht sagen, zumindest nicht genau. Aber dem Sozial/Grundsicherungsamt musst du deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen und das schließt auch die Angabe aller Konten ein. EM-Renten, Unfall- oder BG-Renten ebenso wie Schmerzensgeld werden angerechnet; Pflegegeld z. Bsp nicht, da es zweckgebunden ist. Dass die Grundrente auf deinem zwiten Konte nicht angerechnet wird würde mich wundern, aber letztendlich vollkommen egal. Angeben musst du dieses Konto. Im günstigesten Fall wird dein Antrag einfach wg. fehlender Mitwirkung abgelehnt. Es kann aber auch als Ordnungswidrigkeit oder wenn es Absicht war, als versuchter Sozialbetrug geahndet werden.

    Daher die Begründung die du hier genannt hast würde ich keinesfalls dem Amt ggenüber aüßern. Einige Angaben kann man im Kontoauszug schwärzen - Mitgliedsbeiträge in politische oder religíöse Organisationen fällt mir dazu spontan ein. Gerade wenn du einem Bekannten, also einer Person der du nicht unterhaltsverpflichtet bist etwas zukommen lässt, schaut das Amt genauer hin. Das hängt natürlich auch vom Betrag ab. Einmalig 50€ überweisen, da machen die kein Faß auf. Aber Beispiel: Die Freigrenze liegt ja bei Singles bei 1600€. Hast du jetzt 2000€ auf dem Konto und überweist sechs Monate lang 100€ an irgendjemand, wird das Amt genau nachfragen. Weil erst durch die Überweisungen bist du ja unter die 1600€ Grenze gekommen, sprich bedürftigt.

    Woher das Amt Kenntnis vom Konto hat? Höchstwahrscheinlich über das Finanzamt. Spätestens wenn du auch nur ein paar Cent Zinsen bekommst, wird dies deinem Finanzamt gemeldet, und da erfolgt ein Datenabgleich mit dem Sozialamt.

    Klaus

    upps gerade nochmal nachgeschaut, weil s mich interessiert

    § 11a SGB II Nicht zu berücksichtigendes Einkommen

    (1) Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind
    1.Leistungen nach diesem Buch,2.die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen,3.die Renten oder Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit erbracht werden, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz.
    Quelle: § 11a SGB II.Nicht zu berücksichtigendes Einkommen


    alos beim ALGII Bezug (SGB II) werden BVG/OEG Renten nicht angerechnet so wie ich das verstanden habe. Ob dies auch bei Grusi (SGB XII) so ist, ist eine andere Sache.
    Trotzallem angegeben werden müssen die Einkünfte.
  • Hallo Thomas,

    wie schon gesagt wurde, musst Du alle Deine Einkommen ersteinmal angeben. Sonst kann es eben als mangelnde Mitwirkung bzw. Betrugsversuch ausgelegt werden.

    Beträge, die nicht angerechnet werden dürfen, werden natürlich auch nicht angerechnet. Falls doch, kannst Du dem selbstverständlich widersprechen.

    Grundsätzlich ist es so, dass Du einen Teil der 200,- Euro (um bei Deinen Zahlen zu bleiben) einsetzen musst. Wieviel ist in einem gewissen Rahmen Ermessenssache des Amtes bzw. hängt davon ab, wie Du dich da mit ihnen einigst.

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
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    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Liebes Forum,

    ich war persönlich beim Amt und hatte vereinbart, dass die Kontoauszüge des Zweitkontos nur zur Ansicht von mir vorgelegt werden würden, keinesfalls aber kopiert werden dürfen, da mir das datenschutzrechtlich einfach zu weit ginge. Das wurde akzeptiert und es ging dem Amt zuletzt nur darum, einsehen zu können, dass diese Einkommen tatsächlich Grundrente nach OEG/BVG waren.

    Wenn ich überschießende Beträge gehabt hätte (200 EUR Beispiel), hätte ich 15% davon behalten dürfen, den Rest aber voll einsetzen müssen. Eine Std. für den Einzelfallhelfer kostet 19 EUR in Berlin - da kann man rechnen was auf einen zukommen könnte.

    Es wurde allerdings noch problematischer, da ich noch aus einer Nachzahlung (aus der Grundrente)verfügte und unklar war, ob dieses als Ersparnis/Vermögen angerechnet werden dürfe. Es wurde nicht angerechnet weil wohl auch aus dieser Nachzahlungsart (also der nicht anrechenbaren Grundrente) das nicht geht und überdies ja auch nicht aus monatlichen Bezügen angespart wurde sondern das ja lediglich meine fehlenden, laufenden Bezüge waren...

    Rechtlich hatte ich darüber nichts gefunden (Nachzahlung Grundrente und Einsatz von Vermögen), rechtlich aber den Passus auch, wonach Grundrente quer durch alle SGB´s nicht angerechnet werden darf (soweit ich verstehe aber Zinserträge die daraus gemacht wurden schon).

    Ob ich nun nur ein sehr zuvorkommendes Amt hatte oder tatsächlich kein Rückgriff auf Grundrentennachzahlung erfolgen darf - ist sicher noch nicht abschließend klar denn irgendwo müsste das auch schriftlich stehen. Das wusste selbst das Versorgungsamt nicht und meine Sachbearbeiterin/Sozialamt auch erst nach Rücksprache mit Oben. Es ist also ohne Gewähr hier von mir wiedergegeben im Falle von Nachzahlung/Grundrente.

    Ich lasse den Threat noch etwas auf denn möglicherweise weiß noch jemand etwas dazu.

    Lieben Dank
  • Hallo thomas,

    Grundrente nach dem BVG/SVG/OEG ist anrechenfreies Einkommen.
    Eine Nachzahlung ist dir nicht anzulasten und wird als Einkommen betrachtet (=anrechenfrei).
    Wenn du jedoch diese Grundrente sparst, wird das Einkommen zu Vermögen und kann dann eventuell die Vermögensgrenze überschreiten; gleichgültig, aus welcher Quelle das Vermögen angespart wurde.

    Dein Amt hat also richtig gehandelt.
    Klar ist auch, dass sie sehen wollten, ob deine Angaben mit der Grundrente stimmen.
    Manchmal hat man allerdings Pech mit uninformierten Sachbearbeitern (oder Vorgesetzten), was dann als Schikane empfunden wird, jedoch oft nur "schlechte Arbeit" ist.

    Meines Wissens nach existieren zu der Frage der Anrechenbarkeit von Grundrentennachzahlungen (NICHT anrechenbar) oder Grundrentenansparungen (eventuell als Vermögen anrechenbar) Gerichtsurteile, die ich aber leider nicht gefunden habe.

    Was ich sehr gut finde, ist, dass du persönlich dort vorgesprochen hast- das hat wohl beiden Seiten geholfen!

    Gruß syvyys
  • Hallo Thomas,

    schön, dass die Angelegenheit sich so positiv für Dich geklärt hat 😀
  • Die Grundrente nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) richtet sich nach dem Grad der gesundheitlichen Schädigung(GdS) und ist auf andere Sozialleistungen nicht anzurechnen. Das gilt für die laufenden monatlichen Zahlungen.
    Ansparen solcher Leistungen ist immer schwierig, da die Zahlungen den Mehrbedarf der aus der gesundheitlichen Schädigung entsteht, decken soll (Auskunft von 2001, Hauptfürsorgestelle des Landesamtes).
    Die Zinsen/Dividenden sind in jedem Fall schon wieder Einkommen. Im Grunde lohnt das Sparen der Grundrente nicht, wenn denn überhaupt was übrig bleibt.
    Verheimlichen darfst du die Leistungen nach dem OEG gegenüber Behörden auf Nachfrage nicht. Die Krankenkasse reagiert da auch allergisch, aber ich gehe mal davon aus, dass du die informiert hast (Erspart Rezeptgebühren für Behandlung der Schädigungsfolgen und bis letztes Jahr auch die Praxisgebühr).

    Du schreibst, dass deine Grundrente andere nichts angeht. Ja, das Gefühl kann ich gut verstehen. Vielleicht macht es das leichter: Der Bescheid nach dem OEG enthält medizinische Daten (Diagnose der Schädigung) und den Grad der Schädigung (GdS). Oft will eine Behörde aber "nur" die Höhe des Einkommens wissen. Du kannst manchmal schon mit einem Kontoauszug dieser Anforderung entsprechen. Auf dem Auszug wird die Rente als KOV-Rente ausgewiesen. Das funktioniert zumindest, wenn keine weitere Opferentschädigungsleistungen (z. B. der als Einkommen zu wertende Berufsschadensausgleich) zusammen mit der Grundrente in einer Summe überwiesen wird.

    Ich habe ein Urteil vom Bundesverwaltungsgesricht zur Anrechnung der monatlichen Grundrente und Erspartem daraus gefunden. Stammmt vom 27.5.10. Az: BVerwG5C7.09
    Der VdK-Anwalt, den ich 2012 darauf ansprach, riet trotzdem die Grundrente niemals anzusparen. Ein anderer Anwalt sagte, jeweils 1 Jahr sei okay. Es bleibt also schwierig.

  • Hallo miteinander,

    ich habe die Bewertung des Threads auf 100% gesetzt, damit andere User eine bessere Übersicht haben, welche Anliegen bereits geklärt sind.

    Dies ist vor allem für neue User wichtig, die Rat suchen. Aber auch für unser Kollegium, damit wir sehen, wo noch Hilfe benötigt wird.

    Das Anliegen ist ja nach eigenen Aussagen bereits geklärt. Wir freuen uns, wenn geholfen werden konnte 😀

    Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, in diesem Thread zu posten. Themenersteller können - bei Bedarf - die Bewertung auch wieder zurücksetzen.

    Bei neuen Fragen oder Anliegen, bitten wir darum, einfach einen neuen Thread im entsprechenden Forum zu eröffnen.

    Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen und wünschen weiterhin viel Spaß und eine interessante Zeit in der Community von MyHandicap!
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