Einglederungshilfe !!!

Hallo seit 1.o3 .2o1o habe ich Eingliederungshilfe, für das ambulante betreute Wohnen, aber das Amt verweigert mir andere leistungen nach § 55 SGB 9 Umzugkosten und auf eine barrierefreie behindertengerechte unangemeßen Wohnung, ich kann sehr schlecht laufen mit dem Rollator, sehe mit einem auge sehr sehr schwankend von ca !10 % , was kann ich tun ?

Antworten

  • Hallo Magdalena,

    Erst mal in der gesetzten Frist formlos Widerspruch einlegen, andernfalls hast Du das akzeptiert.
    Auf jeden Fall fachärztliche Gutachten über die Verschlechterung beilegen, warum die Betreuung oder jetzige Wohnform nicht reicht.
    Wenn Du Mitglied beim VDK bist oder wirst beraten die auch und stellen wenn es sein muß Anwälte.

    LG

    Surfer
  • hallo lieber User !, danke für die antwort, ja so sieht es aus diese meinen sie können mit einem machen was sie wollen und behinderte die hier noch als psychisch kranke da stellen als wolle man nur luxus haben ! aber das habe ich schon gemacht ! danke
  • Hallo Magdalena,

    Du schreibst, dass Du bereits Widerspruch eingelegt hast. Aus Deinen früheren Postings schließe ich außerdem, dass die Fronten zwischen Dir und den Kostenträgern etwas verhärtet sind und man wohl mit Diplomatie nicht mehr viel erreichen kann.

    Daher würde ich Dir empfehlen, dass Du vor Ort professionelle Hilfe durch einen Anwalt oder den VdK in Anspruch nimmst.
    So kann man Dich direkt und am Besten unterstützen.

    Sollten wir hier noch irgendetwas für Dich tun könne, zögere bitte nicht, uns anzuschreiben 😀 Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • guten Morgen Justin,
    Vielen lieben Dank für die Antwort,! Aber ich habe ihier seit nicht einem halben jahr das Problem sondern seit 2008,und das zieht an die Psyche und auch an die Diabetes, Die Werte sind eine Katastrophe hoch drei, denn was ich beantrage sind keine sonderleistungen sondern die hier im SGB 9 §55, drin sind, aber dem Grundsicherungs ist hier scheiss egal die gesundheit, und das ich hier nicht mit dem Geld auskommmen kann und nicht weil ich nicht will !!! ich sehe das eben als Dieskriminierung, und nicht als eine Hilfe zu Unterstützung einer Behinderten ! im übrigen solllen heute das Urteil kommen über die Erhöhung von 40 % für die Asylbewerber, und Hartz IV Empfänger , na da bin ich ja mal gespannt ! Mit lieben Grüßen Magdalena
  • Hallo Magdalena,

    ich bin etwas verwirrt. Zunächst schreibst Du von Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe seit 2010. Dann schreibst Du, es zieht sich seit 2008.

    In jedem Fall unterstreicht diese Aussage die Komplexität Deines Anliegens, weshalb ich noch einmal meine Empfehlung wiederholen möchte, sich vor Ort Unterstützung zu suchen. Denn dann kann man auch Einblick in sämtlichen Schriftverkehr nehmen und so garantiert umfassender helfen.
Diese Diskussion wurde geschlossen.