Stromkostenpauschale Elektroscooter/Rohlstuhl wieviel im Monat

Bis jetzt hat BKK Gesundheit für meinem Hilfsmittel Elektroscooter immer 10 € im Monat sogenannte Stromkostenpauschale bezahlt.Seit diese aber mit DAK Gesundheit Fusioniert hat,ist alles viel schlimmer geworden,die haben einfach ohne Begründung,ohne jegliche Info die Pauschale einfach auf 2,50 € im Monat reduziert,und das bei den Stromkosten finde ich es extrem wenig.Frage mich ob ich dagegen Rechtlich vorgehen kann oder Widerspruch einliegen.Was meint Ihr dazu,was kann man da machen.Für jeder Antwort werde sehr Dankbar.

Antworten

  • Liebe lucky24,

    ich habe Deine Frage unserem Fachexperten weitergeleitet und bitte um etwas Geduld. Eventuell können in der Zwischenzeit noch andere User Dir weiterhelfen.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • lucky24 hat geschrieben:
    Bis jetzt hat BKK Gesundheit für meinem Hilfsmittel Elektroscooter immer 10 € im Monat sogenannte Stromkostenpauschale bezahlt.Seit diese aber mit DAK Gesundheit Fusioniert hat,ist alles viel schlimmer geworden,die haben einfach ohne Begründung,ohne jegliche Info die Pauschale einfach auf 2,50 € im Monat reduziert,und das bei den Stromkosten finde ich es extrem wenig.Frage mich ob ich dagegen Rechtlich vorgehen kann oder Widerspruch einliegen.Was meint Ihr dazu,was kann man da machen.Für jeder Antwort werde sehr Dankbar.


    hallo lucky24,

    ich kann dir im moment auch nur schildern, wie es bei mir mit der stromkostenabrechnung abläuft:

    pro kalenderjahr bekomme ich für meinen elektrorollstuhl supertrans, bzw. dessen verbrauch an ladestom rükwürkend eine feste pauschale in höhe von 61,32 euro erstattet. (ich glaube da gibt es in den ländern auch einige abweihungen, was den betrag betrifft) dazu muss ich meiner krankenkasse lediglich die stromkostenabrechnung des vorjahres vorlegen, um einen vorhandenen stromanschluss nachzuweisen.
    mit 10 euro im monat warst du also ganz gut dabei. wurde denn die drastische kürzung in deinem fall nicht begründet?

    da ich noch andere hilfsmittel, wie patientenlifter und wechseldruck matraze benötige, werde ich mich nun auch um diesen stromverbrauch kümmern. das habe ich echt vergessenüber die vielen jahre. 😡

    guss
    frank alias domino


    Bleibt schön gesund...

    Viele Grüße aus dem wunderschönen Harz

    vom Frank alias domino! 😎

  • Hallo!
    Meine Krankenkasse die BKK hat mit der DAK Fusioniert,und Vieles ist schlimmer geworden.Die haben mich nicht Informiert das sie Pauschale kürzen,und haben auch nicht Begründet warum.Musste auch Feststellen,das allgemein Behinderte von der DAK werden wie Dreck behandelt,bearbeitung von Anträgen dauert oft Monate.Werde die Krankenkasse wechseln müssen,da mich jedesmal Nerven kosten und langsam reicht.
    Habe den Bescheid über die Stromkosten wiedersprochen,mal sehen ob sich was Tut.

    LG lucky24 🥺
  • das du verärgert bist kann ich sehr gut verstehen und mit einem widerspruch hast du nichts verkehrt gemacht. jetzt hast du erst einmal etwas zeit gewonnen, um dir nötigen rechtsbeistand zu besorgen.

    kopf hoch - dass wird schon...

    Bleibt schön gesund...

    Viele Grüße aus dem wunderschönen Harz

    vom Frank alias domino! 😎

  • Sehr geehrtes MyHandcap-Mitglied,

    ich nehme Bezug auf Ihren oben eingestellten Forumsbeitrag und möchte zu der von Ihnen gestellten Frage wie folgt Stellung nehmen:

    Nach § 33 Abs. 1 S. 1 SGB V haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Seh- und Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs. 4 SGB V ausgeschlossen sind.

    In Anlehnung an Ihren konkreten Fall gibt es ein anschauliches Urteil des Bundessozialgerichts (BSG), Az. 3 RK 12/96, in dem über die Versorgung mit der zum Betrieb des Hilfsmittels benötigten Energie entschieden wurde. Darin heißt es:

    „Der Anspruch der Klägerin auf Versorgung mit dem Hilfsmittel „Elektrorollstuhl mit Akku“ umfasst auch die Versorgung mit der zum Wiederaufladen des Akkus erforderlichen Elektrizität bzw. auch die Erstattung entsprechender Stromkosten.“

    Demnach besteht auch für Sie grundsätzlich ein Anspruch auf Erstattung entsprechender Stromkosten. Eine Rechtsgrundlage für Ersatz einer festgeschriebenen Pauschale besteht jedoch nicht. Es gibt Hilfsmittel, für die nach § 36 SGB V Festbeträge vorgeschrieben sind, die vollständig von den Krankenkassen erstattet werden. Diese werden vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen festgelegt. Darunter fallen folgende Hilfsmittel: Einlagen, Hörhilfen, Hilfsmittel zur Kompressionstherapie, Sehhilfen, aufsaugende und ableitende Inkontinenzhilfen und Stoma-Artikel. Ein Elektrorollstuhl und die Versorgung desselben fallen demnach nicht darunter. § 33 Abs. 2 S. 1 SGB V bestimmt, dass die Krankenkasse die Kosten bis zur Höhe des festgesetzten Betrages trägt, sofern ein Festbetrag vorgeschrieben ist. Ist kein Festbetrag bestimmt, übernimmt die Krankenkasse eine Erstattung in Abhängigkeit zu den jeweils mit den Versorgern und Zulieferern nach § 127 SGB V vereinbarten Preise. Krankenkassen können grundsätzlich mit Versorgern und Zulieferern Verträge schließen und individuelle Vereinbarungen treffen. Dies ist in § 127 SGB V gesetzlich normiert

    In ihrem konkreten Fall ist der Elektrorollstuhl nebst Akku kein Hilfsmittel, für das ein Festpreis, also eine Pauschale vorgeschrieben ist. Dementsprechend orientieren sich die Krankenkassen bei der Höhe der Pauschalen an den Verträgen, die sie mit Versorgern und Zulieferern geschlossen. Leidtragende der steigenden Strompreise und der schlechteren vertraglichen Situation sind dann die Patienten, welche nur noch gekürzte Pauschalen ausgezahlt bekommen. Die individuellen Vereinbarungen erklären auch, warum jede Krankenkasse andere Festpauschalen oder Pauschalen pro kw/h erstatten oder warum diese zwischenzeitlich schwanken können.

    Ein Widerspruch dagegen ist in jedem Fall ratsam. Zwar muss dieser nicht zwingend begründet sein, eine detaillierte Darstellung ihrer Lebenssituation und insbesondere ihrer finanziellen Belastung könnte allerdings tatsächlich dazu führen, dass die zuvor abgesenkte Pauschale wieder erhöht wird. Da Sie bereits Widerspruch eingelegt haben, würde ich Ihnen empfehlen eine detaillierte Begründung nachzureichen.
    Dies ist nur eine kurze Einschätzung der Sach- und Rechtslage anhand der von Ihnen geschilderten Informationen. Sofern Schwierigkeiten auftreten sollten, setzen Sie sich bitte mit einem Rechtsanwalt in Verbindung, damit dieser sich einen genauen Überblick über die Sachlage verschaffen kann. Wir können Ihnen leider nicht mehr Informationen mitteilen.

    Mit freundlichen Grüßen

    JANSSEN + MALUGA LEGAL

    Sonja Hebben, LL.M.
    Rechtsanwältin

  • Guten Abend,

    ich bin auch bei der DAK versichert und bekomme 2,50 Euro im Monat erstattet.

    LG Kerstin

  • Die AOK Hessen zahlt aktuell 3,42€ im Monat als Pauschale.
  • domino
    domino ✭✭✭✭
    holger63 hat geschrieben:
    Die AOK Hessen zahlt aktuell 3,42€ im Monat als Pauschale.

    wie soll man denn da bitteschön zurecht kommen? 😡

    und ich dachte schon, dass sachsen-anhalt sehr pingelich ist.

    Bleibt schön gesund...

    Viele Grüße aus dem wunderschönen Harz

    vom Frank alias domino! 😎

  • Ein Stromzähler als Zwischenstecker gibt es für 10..20 €. Damit bekommt man Gewissheit, was tatsächlich verbraucht wird. Alternativ schaltet man alle anderen Verbraucher aus und schut mal, was der Stromzähler macht.

    Mal ein theoretisches Renenbeispiel:
    Ladegerät 24 V, 5 A = 120 W max. Ladeleistung
    Ladedauer: 5 h, Wirkungsgrad 80% --> 0,75 kWh Stromverbrauch
    Stromkosten z.Zt. 25,24 Ct / Kwh
    Nutzungsdauer: 30 Tage / Monat --> Stromkosten: 5,68 € / Monat*

    Geht man davon aus, dass der Rolli vielleicht dann doch nicht so arg viel bewegt wird, muss man sich halt überlegen, ob es sich lohnt, am Ende für 2,5 € zu prozessieren. Als Fußgänger müsste man ja auch ein paar Kartoffeln mehr essen, um den Energieverbrauch zu decken.

    *http://twl.gipsprojekt.de/twlGips/Gips?Anwendung=CMSWebpage&Methode=ShowHTMLAusgabe&RessourceID=174773&SessionMandant=TWL


  • domino hat geschrieben:
    holger63 hat geschrieben:
    Die AOK Hessen zahlt aktuell 3,42€ im Monat als Pauschale.

    wie soll man denn da bitteschön zurecht kommen? 😡

    und ich dachte schon, dass sachsen-anhalt sehr pingelich ist.



    Mir reicht es locker wenn ich alle 3 Tage lade.
  • Noch mehr einsparen tue ich zudem, dass ich mir den günstigsten Stromanbieter dort drüben anmelde!
    Das ist doch mal n guter Tipp, oder? 😛
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  • jenner hat geschrieben:
    Ob der Tipp "dort drüben" gut ist, weiß ich nicht.

    Vorn landen oft Tarife mit unfairen Bedingungen

    Richtige Preise und aktuelle Tarife liefern die meisten. Daran liegt es nicht. Problematisch sind die vorangestellten Suchoptionen. Die Portale wählen die Filter oft so, dass auf den vorderen Plätzen der Ergebnislisten überwiegend verbraucherunfreundliche Angebote landen. Sie bieten oft unfaire Vertragsbedingungen wie etwa Vorkasse, Pakettarife und lange Anschlusslaufzeiten. Oder der Verbraucher sieht sich schon bald zu einem erneuten Wechsel gezwungen, wenn der Anbieter die Preise erhöht. Viele Portale haben zudem Mängel bei den fachlichen Informationen zu den Tarifen und bei der Transparenz der Tarifdarstellung. Am Ende sind fünf der getesteten Portale befriedigend, vier ausreichend und eines ist gar mangelhaft.

    Quelle:
    http://www.bester-stromanbieter.net/





    Danke
  • einbein hat geschrieben:
    Ein Stromzähler als Zwischenstecker gibt es für 10..20 €. Damit bekommt man Gewissheit, was tatsächlich verbraucht wird. Alternativ schaltet man alle anderen Verbraucher aus und schut mal, was der Stromzähler macht.
    Mal ein theoretisches Renenbeispiel:
    Ladegerät 24 V, 5 A = 120 W max. Ladeleistung
    Ladedauer: 5 h, Wirkungsgrad 80% --> 0,75 kWh Stromverbrauch
    Stromkosten z.Zt. 25,24 Ct / Kwh
    Nutzungsdauer: 30 Tage / Monat --> Stromkosten: 5,68 € / Monat*
    ...


    Das ist schon mal eine gute Idee. Danke!
    Doch wäre es besser, wenn es einen Stromzähler als Zwischenstecker schon am Geräten gebe, damit man es auch nachweisen kann.
    Z.B. beim Sauerstoffkonzentrator ist dsas sehr gut gelöst. Da gibt man den Zählerstand an und Angaben von Wattzahl des Geräts und Stromkosten je kWh (0,28 EUR)... und werden tatsächliche Betriebsstunden erstattet.
    Sonst noch Ideen?

  • Das ist ja wirklich ein endloses und zeitloses Thema. Ich hatte in den letzten Monaten auch recherchiert, ob ich die Stromkosten für meinen Scooter irgendwie drücken kann. Gefühlt zahle ich hier jedes Jahr mehr, obwohl ich keine deutlich längeren Strecken zurücklege. Aus meiner verzweifelten Suche habe ich dann allerdings etwas Nützliches herausgezogen und ein eigenes kleines Weblog zum Thema angelegt.
  • LenaA hat geschrieben:
    Noch mehr einsparen tue ich zudem, dass ich mir den günstigsten Stromanbieter dort drüben anmelde!
    Das ist doch mal n guter Tipp, oder? 😛



    Hallo ich bin bei der AOK

    Habe immer meine Strom Rechnung eingereicht und den wirklichen Verbrauch abgerechnet bekommen . Irgendwann haben sie es auf pauschale um gestellt . Da es sehr wenig war habe ich nochmal nach gefragt.

    Stellt man nur einen Strom Antrag bekommt man nur die pauschale . Besteht man auf reguläre Abrechnung muss man einen Antrag auf regulär stellen mit jahresabrechnung und alle Hilfsmittel zb

    Scooter mit Watt aufschreiben

    Pariboy

    Sauerstoffkonzentrator

    Elektr. Bett

    Immer mit verbrauchsangaben ob täglich oder wöchentlich etc . Benutzt wird .


    Dann rechnen die nach Verbrauch ab
  • Also, heutzutage kann es viel kosten, um solche dinge aufzuladen, deswegen sollte man in diesen Situationen nur hoffen, dass man einen guten Stromanbieter hat. Ich persönlich habe 2 davon jeden Tag aufgeladen und konnte wirklich das beste für mich finden.

    Es war nicht leicht, aber nach ein bisschen Zeit konnte ich auf https://www.originalenergie.de das passende finden und somit sehr gut zurechtkommen. Am Ende lohnte es sich für mich, und zwar viel, weil ich gutes Geld damit sparen könnte.
    Jetzt kann ich sowas jedem Empfehlen, es gibt da einige Optionen, die man machen kann, um nicht so viel für Storm zu bezahlen.

    Grüß!