Was mir susteht

hab mal ne frage und zwar was kann ich beantragen kann habe 60 und B,G,
und waas steht mir zu????????????

Antworten

  • Hallo Romano,

    alles einzeln zu schreiben wäre sicher sehr aufwendig, aber hier unter Informationen gibt es viele Infos über Schwerbehinderung, Ausweis usw.

    Ansonsten hab ich dir mal eine Seite rausgesucht, dort kannst du auch alles wichtige finden.

    Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
    - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -
    (bis 31.06.2001 Schwerbehindertengesetz)

    Ich hoffe, dass ich dir einwenig helfen konnte.

    LG Marry
  • dankefür die antwort und wo beantrage ich es
  • Hallo Romano

    der Staat kann, wenn die Notwendigkeit besteht, den Menschen auf sehr vielfältige Art und Weise Unterstützung gewähren. Es ist in der Regel der Bedarf festzustellen. Je nach dem welche Leistungen man beantragen will/muß sind verschiedene Ämter zuständig. Eine allgemeinverbindliche Aussage kann man nicht treffen.

    LG Nobby
  • danke für die antwort.

    welche ämter kommen sa den in frage oder wo kann ich hingehen um mich zu informiren
  • Hallo Romano,

    wie Du schon gelesen hast, gibt es im Falle eines Bedarfes in unserem Sozialstaat vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten.

    Grundsätzlich erhalten Menschen mit Behinderung einige Nachteilsausgleiche. Näheres hierzu findest Du in unserem Info-Bereich:
    http://www.myhandicap.de/schwerbehinderten_merkzeichen.html

    In anderen Bereichen bin ich Dir gerne mit der Nennung der entsprechenden Ansprechpartner (Ämter) behilflich. Dazu müsste ich allerdings wissen, wo Du einen Bedarf hast.

    Ich freue mich darauf, Dir weiter helfen zu dürfen 😀
  • wie bedarf???

    ich habe die fahrkarte sonst nix....

    ich wqill ja unbedingt arbeiten ....

    hat jemand ne adresse für personal vermittler in berlin für behinderte finde nix
  • Hallo Romano,

    aufgrund des aktuellen Frageaufkommens kann ich leider erst heute wieder antworten.

    Ja, Bedarf. Abgesehen von den Nachteilsausgleichen erhält man in Deutschland soziale Hilfsleistungen (z.B. Leistungen zur Teilhabe, Hilfe zur Pflege oder Fahrdienste) nur bei Bedarf, also wenn man sie benötigt. Wann man sie, aus Sicht der Leistungsträger, benötigt ist meist mit gesetzlichen Vorgaben geregelt.

    Bei der Agentur für Arbeit gibt es den Integrationsfachdienst, der für Arbeitsuchende mit Behinderung zuständig ist.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community!
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