Schadenersatzklage nach Geburtsfehler

Ich hoffe auf dieser Seite auf jemanden zu stoßen der mir in folgenden Fragen evtl. einen Rat oder eine Antwort geben kann.
Seit 2004 habe ich eine kleine Tochter, welche seit ihrer Geburt eine Plexusparese rechts hat. Da ich, der Anwlt meines Kindes und ein Gutachter vom MDK der Meinung sind das es sich hierbei um einen Geburtsschaden durch Ärztefehler handelt, habe ich das betroffene Krankenhaus, die Hebamme und die Ärztin verklagt. In sehr naher Zukunft kommt es nun zu einer Verhandlung in der es um einen Gegenstandswert, bzw. einen Gerichtlichen Streitwert geht. Ich bin seit einigen Jahren Arbeitslos und durch die ständigen Therapien meiner kleinen Tochter relativ Zeitgebunden, so dass ich kaum eine CHance auf dem Arbeitsmarkt habe. Meine erste Frage dazu wäre nun folgende. SOLLTE es zu einem für uns positivem Ergebnis während der Verhandlung kommen, wie sieht für uns beide ( meine Tochter und mich) die Zukuft aus? Fallen wir dann aus dem Hartz IV- Bezug raus und sind dann folglich auch ohne Versicherung? Dies würde für uns bedeuten dass wir uns privat versichern und somit auch sämtliche Therapien und evtl. noch notwendige OP´s selbst zahlen müssen !? Müßte ich dann von dem Geld meine Hartz IV Leistungen für die vergangenen Jahre an den Staat zurück zahlen? Wo und wie könnte ich die Zukunft meines Kindes absichern, was ja mit Sicherheit in der Zukunft ein finanzielles Polster brauchen wird, ohne das sie einen Nachteil ( also eine Anrechnung bei evtl. späterer Hilfebedürftigkeit ) hat?
Eine etwas abwegigere Frage hätte ich noch, welche ich eigentlich nicht stellen möchte. Jedoch ist sie gerade im Augenblick sehr präsent. Bisher hat sich der Kindsvater trotz Umgangsrecht nicht wirklich um sein Kind gekümmert. Jetzt, wo er von der bevorstehenden Verhandlung weiß, möchte er gerichtlich sogar das teilige Sorgerecht haben.Dazu findet noch vor der Schadensverhandlung ein Gerichtlicher Termin statt, der klären soll ob er das Sorgerecht bekommt. Hat der Vater dann auch einen Anspruch oder ein Mitspracherecht was das evtl. Anlegen des Geldes für das Kind betrifft?
Ich hoffe SEHR auf Ihre Hilfe und danke Ihnen im Voraus.

Antworten

  • Hallo RedRose45,

    Ich habe Dein Anliegen an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo RedRose45,

    ich bin etwas verwundert, dass Sie diese Fragen nicht an Ihren Anwalt richten. Dieser müsste Ihnen doch sagen, dass Sie, wenn Sie Ihr Kind versorgen - und offenbar ist dies sehr zeitaufwändig - monatlich unter Umständen mehrere 1.000,00 € netto von der Versicherung erhalten. Dazu kommen alle tatsächlichen Kosten, die weiteren vermehrten Bedürfnisse, auch Umbaukosten, ein behindertengerechtes Fahrzeug, etc. und natürlich ein Schmerzensgeld, das alleine mehr als 100.000,00 € betragen kann.

    Im Sorgerechtsverfahren sollten Sie vortragen lassen, dass Ihr Mann sich erst jetzt Gedanken um sein Kind macht, wo evtl. eine Entschädigung ins Haus steht, und dass er vorher kein Interesse gezeigt hat.

    Alles Gute für Sie und Ihr Kind und viele Grüße
    Martin Quirmbach, Rechtsanwalt